14 Tage Rückgaberecht bei Kauf über Firma - § 13 BGB?

8. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
opfer2007
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
14 Tage Rückgaberecht bei Kauf über Firma - § 13 BGB?

Hallo,
habe vor kurzem über unsere Firma ein Telefon gekauft und war unzufrieden daraufhin habe ich es zurück geschickt.
Jetzt kommt mir der Verkäufer mit dem § 13 BGB an ist das Rechtens.Der Verkäufer meint wir hätten als Firma kein Rückgaberecht.
Wer kann mir einen Tipp geben ob es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...Der Verkäufer meint wir hätten als Firma kein Rückgaberecht...

Da hat er Recht.

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#2
 Von 
opfer2007
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das kanns ja wohl nicht sein oder wir waren unzufrieden mit diesem Gerät und die Konfiguration war auch nicht das tollste es muss doch einen weg geben

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Leider nein. Widerrufsrecht gibts nur für Verbraucher.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#4
 Von 
opfer2007
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch wenn das Gekaufte Gerät nicht einwandfrei lief und auch wenn die Bedienungsanleitung nicht Deutsch war.

Telefonische hilfe war sehr bescheiden von diesem Herren.

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#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@opfer

Habt ihr niemand rechtskundigen in der Firma? Hier ist wohl nicht das Rückgaberecht, sondern das Widerufsrecht gemeint(sollte der VK dieses nicht ersetzt haben). Es gilt das von meinen Vorrednern gesagte.

*Auch wenn das Gekaufte Gerät nicht einwandfrei lief*

Dann könnte es sich um einen Sachmangel handeln. In diesem Fall würde aber die Gewährleistung greifen. Auch dann könntet ihr das Gerät nicht einfach zurückgeben. Zunächst hätte der VK die Möglichkeit der Nachbesserung.

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#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

War telefonische 'Hilfe' vereinbart? War eine deutsche Bedienungsanleitung Bestandteil des Kaufvertrags?

Gerät nicht einwandfrei -> Nacherfüllungsanspruch (Mangelbehebung), aber kein Widerruf.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#7
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...War eine deutsche Bedienungsanleitung Bestandteil des Kaufvertrags?...

Das muss wohl nicht ausdrücklich vereinbart werden, wenn ich mich richtig erinnere.

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#8
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

@ Cuno

So sehe ich das auch. Ansonsten wurde alles gesagt.

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#9
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

lol, wenn man das als Firma nicht weiß, sollte man sich ein BGB zulegen.

Versuchs mal mit einer Klage... :grins:

http://123recht.de/Dreiste-Klage-eines-Widerrufers__f97871.html

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#10
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Tja, bereits im Ausgangsposting wurde der § 13 erwähnt. Scheinbar hatte sich der Fragesteller aber noch nicht die Mühe gemacht, den Paragraphen mal unter die Lupe zu nehmen - so schwer verständlich ist der auch nicht.

Von daher hilft eine gebundene Fassung des BGB alleine nicht weiter... ;)

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Nur private Endverbraucher haben ein Anrecht auf eine deutsche Bedienungsanleitung. Ich wüßte nicht wo dies für gewerbliche Kunden geregelt sein sollte. Es ist durchaus so, daß viele viele Geräte, die zur gewerblichen Nutzung vorgesehen sind, nur eine englische Bedienungsanleitung haben.
Wenn mir jemand verraten kann wo dies für gewerbliche Kunden geregelt ist, lasse ich mich auch gerne vom Gegenteil überzeugen.

Viele Grüße, Michael

@Opfer2007
'Das kanns ja wohl nicht sein'---Doch

Dann hättest du das Gerät halt nicht über die Firma kaufen sollen, sondern privat, dann hättest du auch die gesetzlichen Möglichkeiten nutzen können die für diese Personengruppe existiert. Gewerblich kaufen und private Ansprüche stellen geht nun mal nicht.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

*Nur private Endverbraucher haben ein Anrecht auf eine deutsche Bedienungsanleitung.*

Wo steht das? Toll, dann könnte ich ja chinesische Anleitungen zum Ärgern mitgeben :grins:


Mittlerweile braucht man nicht mal ein BGB kaufen, sondern tippt den Paragrafen einfach in google ein. :grins:



*Gewerblich kaufen und private Ansprüche stellen geht nun mal nicht.*

Richtig, oder wird das mit der Vorsteuer auch so gemacht? ;-)

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