4 Karten versehntlich zum Preis von 1 Karte Verkauft - Was tun?

5. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
SuperSucher
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
4 Karten versehntlich zum Preis von 1 Karte Verkauft - Was tun?

Hallo,

Ich habe in einer Ticketbörse 4 Eintrittskarten für einen Freizeitpark angeboten. Beim Einstellen der Tickets hatte ich leider überlesen, dass der angegebene Kaufpreis für alle 4 angebotenen Tickets zusammen gilt, angegeben hatte ich aber nur den Preis einer Karte.

Als ich gut 1 Stunde später der Fehler gemerkt habe, hatte ich diesen Sofort dem Kundenservice mitgeteilt und gebeten mein Angebot zu löschen.

Leider hat dies der Kundenservice nicht getan, so dass am Tag darauf ein Käufer die 4 Karten (Wert 120 Euro) für den Preis von 1 Karte (30 Euro) gekauft hat.

Ich habe dem Käufer mitgeteilt, dass mir ein Fehler unterlaufen ist und ich die Karten nciht für 7,50 Euro pro Karte verkaufen möchte und der Vertrag somit nicht zustande gekommen ist. Weiterhin habe ich den Vertrag wegen Irrtums angefechtet. Leider besteht der Käufer auf die Lieferung der 4 Karten zum Preis von 1 Karte und droht mir mit einem Anwalt.

Was kann ich tun?

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-841
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SuperSucher
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

das Problem bei der Plattform ist, dass einmal eingestellte Auktionen und Angebote nicht mehr vom mir selbst geändert oder gelöscht werden können. Laut FAQ geht das, wenn überhaupt, nur über den Kundenservice und der war zwischen Einstellung des Angebots und Kauf nicht mehr zu erreichen (9-18 Uhr zu erreichen). Das Angebot wurde um 18:30 Uhr eingestellt, um 19:00 Uhr ist mir der Fehler aufgefallen, worauf ne Mail an den Kundenservice erfolgte. Um 6 Uhr am nächsten Morgen war der Artikel verkauft.

SuperSucher

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-841
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 404x hilfreich)

Wegen Irrtums kann die Erfüllung des Kaufvertrages verweigert werden. Das ist genau so als wenn ein Händler eine Kamera, die einen Preis von 1000 ,- € hat , versehentlich mit 100,- € auspreist. Der Kunde kann nicht verlangen, dass er die Ware zu diesem Preis erhält . Eben Irrtum.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SuperSucher
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo nochmal,

angefochten habe ich den Vertrag schon direkt nach der Erhalt der ersten Mail.

Vom Käufer bekomme ich auf meine Anfechtung nur jede Menge Beschimpfungen und Betrugsvorwürfe zurück (die absolut unverschämt und unbegründet sind). Er droht mir mit Rechtsanwalt, Mahnbescheid (obwohl noch nicht mal bezahlt), Veröffentlichung in Zeitung, Mitteilung an alle Auktionhäuser und noch einiges mehr.

Auktion / Angebot war auf www.fansale.de

SuperSucher

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-841
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SuperSucher
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

das mit dem Geld weiß ich ja, das gibt es erst wenn die Karte versandt wurde. Nur tut der Käufer immer so, als hätte ich das Geld schon bekommen und ich würde versuchen Ihn zu betrügen, was nicht der Fall ist. Das Geld liegt noch auf dem Treuhandkonto.

SuperSucher

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