AUTO - AUFTRAG / INZAHLUNGSNAHME / STORNIERUNG

7. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
artkiller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
AUTO - AUFTRAG / INZAHLUNGSNAHME / STORNIERUNG

Mal angenommen der folgende Fall ist passiert:

Man hatte ursprünglich vor über eine offizielle Firma einen Jeep für 10000 euro zu kaufen und es wurde ein Angebot zusammen gestellt, das beinhaltete seinen alten PKW hinzugeben (Vereinbarter Wert 5000 Euro) und die Balance dann in Cash zu begleichen… Allerdings kam nie ein unterschriebener Vertrag zu Stande, da man auch "befreundet" ist. Nach langem hin und her hat der Kunde sich dann jedoch aus finanziellen Gründen gegen den Kauf den Jeeps entschieden. Die Firma hatte aber mittlerweile schon den PKW abgeholt und laut deren Aussage für £7000 weiterverkauft. Obwohl die Enttäuschung bei dem Verkäufer wegen dem nicht verkauften Jeeps gross war, wurde eine schriftliche Stornierung ausgefüllt und vermerkt, dass der PKW in deren Besitz ist.

Nun ist die Situation folgende:
Der Verkaeufer weigert sich dem "Käufer" das Geld für den PKW zu geben, da er sagt, dass ein Kaufvertrag geschlossen wurde.
Dadurch, dass der PKW nun auch nicht mehr da ist und der Jeep mittlerweile einen neuen Besitzer hat, steht der Kunde da ohne Geld und ohne irgendeinen Besitz.

Kann man die Firma wegen Diebstahls anzeigen oder wie sieht die rechtliche Situation für den Kunden aus. Welchen Wert hat die offizielle Stornierung in diesem Fall?

Vielen Dank

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Kann man die Firma wegen Diebstahls anzeigen oder wie sieht die rechtliche Situation für den Kunden aus. Welchen Wert hat die offizielle Stornierung in diesem Fall?



Mit "Diebstahl" ist da nichts.

Das war ein einheitlicher Kaufvertrag über den Jeep. Der sollte z.T. statt mit Geld mit dem Gebrauchten bezahlt werden.

Wenn dieser Kaufvertrag jetzt rückabgewickelt wird, muss das Auto, das in Zahlung gegeben worden ist wieder zurück gegeben werden.

Ist das nicht möglich, weil es bereits weiterverkauft worden ist, muss der Verkäufer den Wert des Gebrauchten in Geld ersetzen.

Da fragt sich nur, wie hoch dieser Geldbetrag ist. Oft wird im Kaufvertrag ja ein Rabatt im Kaufpreis versteckt, also der Gebrauchte mit einem höheren Betrag angesetzt, als er eigentlich wert ist.

Die 5.000 EUR kann man also nicht unbedingt verlangen, wohl aber den Verkehrswert im Zeitpunkt der Inzahlungnahme. Den müsste man also heraus bekommen, Alter, Laufleistung, Ausstattng, Zustand.

Diesen Betrag muss man dann vom Verkäufer fordern, schriftlich, mit Zugangsnachweis, mindestens 1 Woche Zahlungsfrist. Zahlt er dann nicht, bleibt nur noch das Geld per Anwalt und ggf. Gericht einzutreiben.

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Die 5.000 EUR kann man also nicht unbedingt verlangen, wohl aber den Verkehrswert im Zeitpunkt der Inzahlungnahme.


Geht nicht auch stellvertretendes Commodum? Wenn der für umgerechnet 8800 EUR weiterverkauft wurde, könnte man doch auch die herausverlangen.



-- Editiert BigiBigiBigi am 07.07.2014 11:55

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#3
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Geht nicht auch stellvertretendes Commodum? Wenn der für umgerechnet 8800 EUR weiterverkauft wurde, könnte man doch auch die herausverlangen. <hr size=1 noshade>



Das hatte ich mir auch überlegt, § 285 BGB .

Aber: Das steht im Kontext "Schadensersatz", "Hauptleistungspflicht", "Verschulden".

Hier geht es aber um die Rückabwicklung, § 346 BGB . Der sieht aber nur "Wertersatz" vor. Erst wenn Verschulden hinzu kommen würde, wären die §§ 280 ff. anwendbar.

Das OLG Hamm hat sich am Rande hier damit auseinandergesetzt:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2008/28_U_17_08urteil20081218.html

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#4
 Von 
artkiller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!

Wie sieht es aber aus, wenn die Stornierung zwar beinhaltet, dass der PKW im Besitz der Firma ist, aber kein finanzieller Wert angegeben ist … Wie sollte sich der "Käufer" verhalten?

Der Verkaeufer weigert sich Geld oder PKW zurückzugeben, da er es als Entschädigung sieht mit dem Argument, dass er den Jeep speziell für den Kunden organisiert hatte.



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#5
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Wie sollte sich der "Käufer" verhalten?



Ich will mich jetzt nicht wiederholen:

quote:
Diesen Betrag muss man dann vom Verkäufer fordern, schriftlich, mit Zugangsnachweis, mindestens 1 Woche Zahlungsfrist. Zahlt er dann nicht, bleibt nur noch das Geld per Anwalt und ggf. Gericht einzutreiben.


Bei der Ermittlung des Verkehrswertes brauchst du dich dabei nicht in die Finger zu schneiden, der geforderte Betrag sollte eben realistisch sein, Schwacke, gelaufene Verkäufe. Falls man sich gar nicht einigen kann, käme da ein Gutachter ins Spiel.

Gewinn hat der Verkäufer beim Weiterverkauf ja ausreichend gemacht, einen Schaden wird er da nicht herbeiphantasieren können.

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