Hallo,
ich würde gerne wissen, ob ihr der einung seid, dass dieser Bestandteil der AGB´s einer Prüfung Standhalten würde und wenn nicht, warum nicht.
Liebe Grüße
§ 7.1 Das Risiko des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Sache geht bei einem Transport auf Wunsch des Käufers mit Übergabe der Kaufsache an die Transportperson auf den Käufer über.
§ 7.2 Für Schäden an der Ware durch und in Folge des unentgeltlichen Transports wird keinerlei Haftung durch den Verkäufer übernommen.
AGB - Gefahrübergang Transport
28. Januar 2011
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Frage vom 28. Januar 2011 | 14:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
AGB - Gefahrübergang Transport
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 29. Januar 2011 | 03:26
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39861x hilfreich)
Hast du ausschlieslich gewerbliche Kunden oder auch normale Verbraucher als Kunden?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 29. Januar 2011 | 10:34
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Es handelt sich lediglich um Verbraucher als Kunden.
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#3
Antwort vom 29. Januar 2011 | 13:35
Von
Status: Beginner (111 Beiträge, 38x hilfreich)
Es handelt sich lediglich um Verbraucher als Kunden.
quote:
Dann sind diese Klauseln nicht zulässig.
Beim Versand an Verbraucher geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher über.
-----------------
"... dieser Beitrag ist nur meine persönliche, laienhafte Meinung."
#4
Antwort vom 29. Januar 2011 | 22:06
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39861x hilfreich)
Da hat boscoop recht.
Ich würde vorschlagen die (zusammen)kopierten? AGB von einem Anwalt entsprechend prüfen zu lassen. Das dürfte absolut billiger werden als die Abmahnungen...
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
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