Ich habe in einer Facebook Gruppe ein sehr gutes öffentliches Angebot gesehen und darauf geantwortet, dass ich den Artikel kaufen würde, falls er noch nicht vergriffen ist.
Daraufhin habe ich mit der Person über den Chat geschrieben und bestätigt bekommen, dass die Person den Artikel zwei mal besitzt und mir den zweiten zu den selben Konditionen verlaufen würde.
Meine Antwort darauf war "super, wie machen wir es mit der Abholung", was ich als Abschluss des Vertrags wertete. Auch weil die Verkäuferin mit Optionen zur Abholung antwortete.
Da ich erst nach 5 Stunden antworten konnte, hat die Verkäuferin den Artikel an eine Freundin verkauft.
Könnte ich nun auf den geschlossenen Vertrag bestehen oder wäre das wirklich noch nicht eindeutig genug?
Vielen Dank!!
Ab wann gilt eine Facebook Nachricht als Kaufvertrag?
7. Juni 2019
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Frage vom 7. Juni 2019 | 12:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ab wann gilt eine Facebook Nachricht als Kaufvertrag?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 7. Juni 2019 | 14:10
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatAb wann gilt :eine FacebookNachricht als Kaufvertrag?
Der Abschluss des Kaufvertrages hängt von zwi Übereinstimmenden Willenserklärungen ab.
Zitatund bestätigt bekommen, dass die Person den Artikel zwei mal besitzt und mir den zweiten zu den selben Konditionen verlaufen würde. :
Würde (Konjunktiv) deutet eher auf ein unverbindliches Angebot hin.
ist keine Annahmeerklärung, sondern nur der Ausdruck das man froh sei ein Angebot erhalten zu haben.Zitatsuper :
zeigt unmissverständlich, dass noch Klärungsbedarf besteht.Zitatwie machen wir es mit der Abholung :
Der Kaufoptionen sind noch nicht in allen Einzelheiten festgelegt.
die Einschätzung hält einer rechtlichen Würdigung nicht stand.Zitatwas ich als Abschluss des Vertrags wertete :
ZitatDa ich erst nach 5 Stunden antworten konnte, :
Bei einer Chatkommunikation dürte die zumutbare Wartefrist (§ 147 BGB ) vermutlich als überschritten angesehen werden, da man im Chat wie bei persönlicher Anwesenheit die sofortige Erklärung (nur kurze Überlegungsfrist) erwarten kann.
Berry
#2
Antwort vom 7. Juni 2019 | 14:17
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Auch ich sehe hier keinen geschlossenen Kaufvertrag. An welcher Stelle gab es denn 2 übereinstimmende Willenserklärungen? Ich kann in deiner Schilderung keine erkennen.ZitatKönnte ich nun auf den geschlossenen Vertrag bestehen oder wäre das wirklich noch nicht eindeutig genug? :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. Juni 2019 | 14:40
Von
Status: Unbeschreiblich (31980 Beiträge, 5629x hilfreich)
Würde -ICH- nicht so werten. Kann doch mit der Abholung total unannehmbar sein...ZitatMeine Antwort darauf war "super, wie machen wir es mit der Abholung", was ich als Abschluss des Vertrags wertete. :
Du hättest schreiben sollen: Super, ich kaufe das Ding jetzt. Abholungsmodalitäten können wir später vereinbaren.
#4
Antwort vom 7. Juni 2019 | 18:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die schnellen und ausführlichen Antworten!
Ich hatte befürchtet, dass ich mich nicht richtig ausgedrückt habe... dachte das Wort "super" würde in dem Zusammenhang evtl implizieren, dass ich das Angebot annehme.
Grüße
Stephan
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