2jährige Garantie auch bei Schuhen, allg Frage.

11. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
Thommy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
2jährige Garantie auch bei Schuhen, allg Frage.

Hallo
Ich wollte mal fragen ob die 2 jährigen Standardgarantie auch beim normalen Schuhkauf greift, da man ja nach 2 jahren keinen schuh mehr gebrauchen kann.

Und ab wann greift diese Garantie,meine: abwann ist es kein verschleiss mehr .

Habe nämlich ein neues Paar Schuhe bei ebay ersteigert, und nach etwa 1 Monat ging die Sohle hinten ab.
Eigentlich kein verschulden der Verkäufers, dader Schuh ja wirklich neu war.

Da ich aber nichts aussergewähliches mit dem Schuh gemacht habe, möchte ich nun wissen, wo ich Chancen bezüglich des Garantieanspruchs hätte
(Dem Verkäufer hab ich noch niocht bescheid gesagt)

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HarryVic
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 79x hilfreich)

1) Sie sollten sich erstmal mit dem Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie vertraut machen. Dazu wurde in diesem Forum schon sehr häufig geschrieben.

2) Ihre Frage bezieht sich auf eine Hauptleistungsprlicht aus dem Kaufvertrag, nach der die Ware frei von Sachmängeln sein muss.
Es geht also darum, ob ein Sachmangel zum Zeitpunkt des Erwerbs der Schuhe vorlegen hat. Nach dem subjektiven Mangelbegriff liegt hier ein Sachmangel vor, wenn der der Käufer erwarten konnte, dass die Schuhe solange halten wie es bei Schuhen gleicher Art üblich.

In den ersten 6 Monaten hat der Käufer bei einem Gebrauchsgüterkauf (Käufer ist Verbraucher, Verkäufer ist Unternehmer) gute Aussichten seine Gewährleistungsrechte
(1. Stufe: Nacherfüllung, 2. Stufe: Rücktritt vom Vertrag oder Minderung) durchzusetzen, da der Verkäufer beweisen muss, dass der Mangel nicht schon bei der Übergabe der Sache vorhanden war. Wie soll das dem Verkäufer gelingen? (Hinweis: Diese Beweislastumkehr gilt nur für den Verbrauchsgüterkauf.)

Andererseits dürfte es dem Käufer von Schuhen nach Ablauf von 6 Monaten schwerfallen dem Unternehmer gegenüber zu beweisen, dass der Mangel (defekte Sohle) bereits bei der Lieferung der Schuhe war.

Fazit: Als Verbraucher bei allen neu angeschafften Waren immer den Kaufbeleg für Beweiszwecke aufbewahren und bei Mängeln in den ersten 6 Monaten die Gewährleistungsrechte wahrnehmen. Der Verkäufer (Unternehmer) ist dabei wegen der Schwiergkeit, den gegenteiligen Beweis antreten zu müssen, in einer äußerst schwachen Position. Dies haben manche Händler wohl noch nicht zu spüren bekommen, weil viele Verbraucher ihre Rechte nicht kennen und z. B. Gewährleistung und Garantie verwechseln.

Mfg
Harry



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"Harry"

23x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Georg H.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 43x hilfreich)

gilt das auch, wenn die schuhe gereinigt wurden? in meinem fall nur wasser und eine feine bürste....


DANKE

43x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tomjones99
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 78x hilfreich)

ist zwar schon uralt, aber bei google landet das Thema auf der 1. Seite,daher sollte man hier schreiben:

Ganz wichtig:

Garantie bei Schuhen und bei Bekleidung 2 Jahre??? Sorry, gibts nicht - in Bezug auf Abnutzungsmängel.

nur 6 Monate! Wenn die Schuhe in der Zeit kaputt gehen: Ersatz usw.
Danach, Pech gehabt.


hmm, zu den Mängeln beim Kauf: warum stellen sich Verkäufer immer quer, wenn man nach 6 Monaten noch was wegen Mangel (zum Kaufzeitpunkt) zurückgeben will?


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-- Editiert tomjones99 am 22.05.2012 12:18

18x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
bei google landet das Thema auf der 1. Seite,daher sollte man hier schreiben


Ja, aber doch bitte keinen Unfug.

quote:
Garantie bei Schuhen und bei Bekleidung 2 Jahre??? Sorry, gibts nicht


Nein, aber Gewährleistung.

quote:
in Bezug auf Abnutzungsmängel.


Das hat ja auch niemand behauptet - jedenfalls, wenn die Abnutzung üblich ist (wenn eine Schuhsohle nach drei Kilometern durchgelaufen ist, ist das Abnutzung, aber keine übliche, also Sachmangel).

quote:
Wenn die Schuhe in der Zeit kaputt gehen: Ersatz


Nur wenn es sich um einen Mangel handelt. Daß Leder z.B. Kratzer annimmt, ist kein Mangel.

quote:
warum stellen sich Verkäufer immer quer, wenn man nach 6 Monaten noch was wegen Mangel (zum Kaufzeitpunkt) zurückgeben will?


Weil eben in vielen Fällen nicht klar ist, ob es sich wirklich um einen Mangel handelt oder nicht doch um Verschleiß oder Falschbehandlung.

Denk alleine mal daran, wieviele kaputte "mangelhafte" Handys in Wahrheit dem Besitzer runtergefallen sind.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tomjones99
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 78x hilfreich)

Ach herrje. Schon damals war die Dame 'Möchtegern-neunmalklug'....kopfschüttel.

Zitate nummeriert:

a) dolle Anspielung - bitte an die Nase fassen

b) ist mir klar.steht auch da.der TE schrieb aber von Garantie . lediglich das wurde kommentiert.
Dein Kommi überflüssig

c)siehe b. geht um die Wortwahl des TE.
wie du selber richtig schreibst ist es bei Gewährleistung anders - je wann die Abnutzung stattfindet... bis zur 6 Monatsgrenze.
Es ging aber nur um die Bezeichnung (Gewähr vs. Garantie)...


d)richtig. nur schreibe ich von KAPUTT! und ein Kratzer, was dein Beispiel ist, ist NICHT kaputt! Steht das irgendwo?
LESEN! Ansonsten rein spekulatives Argumente zurechtlegen für Dinge, die gar nicht genannt wurde.

e)
und nochmal: LESEN!
das steht: zum Kaufzeitpunkt
wie soll da Verschleiß stattgefunden haben?

Und los komm, Ausreden und Rausreden lach.

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7x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120108 Beiträge, 39830x hilfreich)

quote:
Garantie bei Schuhen und bei Bekleidung 2 Jahre??? Sorry, gibts nicht - in Bezug auf Abnutzungsmängel.

Es gibt sogar einen Anbieter der explizit mit einer solchen Garantie wirbt:
quote:
Wir akzeptieren jede Rücksendung, jederzeit. Kein Kleingedrucktes. Keine Diskussion. Ohne Wenn und Aber.
...
Wir liefern schnell Ersatz oder erstatten Ihnen den vollen Kaufpreis – ganz wie Sie es wünschen.

Nur weil man etwas nicht kennt, sollte man dessen mögliche Existenz nicht verneinen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort



#10
 Von 
tomjones99
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 78x hilfreich)

Dass die Beweislast nach den 6 Monaten auf den Käufer übergeht ist mir bekannt und hatte ich mit meinen '6 Monaten' auch angedeutet, oder?
Danach wird es schwierig, auch für deine Sohlen.

Du kannst ja auch jeden Tag 30KM gelaufen sein, oder?

Außer du hast das Glück wie bei Harrys Beispielt mit der gegebenen Garantie. Nur leider geht es hier um gesetzliche Vorgaben usw. sorry Harry - reine Kulanz um Käufer zu locken ;)

Im Kaufland kann ich auch 3 Jahre später ausgepackte Ware zurückbringen. Gibt aber keine Regelung dafür.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120108 Beiträge, 39830x hilfreich)

quote:
Nur leider geht es hier um gesetzliche Vorgaben usw. sorry Harry - reine Kulanz um Käufer zu locken

Deine Feststellung (oder Vermutung?)
quote:
Garantie bei Schuhen und bei Bekleidung 2 Jahre??? Sorry, gibts nicht - in Bezug auf Abnutzungsmängel.

Warum dann diese Ausführungen zur Garantie wenn das für dich nur Kulanz und keinen gestzliche Vorgabe ist?

Desweiteren:
1. Frage des TE: 2jährige Garantie auch bei Schuhen.
2. Gibt es auch gesetzliche Vorgaben bezüglich der Garantie
3. Als Kulanz bezeichnet man Entgegenkommen von Vertragspartnern NACH Vertragsabschluss ohne das einen Rechtspflicht bestehen würde. Die Anwendung der abgegebenen Garantieerklärungen ist verpflichtend, das kann man notfalls einklagen - das ist keine Kulanz.



quote:
Im Kaufland kann ich auch 3 Jahre später ausgepackte Ware zurückbringen. Gibt aber keine Regelung dafür.

Doch, kann man sogar nachlesen.
1x im BGB, ein weiteres Mal in der Garantieerklärung dieses Konzerns selbst.
Die Anwendung der Garantieerklärung dies Konzerns liese sich - wie bereits erwähnt - notfalls soger einklagen.





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