Ärger mit der Reinigung

9. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Eloo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärger mit der Reinigung

Hallo zusammen,

hier eine kurze Beschreibung meines Falls:
Vor 2 Jahren habe ich geheiratet, aber mich erst jetzt dazu durchgerungen mein Kleid in die Reinigung zu bringen. Das Kleid hat eine Stickerei und mir war klar, dass die Reinigungen dafür keine Gewährleistung geben. Am Saum war es ziemlich verschmutzt. Nach 3 Wochen konnte ich das Kleid abholen. Die Chefin sagte mir gleich, dass die Verschmutzungen nicht ganz raus gingen. Was für mich soweit ok war, allerding fiel mir auf, das auf dem gesamten Kleid weiße Flecken waren.
Ich habe sie darauf hingewiesen und sie meinte es wären Rückstände von der Seife. Sie hat es nochmal da behalten.

3 Wochen später war das Kleid dann wieder zur Abholung bereit, allerdings diesmal wieder mit den weißen Flecken. Nach langem hin und her mit der Mitarbeiterin kam dann wieder die Chefin und ich zeigte ihr wieder die Flecken. Sie meinte, dass lege nicht an der Reinigung würde das Kleid aber zur Prüfung einschicken.

Diesmal 4 Wochen später, rief sie mich an, dass Kleid ist wieder da und sie hätte ein Gutachten erhalten, dass der Fehler im Stoff liege, da es Abnutzungsstellen sind. Sie unterstellte mir, ich hätte mit einer Handtasche am Kleid gerieben, oder wäre an einer Wand lang geschabt. (völliger Unsinn) Ebenso kann es doch aber auch an ihrer Waschmaschine gelegen haben, oder an der Reinigungsart die sie vorgenommen hat?!
Auf dem Abholschein hat sie beim ersten Mal schon vermerkt, dass es ohne Garantie angenommen ist. Aber dies galt eigentlich nur für die Beschädigung an der Stickerei. Ich bin nicht bereit es einfach so hinzunehmen, da sie es in einem einwandfreiem Zustand erhalten hat.

Muss ich ihr Nachweisen, dass das Kleid völlig in Ordung war, als sie es erhalten hat?
Reichen dafür auch Augenzeugen?

Ich habe gelesen, dass man bis zu dem 15fachen Reinigungswert erhalten kann. Ist das in diesem Fall auch möglich, es so zu fordern?

Kann es sein, dass durch ihren Vermerk auf dem Abholschein, ich tatsächlich keine Chance habe den Schaden ersätzt zu erhalten?

Was kann ich tun, denn das Kleid ist völlig hin und könnte entsorgt werden. :schock:

Einige Meinungen wären klasse :)

MfG



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eloo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

kann mir keiner weiterhelfen bei diesem Thema?!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sternchen83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Müsste man sich denn nicht die AGB`s von dieser Reinigung anschauen?
Denn Vertrag gilt doch vor Gesetz!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sonntagsbraten
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sternchen83,

haben Sie das Gutachten von der Reinigung erhalten? Würde mich mal interessieren, was im Detail drin steht.

Ich bin mir nicht sicher aber tritt in solchen Fällen nicht die Betriebshaftpflicht ein?

Grüße
SB




0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Denn Vertrag gilt doch vor Gesetz!


Aua!

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eloo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sonntagsbraten,

das Gutachten habe ich mir noch nicht angeschaut, auch das Kleid noch nicht abgeholt. Denn ich bin mir nicht sicher, ob ich das Kleid einfach so in Empfang nehmen soll. Es wird wohl schwer, sich mit der Chefin zu einigen.

Angenommen habe ich auch, dass die Reinigung für solche Fälle eine Versicherung haben sollte, aber sie sieht ja auch nicht ein, das der Schaden dort entstanden ist. Das hat sie mir ja schon telefonisch mitgeteilt.

Ich hatte gehofft, noch Antworten auf meine Fragen zu erhalten, bevor ich dort hin geh. Aber dann werde ich sie, mit dem was ich habe, einfach mal konfrontieren. Mal schaun, was passiert.

0x Hilfreiche Antwort

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