Hallo zusammen.
Wir haben im August 21 eine Spülmaschine einer eigentlich sehr guten und bekannten Marke erworben. Schon nach wenigen Monaten hatten wir einen großen Wasserschaden, weil Wasser durch die Tür und unterhalb der Maschine auslief. Es wurde damals der Motor getauscht.
Kurze Zeit später wieder ein Leck, wieder Arbeiten am Motor durchgeführt und eine weitere Dichtung ausgetauscht. Tja und letzte Woche stand ich wieder im Wasser..
Ich habe die Nase von diesem Gerät gestrichen voll. Der Hersteller möchte aber trotzdem wieder eine Firma mit der Reparatur beauftragen. Sollten diese feststellen, dass das Gerät nicht repariert werden kann, würde man mir ein Neues schicken.
Ich möchte ehrlich gesagt gar nicht, dass dieses Teil repariert wird. Ich habe seit 29 Jahren Spülmaschinen gehabt, und noch nie hatte ich einen Wasserschaden.. Jetzt 3x in 22 Monaten.
Kann ich auf einen Rücktritt besehen oder muss ich wirklich eine weitere Instandsetzung akzeptieren? Ich habe keine große Hoffnung, dass diese von Dauer sein wird. Irgendwas muss ja grundlegend falsch laufen bei diesem Modell..
Danke für eure Antworten.
3x Wasserschaden bei Spülmaschine - kann ich auf Rücktritt bestehen?
22. Juni 2023
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Frage vom 22. Juni 2023 | 08:38
Von
Status: Beginner (71 Beiträge, 0x hilfreich)
3x Wasserschaden bei Spülmaschine - kann ich auf Rücktritt bestehen?
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#1
Antwort vom 22. Juni 2023 | 10:49
Von
Status: Gelehrter (10552 Beiträge, 4179x hilfreich)
Wo wurde die Maschine denn gekauft, direkt beim Hersteller, oder bei einem Händler?
So wie es sich aktuell liest, repariert der Hersteller Aufgrund seiner Herstellergarantie und ich nehme nicht an, dass in dessen Garantiebedingungen eine Rückgabe / ein Rücktritt vorgesehen ist.
#2
Antwort vom 22. Juni 2023 | 11:25
Von
Status: Beginner (71 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWo wurde die Maschine denn gekauft, direkt beim Hersteller, oder bei einem Händler? :
So wie es sich aktuell liest, repariert der Hersteller Aufgrund seiner Herstellergarantie und ich nehme nicht an, dass in dessen Garantiebedingungen eine Rückgabe / ein Rücktritt vorgesehen ist.
Gekauft wurde sie beim Doppel-M. Kann ich denn mit den Belegen, dass die Maschine nun schon 3 mal ausgelaufen ist, vom Kaufvertrag (MM) zurücktreten? Denn die sind nach 6 Monaten als Ansprechpartner für Schäden ja auch raus, soweit ich weiß?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. Juni 2023 | 12:06
Von
Status: Gelehrter (10552 Beiträge, 4179x hilfreich)
ZitatGekauft wurde sie beim Doppel-M. Kann ich denn mit den Belegen, dass die Maschine nun schon 3 mal ausgelaufen ist, vom Kaufvertrag (MM) zurücktreten? :
Nein.
Mediamarkt hat nämlich hier dann noch keinen (ihm zustehenden) Versuch unternommen das Gerät im Zuge der Mängelhaftung zu reparieren.....
ZitatDenn die sind nach 6 Monaten als Ansprechpartner für Schäden ja auch raus, soweit ich weiß? :
In deinem Fall sind es 6 Monate, für alles was ab dem 01.01.22 gekauft wurde, liegt die Beweislastumkehr nun bei 12 Monaten.
Ich fürchte, man wird sich weiterhin mit der Garantie des Herstellers begnügen müssen.
#4
Antwort vom 22. Juni 2023 | 13:42
Von
Status: Beginner (71 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch fürchte, man wird sich weiterhin mit der Garantie des Herstellers begnügen müssen. :
Yep.. ich habe gerade einen Anruf vom beauftragten Elektrotechniker bekommen, dass ich das Gerät 3x reparieren lassen müsste, bevor es einen Austausch oder ein Rücktrittsrecht geben würde. Gut, da habe ich anderes gelesen zum Thema Nachbesserung.
Problem ist, dass ich 100%ig sicher bin, dass es wieder passieren wird, nur dann ist die Garantie vorbei (endet im August).
Das Teil fliegt jetzt einfach raus aus der Küche. Lieber kaufe ich neu, als dass ich ständig Angst haben muss, dass die Küche wieder unter Wasser steht. Mein Vermieter findet das auch so langsam nicht mehr witzig.
#5
Antwort vom 22. Juni 2023 | 14:34
Von
Status: Gelehrter (10552 Beiträge, 4179x hilfreich)
ZitatGut, da habe ich anderes gelesen zum Thema Nachbesserung. :
Du hast da auch vermutlich richtiges gelesen, nur bei Dir hat eben noch gar keine Nachbesserung stattgefunden.
Für eine Nachbesserung wäre Mediamarkt im Zuge der gesetzlichen Sachmängelhaftung (ehemals Gewährleistung) verantwortlich gewesen, Du hast aber die Herstellergarantie in Anspruch genommen.
Garantien sind eben freiwillige Leistungen des Garantigebers (hier der Hersteller), in denen so ziemlich alles frei nach Wahl des Herstellers zugesichert, oder ausgeschlossen werden kann.
#6
Antwort vom 22. Juni 2023 | 15:14
Von
Status: Wissender (15811 Beiträge, 9080x hilfreich)
ZitatGut, da habe ich anderes gelesen zum Thema Nachbesserung. :
Nochmal mit anderen Worten: Nachbesserung zählt nur als Nachbesserung, wenn sie vom Verkäufer kommt.
Für Sachmängelhaftung ist nämlich der Verkäufer zuständig - und nicht der Hersteller.
Sie haben bislang die Herstellergarantie genutzt - die ist aber "nur" eine Ergänzung zur gesetzlichen Sachmängelhaftung.
Der Verkäufer hat bislang exakt Null Nachbesserungsversuche unternommen, weshalb der Verkäufer derzeit das Gerät nicht zurücknehmen muss.
#7
Antwort vom 22. Juni 2023 | 21:07
Von
Status: Beginner (71 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Aufklärung.
Für die Zukunft merke ich mir, dass ich innerhalb der ersten 6 Monate direkt an den Händler herantrete und nicht an den Hersteller.
Wir werden den Spüler nicht mehr reparieren lassen. Das Risiko ist uns einfach zu groß, dass wir irgendwann einen richten Schaden in der Küche haben.
#8
Antwort vom 23. Juni 2023 | 09:06
Von
Status: Gelehrter (10552 Beiträge, 4179x hilfreich)
ZitatFür die Zukunft merke ich mir, dass ich innerhalb der ersten 6 Monate direkt an den Händler herantrete und nicht an den Hersteller. :
Seit dem 01.01.22 sind es 12 Monate.

#9
Antwort vom 24. Juni 2023 | 19:00
Von
Status: Beginner (71 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSeit dem 01.01.22 sind es 12 Monate. :
Danke

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