3 Monate Lieferverzug und Verkäufer unerreichbar

2. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
hamlet86
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 9x hilfreich)
3 Monate Lieferverzug und Verkäufer unerreichbar

Hallo,

Anfang Januar habe ich eine Bestellung in einem Online-Shop aufgegeben und auf Vorkasse bezahlt. Ich erhielt eine automatische Bestellbestätigung. Als der Artikel nach über zwei Wochen noch immer nicht geliefert wurde, versuchte ich den Shop-Betreiber mehrmals per E-Mail zu erreichen.

Als darauf keine Antwort folgt, rief ich weitere zwei Wochen später den Betreiber auf seinem Handy an, die im Impressum angeben ist, da unter der Firmennummer niemand abnahm. Er gab an, sich momentan im Ausland aufzuhalten und deshalb nicht auf die Bestellung reagieren könne, sei jedoch in zwei Wochen wieder da und würde sich darum kümmern. Außerdem warnte er mich vor, dass der Artikel wahrscheinlich schon vergiffen sei.

Nach zwei weiteren Wochen passierte immer noch nichts und ich rief den Herrn erneut an, der sich immer noch im Ausland aufhielt, mir ein Ohr abkaute und nun angab er sei Ende März wieder in Deutschland und würde sich umgehend um meine Bestellung kümmern. Nun ist es Anfang April und ich erhielt von ihm weder einen Anruf noch eine E-Mail zum Status meiner Bestellung.

Der Anschluss seiner Firmennummer ist nun abgemeldet und auf seinem Handy erwische ich nur die Mobilbox. Ich möchte mein Geld zurück und würde gern wissen, wie ich das anstellen soll. Der Streitwert beträgt allerdings nur um die 60,- Euro.


Hamlet

-- Editiert hamlet86 am 02.04.2013 22:16

-- Editiert hamlet86 am 02.04.2013 22:16

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Ich würde zum einen schon einmal Strafanzeige erstatten wegen Verdachts auf Betrug. Schriftlich (ggf. Einschreiben) zur sofortige Rückzahlung auffordern, dabei auch durchaus schreiben, dass man Strafanzeige erstattet hat und dass man das Geld einklagen wird, wenn er nicht sofort zahlt.

Dann ggf. etwas abwarten, ob der Inhaber dort "aktenkundig ist" und dann weiter verfahren. Bei so etwas und solchen Ausreden kommt es nicht selten vor, dass die Gelder in dunklen Kanälen verschwinden, die Leute altbekannt sind, ggf. schon mehrfach verurteilt. Das mit dem Ausland und den mehrfachen Beteuerungen, sich darum zu kümmern, würde ich nicht glauben.

Ggf. wird dir die Staatsanwaltschaft den Hinweis geben, ob du das Geld eher abschreiben solltest oder dass man die Leute noch erwischt.

Mit sehr viel Glück kannst du etwas erreichen, indem du direkt nach der Strafanzeige mit dem Aktenzeichen zu deiner Bank und vor allem zur Bank des angeblichen Shop-Inhabers gehst. Wenn dort noch Geld ist könntest du Glück haben und erfolgreich die anderen Bank wegen Verdachts auf Geldwäsche dazu bringen, das Konto zu sperren. Das wäre aber wohl zu viel Glück nach so langer Zeit. Etwas besseres fällt mir nicht ein.

Sehr wahrscheinlich wie gesagt abschreiben und für die Zukunft lernen. Erfahrungsberichte durchschauen, bei neuen Shops immer nur per Nachname oder Rechnung, niemals Vorkasse... So etwas lernt man fürs Leben.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 02.04.2013 23:55

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hamlet86
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 9x hilfreich)

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde zuerst noch einmal versuchen den Verkäufer zu erreichen und ihm ggf. ein Ultimatum stellen. Ansonsten werde ich wohl Strafanzeige stellen.


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