14-Tägiges Rückgaberecht

7. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
bociwi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
14-Tägiges Rückgaberecht

Hi,
Ich habe vor wenigen Tagen mir ziemlich teure Fussballschuhe bei ebay gekauft. Leider passten mir diese nicht und ich habe mir innerhalb weniger Minuten bereits Blasen gelaufen. Daher habe ich Sie umgehend zurückgeschickt. Der Verkäufer verweigert mir jetzt aber jegliches Rückgaberecht, da der Schuh angeblich nicht mehr neu ist. Ich garantiere euch, ich hatte den Schuh zwei Minuten zu Hause im Garten an. (Preisschilder hatte ich zuvor abgemacht)
Jetzt wollte ich hier mal in die Runde fragen, ob ich im Recht bin, oder ob keine Hoffnung besteht, dass ich mein Geld wieder kriege? Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall.
Vielen Dank schon mal im Vorraus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Der Verkäufer verweigert mir jetzt aber jegliches Rückgaberecht, da der Schuh angeblich nicht mehr neu ist.


Das ist so nicht korrekt.

Ein Widerrufsrecht bestünde sogar dann, wenn die Schuhe zu Asche verbrannt wären.

Die Frage ist allenfalls, ob und in welcher Höhe ein Wertersatz zu leisten wäre.

Dafür ist relevant, ob und wie der VK darüber belehrt hat, wie eine Wertersatzpflicht zu vermeiden ist (etwa "indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen") und ob die beschriebene Behandlung "noch" ein im Laden üblicher Test oder "schon" eine eigentümerartige Ingebrauchnahme ist.

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