Schönen Guten Morgen an alle,
ich hatte am 14.04.2005 eine Mini-Anlage bei einem Onlineshop gekauft.Letzte Woche habe ich die,nun defekte Anlage nach Absprache mit dieser Firma zurück geschickt.
Gerade bekomme ich folgende Email:
Hallo
Ein kostenloser Austausch innerhalb der Gewährleistung ist
mit Ihrem Gerät leider nicht mehr möglich.
Es sei denn, Sie teilen uns den Nachweis mit (Sachverständiger), dass der Sachmangel schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (bei Anlieferung) vorlag, da der Kauf vor über 6 Monaten war.
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Hier die gesetzliche Gewährleistung:
§ 8 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist oder beim Verkauf gebrauchter Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Zeigt sich ein Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten seit Gefahrübergang, muss der Kunde beweisen, dass dieser Sachmangel schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
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Eine Reparatur ist ebenfalls ausgeschlossen, da durch die hohen
Lohnkosten eine Reparatur unwirtschaftlich ist.
Wir können Ihnen folgendes Angebot unterbreiten:
Wir nehmen Ihr Gerät für 50 % des von Ihnen gezahlten Warenwertes in Zahlung, bei Kauf eines Neugerätes.
Bitte senden Sie uns dann Ihr Altgerät frei frankiert zu.
Versandkosten für Neugerät 8,95
Kopie der Original Rechnung beilegen.
Bitte teilen Sie uns auch mit für welches Gerät Sie sich entschieden haben, wir senden Ihnen eine Vorabrechnung zu.
Mit dem Neugerät haben Sie natürlich auch wieder 24 Monate
Gewährleistung.
Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung bis zum 16.07.06 mit.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
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Leider kenne ich mich mit "Gewährleistung" nicht aus, doch normalerweise gibt es doch 24 Monate Garantie oder?
Ich wäre für jeden Tipp sehr dankbar !
Viele Grüße
Jochen
24 monate Gewährleistung ?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Gewähleistung 24 Monate= gesetzlich vorgegeben für gewerbl. Händler
Die ersten 6 Monate liegt die Beweislast beim Händler, danach beim Kunden, daß der Defekt bei Übergabe schon vorhanden war.
Garantie = freiwillige Zusage des Händlers
Was für ein Mangel liegt denn vor ??
Gruß
Michael
@jc12
Das Schreiben von deinem Händler ist soweit richtig. Wenn Du nachweisen kannst, daß der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat, dann ist doch alles i.O. .
Wenn nicht, dann hast Du leider Pech gehabt.
Viele Grüße, Michael
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Vielen Dank erstmal für die Antworten !
Ja sieht so aus als ob ich Pech gehabt habe.
Nächstes mal kaufe ich wo es Garantie gibt.
Wieder was gelernt.
zu Michael: das Gerät "brummt" einfach nur.
Viele Grüße
Jochen
--- editiert vom Admin
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