3 Wochen alter Ring von Umtausch und Gewährleistung ausgeschlossen?

24. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
fire-fighter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
3 Wochen alter Ring von Umtausch und Gewährleistung ausgeschlossen?

Hallo Zusammen,

ich habe vor 3 Wochen einen Ring zu Weihnachten geschenkt bekommen. In diesem Ring befand sich ein kleiner Stein, den ich am We leider verloren habe. Der Ring wurde jedoch erst dreimal getragen (aber natürlich minimale Gebrauchsspuren).

Eben war ich in dem Geschäft, um den Ring umzutauschen bzw. auf Garantie einen neuen Stein einsetzen zu lassen. Die Verkäuferin speiste mich jedoch mit dem Komentar ab, darauf gäbe es keine Gewährleistung und wenn ich einen Stein einsetzen lassen würde, müsste ich den selber bezahlen, da der Ring Gebrauchsspuren aufweise.

Danach war ich beim Juwelier und hab den Ring begutachten lassen. Dieser sagte mir, das wäre Spannungsfehler des Ringes und ich solle mich an den Hersteller wenden. Dieser würde den Ring im Normalfall zurücknehmen. Als ich dann in dem Geschäft, in dem ich den Ring gekauft habe nach der Adresse des Herstellers gefragt habe, wollte sie mir diese noch nicht mal aushändigen, damit ich mich persönlich an den Hersteller wenden kann. Obwohl er ja die Garantie gibt.

Ist das eigentlich so rechtens? Ist der Ring wirklich vom Umtausch ausgeschlossen und kann die Verkäuferin verlangen, dass ich den Stein bezahlen muss? Kann sie es verweigern, mir die Adresse des Herstellers mitzuteilen?

lg

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

Ihr erster Ansprechpartner ist immer der Händer und nicht der Hersteller. Sofern der Verlust des Steines auf Produktionsmängel zurückzuführen ist, so haben Sie Gewährleistungsrechte. Davon zu unterscheiden sind die Garantieansprüche, die, je nach Garantievertrag, von dem Hersteller freiwillig gegeben wird. Diese können Sie zB in den jeweiligen AGBs nachlesen.

Wenn Sie einen Garantieanspruch haben (finden Sie bitte vorher genau heraus, was für ein Garantieanspruch dieser genau ist), so können Sie sich auf diesen berufen. Weigert sich das jeweilige Geschäft Ihnen den Hersteller zu nennen, und Ihnen so zumindest teilweise die Rechtsklarheit nimmt, so können Sie sich an den Geschäftsführer direkt wenden, oder zB anwaltliche Schritte androhen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Kurz gesagt :

Verkäufer-Blödsinn - oder neudeutsch : "Laßt euch nicht verars....!"

- Neuware

-> Gewährleistungsbeschränkungen - was für ein Wort ;) - irgendwelcher Art nicht möglich

-> Beweislastumkehr während der ersten 6 Monate = für den Händler i.R. unmöglich den Gegenbeweis anzutreten

-> der Juwelier sagt es bereits - Produktionsfehler! also Mangel bei Kauf vorliegend.

-> Sie brauchen sich nicht die Mühe zu machen sich direkt an den Hersteller zu wenden , zumal ich bei Schmuck eher davon ausgehe , daß dieser an den Verkäufer zurückverweist.


= > Sollte sich die Verkäuferin weiterhin uneinsichtig zeigen , wenden Sie sich an eine Verbraucherberatungszentrale .

Die Rechtshilfe dort ist vergleichsweise günstig und meistens reicht ein eindeutiges Schreiben dieser aus einen störrischen Vertragspartner zur Einsicht zu bringen.

-- Editiert von psst am 24.01.2005 16:42:02

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fire-fighter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal zusammen. Leider hab ich die AGB´s des Geschäftes nicht. Ich hab mich eben verschrieben, es war die Geschäftsführerin die mich so abserviert hat. Sie meinte der Hersteller würde Sie auslachen, wenn sie den Ring einschicken würde.

Kann sie mir denn wirklich verweigern, mich an den Hersteller zu wenden? Ich sehe da absolut keinen anderen weg mehr. Oder hat jemand eine Ahnung, wie ich diesen ausfindig machen kann auch wenn ich keinerlei Angaben zu diesem Ring habe?

Liebe Grüße und Danke! :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend,

es liegt nicht in Ihrer Aufgabe den Hersteller gegen den Willen des Verkäufers herauszufinden.

Sollte die Verkäuferin sich weiterhin weigern haben Sie die Möglichkeit sich schriftlich an das Geschäft zu wenden, in welchem Sie sich auf Ihre Gewährleistungsrechte (zuerst auf Nachbesserung, oder Neulieferung) berufen. In diesem Schreiben können Sie auch eine kurze Frist setzen. Sollte sich die Verkäuferin weiterhin weigern, so können Sie vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen unter Rückgabe des Ringes.

Dieses können Sie entweder selbst, mithilfe des Verbraucherschutzes, oder auch eines Anwalts machen.

In dieser Hinsicht sollten Sie es aber immer in Relation zum Kaufpreis des Ringes sehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fire-fighter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Fragen. Ich denke ich werde mich im Laufe der Woche dann wirklich schriftlich an die Inhaberin wenden und auch um schriftliche Stellungnahme bitten.

Eigentlich weiß ich nicht, ob das alles ein Ring wehrt ist, aber ich sehe auch nicht ein auf mein Recht einfach zu verzichten!!!

Vielen Dank nochmal !

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

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