Darf ein Unternehmen seinen eigenen AGB widersprechen?

9. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Guido47057
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 19x hilfreich)
Darf ein Unternehmen seinen eigenen AGB widersprechen?

Darf ein Unternehmen seinen eigenen AGB widersprechen? Folgender Fall. Laut AGB definiert das Unternehmen die Zahlungsweisen wie folgt:

Im Einzelfall behält sich das Unternehmen eine Zahlung gegen Vorkasse vor.

Das Unternehmen verlangt aber pauschal eine Vorkasse bei Erstbestellern. Damit ist es ja kein Einzelfall mehr.

Ist dies rechtens?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lennidavinci
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 11x hilfreich)

ich denke mal, dass es das Recht eines jeden Verkäufers ist, selbst zu bestimmen ob er Waren auf Rechnung, Vorkasse, Nachnahme verschickt.

Und die Klausel Vorkasse bei Erstbestellern ist doch öfter vertreten.
Viele Geschäfte haben Stammkunden, denen dann eine Zahlung auf Rechnung eingeräumt wird.

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#2
 Von 
lennidavinci
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 11x hilfreich)

ach und... wenn Du damit nicht einverstanden bist, kauf doch einfach woanders. Vielleicht hat ein anderer Verkäufer andere Klauseln.

Das Traurige daran ist, dass die mehr als schlechte Zahlungsmoral, Verkäufer zu dieser Option zwingen.

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#3
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:
Das Unternehmen verlangt aber pauschal eine Vorkasse bei Erstbestellern. Damit ist es ja kein Einzelfall mehr.


Gegenueber der moeglicherweise deutlichen Ueberzahl der Bestellungen von Stammkunden unter Umstaenden durchaus.

Desweiteren kommen die AGB ja ohnehin erst mit Vertragsschluss zur Anwendung (sofern wirksam einbezogen). Vorher kann sich somit niemand darauf berufen. Das heisst nun aber, dass selbst wenn eine solche Vorgehensweise gegen die AGB verstossen wuerde (was sie imo in keiner Weise tut), eben diese AGB zu dem Zeitpunkt noch gar nicht anwendbar waeren, in dem der Verkaeufer sagt: "Vertrag mache ich mit dir nur bei Vorkasse". Sie sind erst anwendbar, wenn der Vertrag bereits geschlossen ist. Und wenn der die Einzelabrede beinhaltet, dass Vorkasse zu leisten ist, dann ist die eben auch zu leisten.

Gruss
CAM

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Im übrigen gehen Individualvereinbarungen stets AGB vor, solange die AGB nichts anderes explizit besagen.

Folglich kann in einer solchen Abweichung von den AGB kein 'Verstoß' vorliegen.

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