Hallo,
ich habe mir in 04.2014 einen EU-Neuwagen gekauft mit Tageszulassung 07.2013. (Baujahr ist im Kaufvertrag nicht erwähnt, nur dass es ein Neufahrzeug ist).
Den Wagen habe ich vor kurzem (05.2019) an einen Autohändler weiterverkaufen wollen. Bei der Übergabe hat der Händler festgestellt, dass der Wagen bereits 2010 gebaut wurde und den Preis für den Ankauf um 1.500€ nach unten gedrückt.
Ich habe bereits gelesen, dass es Urteile gibt, nach denen ein drei Jahre altes Fahrzeug nicht mehr als Neuwagen verkauft werden darf aber mit der Begründung eines Sachmangels nach §434 BGB
.
Sachmängel verjähren soweit ich weiß jedoch nach zwei Jahren.
Dies würde bedeuten, dass ich auf den Verlust "sitzen" bleibe oder seht ihr eine andere Möglichkeit?
Danke für die Hilfe
Marc
3 Jahres altes Auto als Neuwagen verkauft
8. Juni 2019
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Frage vom 8. Juni 2019 | 15:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
3 Jahres altes Auto als Neuwagen verkauft
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 8. Juni 2019 | 17:30
Von
Status: Unbeschreiblich (116255 Beiträge, 39235x hilfreich)
ZitatBei der Übergabe hat der Händler festgestellt, dass der Wagen bereits 2010 gebaut wurde :
Und wie genau hat er das gemacht?
Konnte er diese Behauptung irgendwie beweisen?
Zitatnur dass es ein Neufahrzeug ist :
Genauer Wortlaut der Formulierung?
ZitatSachmängel verjähren soweit ich weiß jedoch nach zwei Jahren. :
Korrekt.
#2
Antwort vom 8. Juni 2019 | 20:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
>Und wie genau hat er das gemacht?
Über die Fahrzeugidentifikationsnummer hat er das herausgefunden.
>Genauer Wortlaut der Formulierung?
"Kaufvertrag über ein Neufahrzeug"
Viele Grüße
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. Juni 2019 | 08:47
Von
Status: Senior-Partner (6431 Beiträge, 1376x hilfreich)
https://www.daniel-hagelskamp.de/standpunkte/rechtsprechung-bgh-eigenschaft-kfz-neufahrzeug
Hier steht alles relevante drin. Wobei nach 4 Jahren wohl leider nichts mehr zu machen ist
#4
Antwort vom 9. Juni 2019 | 15:05
Von
Status: Unbeschreiblich (116255 Beiträge, 39235x hilfreich)
Zitat"Kaufvertrag über ein Neufahrzeug" :
Dann wäre ein 3 jahre altes ahrzeug in der Tat ein Sachmangel.
Da die Ansprüche aber verjährt sind, wird man da wohl nichts mehr holen können.
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