3 Jahres altes Auto als Neuwagen verkauft

8. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
MVettorel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
3 Jahres altes Auto als Neuwagen verkauft

Hallo,

ich habe mir in 04.2014 einen EU-Neuwagen gekauft mit Tageszulassung 07.2013. (Baujahr ist im Kaufvertrag nicht erwähnt, nur dass es ein Neufahrzeug ist).
Den Wagen habe ich vor kurzem (05.2019) an einen Autohändler weiterverkaufen wollen. Bei der Übergabe hat der Händler festgestellt, dass der Wagen bereits 2010 gebaut wurde und den Preis für den Ankauf um 1.500€ nach unten gedrückt.
Ich habe bereits gelesen, dass es Urteile gibt, nach denen ein drei Jahre altes Fahrzeug nicht mehr als Neuwagen verkauft werden darf aber mit der Begründung eines Sachmangels nach §434 BGB .
Sachmängel verjähren soweit ich weiß jedoch nach zwei Jahren.
Dies würde bedeuten, dass ich auf den Verlust "sitzen" bleibe oder seht ihr eine andere Möglichkeit?

Danke für die Hilfe
Marc

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119459 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von MVettorel):
Bei der Übergabe hat der Händler festgestellt, dass der Wagen bereits 2010 gebaut wurde

Und wie genau hat er das gemacht?
Konnte er diese Behauptung irgendwie beweisen?



Zitat (von MVettorel):
nur dass es ein Neufahrzeug ist

Genauer Wortlaut der Formulierung?



Zitat (von MVettorel):
Sachmängel verjähren soweit ich weiß jedoch nach zwei Jahren.

Korrekt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MVettorel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

>Und wie genau hat er das gemacht?
Über die Fahrzeugidentifikationsnummer hat er das herausgefunden.

>Genauer Wortlaut der Formulierung?
"Kaufvertrag über ein Neufahrzeug"

Viele Grüße


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7123 Beiträge, 1489x hilfreich)

https://www.daniel-hagelskamp.de/standpunkte/rechtsprechung-bgh-eigenschaft-kfz-neufahrzeug

Hier steht alles relevante drin. Wobei nach 4 Jahren wohl leider nichts mehr zu machen ist

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119459 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von MVettorel):
"Kaufvertrag über ein Neufahrzeug"

Dann wäre ein 3 jahre altes ahrzeug in der Tat ein Sachmangel.
Da die Ansprüche aber verjährt sind, wird man da wohl nichts mehr holen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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