Hi,
Der Onlineshop GetWinners.de (http://www.getwinners.de/cgi-bin/GetWinnersde.storefront) führt in seinen AGB folgenden Satz unter dem Kapitel Rückgaberecht:
Zitat: Eine Prüfung der Ware (Inaugenscheinnahme) ist gestattet, jedoch nicht die Inbetriebnahme, bzw. Nutzung (ausprobieren), § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 entfällt somit.
Meine Frage: Darf ein Verkäufer eine derartige Einschränkung in einen Vertrag aufnehmen? Ich meine, wenn ich etwas erwerbe und der Verkäufer räumt eine 14tägige Rückgabefrist ein, dann sollte man die Ware auch überprüfen dürfen. Liegt hier ein Fall von Sittenwidrigkeit vor? Gibt es evtl. Präzedenzfälle.
Danke für eure Antworten
Samson
AGB sittenwidrig?
26. März 2003
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Frage vom 26. März 2003 | 11:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
AGB sittenwidrig?
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