Kaufvertrag: Sitzmöbel gekauft, 25% anbezahlt.
Bei Lieferung stellt sich heraus dass die Ecke der Sitzmöbel nicht durch die Türe passen.
Möbel werden wieder mitgenommen und Firma beruft sich auf den Vertrag in dem steht dass 25% Vertragsstrafe fällig werden.
Kann das richtig sein ?
25% futsch ?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ja, es sei denn es war Stangenware die im Fernabsatz gekauft wurde.
Viele Grüße, Michael
was ist Stangenware ?
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Ware die nicht speziell für dich hergestellt oder besorgt wurde.
Viele Grüße, Michael
es ist Stangenware
Fernabsatz oder Ladengeschäft?
Viele Grüße, Michael
Möbelgeschäft in Würzburg, Eckgarnitur angeschaut, bestellt, 25% angezahlt, geliefert bekommen, nicht durch die Tür gepasst, wieder mitgenommen, jetzt ist die Anzahlung weg.
Jepp.
Ladengeschäft = Vertragssache
Viele Grüße, Michael
ok, muss mal den vertrag lesen....
So meinte ich da nicht ganz.
Im Kaufvertrag muß das nicht unbedingt erwähnt sein.
Der VK kann auch auf der Abnahme der Ware bestehen. Es kommt darauf an, wie ihr euch einigt. Dieser neue Vertrag gilt dann.
Viele Grüße, Michael
jetzt ist die Anzahlung weg
Nein. Der VK kann auf Abnahme bei voller Bezahlung bestehen oder er kann einem Rücktritt zustimmen, bei dem er die Bedingungen selbst festlegen kann (25%, 100%, 200%, ...).
--- editiert vom Admin
Wenn die Regelung unwirksam ist (weil in AGB und kein Hinweis auf Nachweis eines geringeren Schadens etc.), könnte sich IMO auch der Verwender auf die Unwirksamkeit berufen.
--- editiert vom Admin
Warum? §242 BGB ?
Hallo!
Man kann bei verschiedenen Türtypen auf 1
Seite die Zarge abmachen.Wenn man das etwas zart macht,geht nichts kaputt.Das ist heute
doch kein Problem mehr.
Gruss Sammy1
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"TUE Recht und scheue NIEMAND "
Hallo,
@sammy1
quote:
Zarge abmachen
dadurch wird der Durchgang aber nicht breiter !
Ich hätte eventuell das Möbelstück zerlegt oder einen anderen Eingang (Fenster) gewählt.
Ist aber jetzt eh zu spät.
MfG Stefan
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