****** beschädigt meine Uhr und repariert diese nicht

31. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
FighterFan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
****** beschädigt meine Uhr und repariert diese nicht

Hallo!
Habe mir vor ein bisschen mehr als zwei Jahren einen Chronographen von Fossil gekauft.
Nach Ablauf der Garantie habe ich die Uhr zu dem Juwelier gebracht, bei dem ich die Uhr gekauft habe, da ein nicht funktionsrelevantes Accessoire locker war.
Das ganze habe ich dann auch selber bezahlt, die Uhr wurde zu Fossil geschickt. Das ist nun ein halbes Jahr her, wurde sechs mal vom Juwelier angerufen, ich könne meine Uhr abholen. Sechs mal habe ich sie direkt im Laden wieder zurückschicken lassen, da entweder Zeiger verbogen waren oder die Stopfunktion nicht ging.
Im Juwelier teilt man mir mit man könne da nichts machen, da die Uhr nach Ablauf der Garantie abgegeben wurde. Aber zu einer Reparatur die ich erstens selbst bezahlt habe und zweitens die Uhr voll funktionsfähig eingeschickt wurde. Es war wie gesagt lediglich ein Accessoire locker.
Heute wurde die Uhr wieder zurück geschickt und mir reicht es. Habe gerade im Internet gesehen, dass sogar Spiegel Online im Wirtschaftsteil einen Artikel über mangelnde Qualität bei der Reparatur veröffentlicht hat.

Meine Frage ist ob ich Ansprüche auf irgendwas habe, eine neue Uhr des gleichen Models oder Ähnliches, da Fossil es seit 6 Monaten nicht schafft, eine von ihnen zerstörte Uhr zu reparieren.
Gruß Nico

-- Editiert von Moderator am 01.02.2019 12:39

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von FighterFan):
Im Juwelier teilt man mir mit man könne da nichts machen, da die Uhr nach Ablauf der Garantie abgegeben wurde.

Ich würde ein Schreiben an den Juwelier senden, mit
– Aufforderung zur endgültigen und dauerhaften Beseitigung der von Ihm bzw. sienem Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden (diese möglichst genau bezeichnen)
– Fristsetzung für die Beseitigung nach Datum (21 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne entsprechende Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen Leistungspflicht ansieht, dass man kulant und geduldig genug war und das das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
FighterFan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von FighterFan):
Im Juwelier teilt man mir mit man könne da nichts machen, da die Uhr nach Ablauf der Garantie abgegeben wurde.

Ich würde ein Schreiben an den Juwelier senden, mit
– Aufforderung zur endgültigen und dauerhaften Beseitigung der von Ihm bzw. sienem Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden (diese möglichst genau bezeichnen)
– Fristsetzung für die Beseitigung nach Datum (21 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne entsprechende Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen Leistungspflicht ansieht, dass man kulant und geduldig genug war und das das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.


Naja, ist das vielversprechend? Muss ich da Fossil oder den Juwelier im Schreiben erwähnen?
"Auf eigene Kosten", nützt mir die Androhung überhaupt etwas? Also hätte ich theoretisch Anspruch auf irgendwas?

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von FighterFan):
Also hätte ich theoretisch Anspruch auf irgendwas?


Selbstverständlich.

Du hast dem Juwelier einen Werkauftrag erteilt, den er bisher nur mangelhaft erfüllt hat.

Dass er die Werksleistung nicht selbst erfüllt, die Uhr vielmehr zum Herstelelr schickt, ist sein Problem.
Der Reparaturbetrieb von Fossil ist sein Erfüllungsgehilfe.

Weisst Du sicher, dass die Uhr bei Fossil war? ich habe auch einige, aber noch nie irgendwlche Probleme nach einer Reparatur gehabt. Möglicherweise haben die aber auch mehrere Reparaurbuden.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von FighterFan):
Naja, ist das vielversprechend?

Durchaus



Zitat (von FighterFan):
Muss ich da Fossil oder den Juwelier im Schreiben erwähnen?

Der Empfänger ist der Juwelier.



Zitat (von FighterFan):
"Auf eigene Kosten",

Ja, die 2,80 EUR für ein Einschreiben-Einwurf



Zitat (von FighterFan):
Also hätte ich theoretisch Anspruch auf irgendwas?

Ja, entweder auf eine ordungsgemäß reparierte Uhr (=Erfüllung des Vertrages) oder auf Schadenersatz.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von FighterFan):
und zweitens die Uhr voll funktionsfähig eingeschickt wurde.


Da sollte man sich zumindest mal überlegen, wie das zu beweisen wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
FighterFan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von FighterFan):
Also hätte ich theoretisch Anspruch auf irgendwas?


Selbstverständlich.

Du hast dem Juwelier einen Werkauftrag erteilt, den er bisher nur mangelhaft erfüllt hat.

Dass er die Werksleistung nicht selbst erfüllt, die Uhr vielmehr zum Herstelelr schickt, ist sein Problem.
Der Reparaturbetrieb von Fossil ist sein Erfüllungsgehilfe.

Weisst Du sicher, dass die Uhr bei Fossil war? ich habe auch einige, aber noch nie irgendwlche Probleme nach einer Reparatur gehabt. Möglicherweise haben die aber auch mehrere Reparaurbuden.

Berry


Hallo,
mir wird nur immer gesagt die Uhr war da.
Die Verkäufer meinen, Fossil sei an allem schuld und der Juwelier kann nichts machen als die Uhr immer wieder wegzuschicken.
Habe nur das Problem, sollte ich wirklich das von @Harry van Sell erwähnte einschreiben zu verfassen ist es wahrscheinlich teurer zu einem Anwalt zu gehen als sich ne neue Uhr zu kaufen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von FighterFan):
wahrscheinlich teurer zu einem Anwalt zu gehen

Das ist hingehen eigentlich kostenfrei. Kosten kommen erst ins Spiel, wenn man den Anwalt beauftragt.
Die Kosten zahlt dann der Juwelier wenn er verliert.
Häufig reicht aber auch schon ein Anschreiben mit beigelegtem Entwurf der Klageschrift um den Gegner außergerichtlich zur Einigung zu bewegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von FighterFan):
Die Verkäufer meinen, Fossil sei an allem schuld und der Juwelier kann nichts machen als die Uhr immer wieder wegzuschicken.


Mit dem ersten Teil wird er vermutlich Recht haben, aber er hat die Weitergabe ohne Auftrag veranlasst (oder hast Du das beauftragt?) und damit bleibt er in der Verantwortung für die von
Zitat (von Harry van Sell):
seinem Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden (
.

Zu den Kosten s. HvS.

Berry

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