Hallo, folgender Fall:
Habe bei einen Online-Shop 2 Artikel bestellt. Beide wurden als Gesamtpreis per Pay-Pal bezahlt. Ich habe eine Bestellbestätigung und eine Versandbestätigung erhalten. Im Paket war jedoch nur 1 Artikel erhalten. Den Preis für den 2. Artikel hatten sie mir am gleichen Tag kommentarlos zurück gebucht.
Nun ist es aber so, dass ich gerne den 2.Artikel hätte und keine Rückerstattung des Geldes, da der Artikel mittlerweile nicht mehr erhältlich ist, sondern nur noch überteuert bei ebay zu finden ist.
Habe ich denn einen Anspruch darauf, den 2. Artikel zu erhalten oder muss ich das jetzt so hinnehmen?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
LG
2 Artikel bestellt, nur 1 erhalten - Anspruch auf 2. Artikel?
23. Dezember 2019
Thema abonnieren
Frage vom 23. Dezember 2019 | 12:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
2 Artikel bestellt, nur 1 erhalten - Anspruch auf 2. Artikel?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. Dezember 2019 | 01:07
Von
Status: Unbeschreiblich (120136 Beiträge, 39834x hilfreich)
ZitatHabe ich denn einen Anspruch darauf, den 2. Artikel zu erhalten :
Ja.
Eine kommentarlose Rücküberweisung löst den Vertrag nicht auf.
Könnte nur etwas problematisch sein, das dem Verkäufer zu vermitteln.
Sitzt der Verkäufer denn in Deutschland oder wenigstens in der EU?
Und jetzt?
Schon
267.952
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten