AGB für Catawiki anlegen

20. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Trigonometrix
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
AGB für Catawiki anlegen

Liebe Forenmitglieder,

Ich war bisher nur auf Ebay aktiv und habe nun aber vor, auch auf Catawiki so manches zu versteigern.
Nun war ich aber bisher nur auf dem für deutsche Kunden ausgelegten Ebay-Portal und hatte dementsprechend auch AGB & Widerruf nach deutschem Recht. Catawiki wiederum ist eine international ausgerichtete Auktionswebsite, weshalb ich mir nun die Frage stelle wie ich hier mit AGB & Widerruf zu verfahren habe?

Ich würde mich über Antworten sehr freuen und bedanke mich schonmal im Vorhinein!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119443 Beiträge, 39726x hilfreich)

Innerhalb der EU ist das mit dem Widerruf und dem Verbraucherschutz ja recht einheitlich geregelt.


Probleme könnte es nur mit Ländern außerhalb der EU geben. Da könnte es passieren, das man die Gesetze des Landes beachten muss aus dem die Kunden kommen.

Müsste man also prüfen oder auf Risiko gehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Trigonometrix
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Innerhalb der EU ist das mit dem Widerruf und dem Verbraucherschutz ja recht einheitlich geregelt.


Probleme könnte es nur mit Ländern außerhalb der EU geben. Da könnte es passieren, das man die Gesetze des Landes beachten muss aus dem die Kunden kommen.

Müsste man also prüfen oder auf Risiko gehen.


Zuerst einmal vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, Sie sind ja hier im Forum eine wahre Koryphäe ;)

Wäre es rechtlich gesehen in Ordnung für den EU-Raum einheitliche AGB und Widerruf in englischer Sprache anzugeben?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119443 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Trigonometrix):
Wäre es rechtlich gesehen in Ordnung für den EU-Raum einheitliche AGB und Widerruf in englischer Sprache anzugeben?

Da man sich nicht an ein spezielle Käufernation richtet, die Shopsprache wohl auch Englisch ist, wäre das meines Wissens nach in Ordnung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Trigonometrix
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Trigonometrix):
Wäre es rechtlich gesehen in Ordnung für den EU-Raum einheitliche AGB und Widerruf in englischer Sprache anzugeben?

Da man sich nicht an ein spezielle Käufernation richtet, die Shopsprache wohl auch Englisch ist, wäre das meines Wissens nach in Ordnung.


Vielen Dank, Sie haben mir sehr weitergeholfen!

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