Ab wann kann ich mein Geld zurückfordern?

13. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
peti-amur
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)
Ab wann kann ich mein Geld zurückfordern?

Also ich hab mich zwar schon reichlich belesen aber möchte trotzdem gerne nochmal das OK in diesem Forum zu dem was ich denke.

Kurze Sachlage:

Ich habe mir am 30.04.2003 ein sehr teures Autoradio gekauft. Der Kaufpreis betrug 1256 €. Es handelte sich dabei um ein Ausstellungsstück was im MediaMarkt aushing.
Bereits am 15.07.2003 lag ein Defekt vor. Es wurde die interne Festplatte nicht mehr erkannt. Darauf hin gab ich es beim MediaMarkt wieder ab mit der Bitte es schleunigst zu reparieren ggf. gegen ein neues umzutauschen wenn die Reparatur länger als 3 Wochen dauern würde.
Meine Forderung hatte den Ursprung in der Überlegung, daß wenn ein so teures Produkt bereits 1 Monat weg ist, es ja doch einem spürbaren Preisverfall unterliegt. Das ganze wurde vom Verkaufsleiter von SONY (nun hab ich es doch gesagt) abgesegnet.
Nach 3 Wochen hatte ich ein komplett neues Modell in der Hand (1:1 - Tausch).
Am 12.01.2004 (also gestern) schickte ich es wieder beim Mediamarkt ein. Grund: diesmal wurden die CDs nicht vom Radio erkannt.

Ich habe mich nun im Forum belesen und bin zu dieser Meinung gekommen:
Wenn ich nun wieder ein neues Austauschmodell bekomme und dieses mir auch wieder nach ein paar Monaten kaputt geht habe ich doch dann ein Anrecht auf Wandlung (also den ursprünglichen Einkaufspreis gegen das Radio zurück).
RICHTIG?!

Außerdem meinte eine Verkäuferin beim Mediamarkt, daß die 2 Jahres-Garantie ab dem Erstkaufdatum gilt. Also diese zum 30.4.2005 läuft, obwohl ich ja inzwischen NIEGELNAGELNEUE Umtauschradios bekommen hab.
IST DAS KORREKT?!

Und würde das heißen daß wenn der dritte Defekt 1 Tag nach Ablauf dieser 2 Jahre eintreten würde ich die Ar***-Karte gezogen und kein Anrecht auf Wandlung hätte? (Obwohl es sich nach MEINEM Empfinden nach um ein unausgereiftes Gerät handelt oder bei der Serienproduktion ein Massenfehler auftrat. <<< Hätte sowas auch Einfluß auf Garantierleistungen?)

In der Anleitung des Radios stand was von EINEM Jahr Garantiegewährleistung. Ist diese Garantie-Info veraltet oder gibt es da Sonderregelungen?

Könnte mir SONY nachträglich vorwerfen ich hätte das Radio nicht sachgemäß bedient auch wenn es schon umgetauscht worden ist?


So ..... viele Fragen .... ich hoffe sie können schnell und zu gleich eindeutig beantwortet werden.

Vielen Dank für kommende Antworten :)

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peti-amur
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

keine Antwort? :(

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wenn ich nun wieder ein neues Austauschmodell bekomme und dieses mir auch wieder nach ein paar Monaten kaputt geht habe ich doch dann ein Anrecht auf Wandlung (also den ursprünglichen Einkaufspreis gegen das Radio zurück).
RICHTIG?!


Nein. In diesem Fall kann man nicht von einer fehlgeschlagenen Nachbesserung reden. Abgesehen davon sind immer mindestens zwei Nachbesserungsversuche zulässig.
Und drittens müßten Sie sich einen Anteil des Kaufpreises als Nutzungspauschale abziehen lassen, da Sie den Artikel ja zeitweilig fehlerfrei nutzen konnten.


Außerdem meinte eine Verkäuferin beim Mediamarkt, daß die 2 Jahres-Garantie ab dem Erstkaufdatum gilt. Also diese zum 30.4.2005 läuft, obwohl ich ja inzwischen NIEGELNAGELNEUE Umtauschradios bekommen hab.
IST DAS KORREKT?!


*Garantie* legt ja sowieso der Hersteller nach eigenen Bedingungen fest.
Bei Gewährleistung und Umtausch bin ich mir da jetzt nicht 100% sicher.


Und würde das heißen daß wenn der dritte Defekt 1 Tag nach Ablauf dieser 2 Jahre eintreten würde ich die Ar***-Karte gezogen und kein Anrecht auf Wandlung hätte? (Obwohl es sich nach MEINEM Empfinden nach um ein unausgereiftes Gerät handelt oder bei der Serienproduktion ein Massenfehler auftrat.


In der Tat.
Dann wäre nur noch über Produkthaftung o.ä. was zu machen, das aber mit erheblich gesteigertem Risiko und Kosten.

In der Anleitung des Radios stand was von EINEM Jahr Garantiegewährleistung. Ist diese Garantie-Info veraltet oder gibt es da Sonderregelungen?


Was ist denn "Garantiegewährleistung"? Noch mal was anderes als "Gewährleistung" und "Garantie"?

Könnte mir SONY nachträglich vorwerfen ich hätte das Radio nicht sachgemäß bedient auch wenn es schon umgetauscht worden ist?

Theoretisch schon, aber dafür wären die dann auch in der Beweispflicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
peti-amur
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

hm ..... danke Mareike für deine Antwort ......... sind zwar net soooo schöne Nachrichten aber na ja

wenn die mir bei SONY irgendwann mal Stress machen werde ich Konsequenzen ziehen und ich werde von dieser Marke Abstand halten

man liest sich

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
maître
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 35x hilfreich)

"Außerdem meinte eine Verkäuferin beim Mediamarkt, daß die 2 Jahres-Garantie ab dem Erstkaufdatum gilt. Also diese zum 30.4.2005 läuft, obwohl ich ja inzwischen NIEGELNAGELNEUE Umtauschradios bekommen hab.
IST DAS KORREKT?!"

--> Die 2-jährige gesetzliche Frist für die Mängelrechte beginnt mit Übergabe.
Teilweise wird angeführt, bei Nacherfüllung beginne die Frist jeweils neu. Eine andere Meinung (die ich für besser halte) sieht die Frist jeweils für die Zeit der Nacherfüllung gehemmt an, d. h. die Frist läuft nicht weiter, während das Gerät eingeschickt ist.

--> Wie es sich hinsichtlich der Herstellergarantie verhält, richtet sich, in der Tat, nach den Bestimmungen des Herstellers.

"Und würde das heißen daß wenn der dritte Defekt 1 Tag nach Ablauf dieser 2 Jahre eintreten würde ich die Ar***-Karte gezogen und kein Anrecht auf Wandlung hätte? (Obwohl es sich nach MEINEM Empfinden nach um ein unausgereiftes Gerät handelt oder bei der Serienproduktion ein Massenfehler auftrat."

--> Das würde es nicht ganz bedeuten (wegen der o. a. Hemmung). Außerdem tritt die Verjährung frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung (Erhalt eines neuen Gerätes) ein.

"Was ist denn "Garantiegewährleistung"? Noch mal was anderes als "Gewährleistung" und "Garantie"?"

--> Ich meine, dass es sich dabei um eine Herstellergarantie handeln müsste.

"wenn die mir bei SONY irgendwann mal Stress machen werde ich Konsequenzen ziehen"

--> Die gesetzlichen Ansprüche richten sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller. Gegen diesen kann nur i. R. d. Garantie vorgegangen werden (oder Produkthaftung/Produzentenhaftung, wie Mareike geschrieben hat, wobei bei Mängeln an der Sache selbst, die Produkthaftung nie eingreift).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
peti-amur
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank maître für dein beitrag ..... mal sehn wie es sich entwickelt .... werde morgen erstmal fragen ob das Radio repariert werden konnte oder nicht

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
peti-amur
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 0x hilfreich)

So .... wir schreiben heute den 29. Februar ....

Das Autoradio befindet sich immer noch in der Reparatur (7 WOCHEN !!!!).

Meine Frage: Gibt es Fristen bei der Gewährleistung bzw. der Garantie?
Muss also eine Reparatur in einem bestimmten Zeitraum erfolgt sein?
Wo kann man das nachlesen bzw. kann mir wer da einfach eine verbindliche Zahl sagen?

Noch folgender Sachverhalt, der sich inzwischen ergeben hat:
Mediamarkt hat das Gerät an eine Werkstatt geschickt die im Auftrag von Sony agiert.
Diese konnte das Gerät nicht reparieren.
Deshalb ging es direkt an Sony.
So .... und dort kann es so ohne weiteres nicht repariert werden, weil sie ein bestimmtes Teil nicht auf Lager haben. Dieses muss erst aus TOKYO(!!!!) "eingeflogen" werden ....... und die Zeit vergeht.

Ich habe noch längere Gespräche mit einem Verkäufer im Mediamarkt geführt. Dieser versprach mir auch Druck bei Sony zu machen wie beim ersten Garantiefall. Das tat er, aber musste mir mitteilen, daß diese Radios nicht mehr produziert werden und auch nicht mehr auf Lager sind (Womit wohl ein 1:1-Tausch sehr unwahrscheinlich wird). Er bemüht sich jedoch über andere Mediamärkte an ein neues Autauschgerät zu kommen, welches da noch irgendwo im Lager liegen könnte.

Nun noch die Frage: Wen kann man im Falle eines Versoßes gegen die Garantie bzw. Gewährleistung (bezüglich der Reparaturfristen) verklagen?

Mediamarkt? die Sony-Vertragswerkstatt? Sony selbst? ALLE zusammen??!!

Stehen mir noch irgendwelche anderen Druckmittel als Kunde zur Verfügung?!

PS: Im Karton befand sich eine "1-jährige Verbrauchergarantie", welche Verarbeitungs- und Materialfehler abdeckt. Wollte ich nur nochmal erwähnt haben, weil wohl der Begriff "Garantiegewährleistung" irreführend war.


Vielen Dank für Ihre Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wen kann man im Falle eines Versoßes gegen die Garantie bzw. Gewährleistung (bezüglich der Reparaturfristen) verklagen?

Zunächst mal müßten Sie eine Frist setzen, nach deren Ablauf Sie die Nacherfüllung ablehnen und sich Schadensersatzansprüche vorbehalten.

Diese Ansprüche richten sich dann gegen den jeweiligen Anspruchsgegner - bei der Gewährleistung ist das Ihr Händler, bei der (Hersteller-)Garantie der Hersteller.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.601 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen