3 Monate in Reparatur - Händler lehnt Rücktritt ab

18. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dimmu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
3 Monate in Reparatur - Händler lehnt Rücktritt ab

Guten Abend liebe Community.
Folgendes Szenario:

Person A kauft im Juli ein Mainboard bei Händler B. Dieses wurde vom Händler fachgerecht mit Komponenten bestückt (Prozessor, Kühler etc.)

Nach zwei Monaten gewöhnlicher Benutzung des Mainboards schließt es sich kurz und ist defekt - Schmorspuren sind seh- und riechbar.
A beschließt, von seinem Recht auf Gewährleistung Gebrauch zu machen und schickt das defekte Board zu B.
Anmerkung: Person A hat einen kostenpflichtigen Service dazubestellt, der einen sofortigen Austausch der Ware bei Defekten innerhalb der ersten sechs Monate garantiert.
Händler B ignoriert den bezahlten Service und schickt das Board zur Reparatur zum Lieferanten. Dieser gibt an einen Reparaturversuch durchgeführt zu haben und schickt das Gerät über den Händler B zu Person A.

Person A schickt das Mainboard wieder zu Händler B und verweist aufdrücklich auf den Extra-Service und den ersten fehlgeschlagenen Reparatur-Versuch. Zusätzlich bittet er um ein Ersatzprodukt oder eine Erstattung des Kaufpreises, sollte die Reparatur aussichtslos sein.

Seit diesem Zeitpunkt (etwa Mitte Oktober), wartet Person A auf das Mainboard. Mehrere Kontaktaufnahmen mit dem Händler scheitern. Dieser bittet nur um Geduld, weil der Lieferant die Reparatur verweigert.

Person A hat nach 8 Wochen die erste Frist zur Lösung des Falles gesetzt. Eine Woche darauf die zweite Frist. Händler B bittet wieder nur um Geduld und meint man solle von einer Fristsetzung absehen.
A möchte nun einen Mahnbescheid über eine Kanzlei beantragen. B ist darüber informiert und macht nicht mehr als um Geduld zu bitten.

Hat A mit den Fristen und dem Mahnbescheid richtig gehandelt? Wenn ja, wie hoch sind seine Chancen auf eine Erstattung der Anwaltskosten und der des Mainboards?
Da Person A ohne das Mainboard den Privat-Computer nicht verwenden konnte, will er ebenfalls auf Schadenersatz plädieren. Ist das möglich?

Zwei Bonusfragen:
Hat A ein Recht auf Erstattung der Service-Kosten? Immerhin hat B den gewünschten und versprochenen Dienst nicht eingehalten.
Was ist, wenn B den Defekt auf die falsche Benutzung des Artikels von A schieben will? Hier gilt die Beweislast dem Händler. Korrekt?

Vielen Dank für eure Beiträge!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Dimmu):
Hat A mit den Fristen und dem Mahnbescheid richtig gehandelt?
Das waren Fristen nach Datum, mindestens 14 Tage und man hat einen Zugangsnachweis dieser Fristsetzungen?



Zitat (von Dimmu):
Wenn ja, wie hoch sind seine Chancen auf eine Erstattung der Anwaltskosten und der des Mainboards?




Zitat (von Dimmu):
Da Person A ohne das Mainboard den Privat-Computer nicht verwenden konnte, will er ebenfalls auf Schadenersatz plädieren. Ist das möglich?

Möglich ist das.
Die Frage ist halt, welcher konkrete Schaden ist dadurch entstanden?



Zitat (von Dimmu):
Hat A ein Recht auf Erstattung der Service-Kosten? Immerhin hat B den gewünschten und versprochenen Dienst nicht eingehalten.

Aber er könnte das in der restlichen Zeit noch machen.
Im übrigen müsste man schauen, ob das eine echte Versicherung ist oder nicht.



Zitat (von Dimmu):
Was ist, wenn B den Defekt auf die falsche Benutzung des Artikels von A schieben will? Hier gilt die Beweislast dem Händler. Korrekt?

Korrekt


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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