Hallo zusammen,
ich habe bei einem Internethändler ein Mainboard gekauft.
Da sich der Fehler Meines PC´s auch nach austauschen des Mainboard nicht eingestellt hat, habe ich das neu gekaufte Mainboard wieder ausgebaut und zurück geschickt um von meinem 14-tägigen Widerrufsrecht gebrauch zu machen.
Ich bin mir sicher dass ich das Mainboard nicht im geringsten beschädigt habe.
Nun behauptet der Verkäufer der Artikel würde gebrauchsspuren aufweisen.
Dies würden Bilder die er vor und nach rücksendung gemacht hat belegen. (auf diesen Bilder ist allerdings nicht der geringste Schaden zu erkennen.)
Ich könne deswegen nicht von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen und er schickt den Artikel nun an mich zurück.
Ich soll zusätzlich die Portokosten für die Rücksendung übernehmen plus 20€ Überprüfungsgebühr.
Hier die vom verkäufer mitgesendeten Bilder.
http://www.directupload.net/file/d/3557/fkqw99vi_jpg.htm
Ist es rechtens, dass der Verkäufer die Ware nicht zurücknimmt?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß,
Julian
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""
-- Editiert Julian0241 am 10.03.2014 14:52
-- Editiert Julian0241 am 10.03.2014 14:53
-- Editiert Julian0241 am 10.03.2014 14:58
14Tage Widerrufsrecht - VK sagt Artikel beschädigt
10. März 2014
Thema abonnieren
Frage vom 10. März 2014 | 14:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
14Tage Widerrufsrecht - VK sagt Artikel beschädigt
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 10. März 2014 | 14:57
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4885x hilfreich)
quote:
von Julian0241 am 10.03.2014 14:51
Ist es rechtens, dass der Verkäufer die Ware nicht zurücknimmt?
Nein, selbst wenn du das Mainboard mit Benzin übergießt und anzündest, muss er es zurücknehmen (gegen Verrechnung des Wertersatzes.)
quote:
von Julian0241 am 10.03.2014 14:51
Nun behauptet der Verkäufer der Artikel würde gebrauchsspuren aufweisen.
Das ist bei Ingebrauchnahme üblich
quote:Ja und eine Quadrifantastiliarde aus Onkel Dagoberts Geldspeicher.
von Julian0241 am 10.03.2014 14:51
Ich soll zusätzlich die Portokosten für die Rücksendung übernehmen plus 20€ Überprüfungsgebühr.
Der Händler hat nicht mehr alle Blüten im Sträußchen.
quote:
von Julian0241 am 10.03.2014 14:51
Ich könne deswegen nicht von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen und er schickt den Artikel nun an mich zurück.
Doch kannst du.
Artikel annahmeverweigern
Lies:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/11/18/kein-wertersatz-fur-befulltes-wasserbett-urteil-des-bgh-im-volltext/
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
-- Editiert radfahrer999 am 10.03.2014 14:59
#2
Antwort vom 10. März 2014 | 15:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Bei genauerer recherche zu diesem Händler habe ich im internet mehrfach Berichte von anderen Kunden gelesen die ähnliches beschreiben....
Also was mache ich am besten? Soll ich die Annahme der Ware verweigern wenn sie jetzt wieder bei mir ankommt oder kann ich sie trotzdem annehmen.
Kann der Verkäufer nicht nachträglich das mainboard selbst beschädigen und behaupten ich wäre für den schaden verantwortlich so dass der Wertersatz gleich dem Kaufpreis ist und ich trozdem auf den kosten sitzen bleibe?
Ich habe eben mit dem Verkäufer telefoniert und er behauptet er könne den Artikel so nicht weiterverkaufen.
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#3
Antwort vom 10. März 2014 | 15:20
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4885x hilfreich)
quote:
von Julian0241 am 10.03.2014 15:13
Also was mache ich am besten?
Paket AV, auf Geld bestehen.
quote:
von Julian0241 am 10.03.2014 15:13
Soll ich die Annahme der Ware verweigern wenn sie jetzt wieder bei mir ankommt oder kann ich sie trotzdem annehmen.
Ich würde die annahmeverweigern.
Was machst du denn mit dem Board? Behaltne und bezahlen? Wieder zurückschicken?
quote:
von Julian0241 am 10.03.2014 15:13
Kann der Verkäufer nicht nachträglich das mainboard selbst beschädigen und behaupten ich wäre für den schaden verantwortlich so dass der Wertersatz gleich dem Kaufpreis ist und ich trozdem auf den kosten sitzen bleibe?
Dann muss er beweisen, dass du das Mainboard beschädigt hast.
Allein der Fakt dass es kaputt ist, heißt noch lange nicht, dass du es warst.
quote:
von Julian0241 am 10.03.2014 15:13
Ich habe eben mit dem Verkäufer telefoniert und er behauptet er könne den Artikel so nicht weiterverkaufen.
Sein Problem, nicht deins
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