3.mal Sachmängelhaftung bei Handy mit Vertrag

19. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.03.2019 14:39:38
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 10x hilfreich)
3.mal Sachmängelhaftung bei Handy mit Vertrag

Hallo,

Ich habe im August meinen Handyvertrag verlängert und dazu vergünstigt ein neues Handy erhalten. Dieses Handy hat leider einen (bei diesem Modell häufig auftauchenden) Fehler, der die Bedienung sehr unangenehm macht.

Nun habe ich das Handy bereits zweimal zur Nachbesserung an meinen Vertragspartner gesendet. Zweimal schlug die Nachbesserung fehl. Der Fehler besteht auch weiterhin in seiner Form. Wir nehmen des Weiteren mal an, dass auch eine weitere Reparatur fehlschlägt.

Nun zu meiner Frage:
Was sind im weiteren meine Rechte und Pflichten. Bei einem normalen Produkt könnte ich ja nach einer weiteren Reparatur vom Kaufvertrag zurücktreten, soweit ich weiß. Geld würde gegen Ware getauscht und gut ist. Wie sieht das aber bei dem noch rund 18 Monate laufenden Handyvertrag aus?
-Wird der ganze Mobilvertrag dann quasi "gekündigt"?
-bekäme ich die 1€ Kaufpreis des Handy zurück und müsste dennoch die volle monatliche Gebühr zahlen?
-habe ich Anrecht auf ein "ähnliches" Handy? z.B. eines anderen Herstellers?
-wie verhält es sich dabei mit kleinen Beschädigungen, zB Kratzern auf der Rückseite? Diese stammen aus den rund 4 Monaten Gebrauch. Muss ich dafür aufkommen? Ich erwarte natürlich kein neues Handy, sondern wäre mit einem ähnlich verkratzt zufrieden...

Das Handy wurde seinerzeit für rund 700€ im freien Handel angeboten. Ich zahle monatlich 45 und hatte eben 1€ Kaufpreis. Die sonstigen Vertragsleistungen sind durchschnittlich und OK für mich. Ob der der Vertrag also weiter bestünde oder ich einen neuen abschließen müsste, wäre mir egal.

Danke für die Antworten




-- Editiert von jordanjordan am 19.12.2017 09:55

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von jordanjordan):
-Wird der ganze Mobilvertrag dann quasi "gekündigt"?

Es scheintsich wohl um verbundenen Verträge zu handeln.
Wird der eine wegen einer Vertraggstörung beendet, gilt das auch für den anderen.




Zitat (von jordanjordan):
-bekäme ich die 1€ Kaufpreis des Handy zurück und müsste dennoch die volle monatliche Gebühr zahlen?

Nein.



Zitat (von jordanjordan):
-habe ich Anrecht auf ein "ähnliches" Handy? z.B. eines anderen Herstellers?

Wenn beide Seitensich darauf einigen: ja
Gesetzlich nicht.



Zitat (von jordanjordan):
-wie verhält es sich dabei mit kleinen Beschädigungen, zB Kratzern auf der Rückseite? Diese stammen aus den rund 4 Monaten Gebrauch. Muss ich dafür aufkommen?

Nein.



Zitat (von jordanjordan):
Ich erwarte natürlich kein neues Handy, sondern wäre mit einem ähnlich verkratzt zufrieden...

Es würde einem sogar ein Fabrikneues zustehen.



Zitat (von jordanjordan):
Der Fehler besteht auch weiterhin in seiner Form. Wir nehmen des Weiteren mal an, dass auch eine weitere Reparatur fehlschlägt.

Man hat im Rahmen der Nachbesserung das Wahlrecht zwischen Reparatur und Neulieferung.
Ich würde dann halt bei der nächsten Nachbesserung einfach mal auf Neulieferung bestehen. Dazu noch eine Fristsetzung nach Datum von 14 Tage (über Weihnachten / Neujahr eher 20 Tage).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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