Abholung oder Rücksendung vorsetzlich falsch gelieferter Ware

4. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
ZwergNase7
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Abholung oder Rücksendung vorsetzlich falsch gelieferter Ware

Hallo,

ich bitte um kurze Einschätzung.

Ich hatte bei einem gewerblichen Ebay-Händler ein Werkzeug bestellt. Dieses wurde wie folgt beschrieben:
"Der Artikel ist unbenutzt, neu und in einem einwandfreien Zustand, lediglich die Verpackung kann Lagerspuren bzw. Beschädigungen aufweisen, teilweise eingerissen oder geöffnet sein und wird daher als 2.te Wahl verkauft."

Es wurde ein Werkzeug in bereits geöffneter Verpackung und mit erheblichen Gebrauchsspuren geliefert. Der Gegenstand hatte deutliche Kratzer, Metallteile waren bereits angerostet. Es sah, ohne Übertreibung, nach mehrfachem Gebrauch aus. Nicht wie B-Ware, sondern wie nach Defekt umgetauscht.

Der Verkäufer räumt daraufhin ein:
Es kann sich hierbei nur um ein Versehen handeln, dass war bestimmt keine Absicht, vermutlich wurde der Artikel falsch verräumt und ist so zwischen die Verkaufsware gekommen. Das die orgi. Artikelverpackung beschädigt, geöffnet oder nicht mehr vorhanden sein kann etc. , stand aber in der Artikelbeschreibung, daher 2.Wahl Verkauf, aber selbstverständlich sollte der Artikel neu und unbenutzt sein."

Ich habe den Verkäufer dann zur Nacherfüllung und dem Zusenden eines neuen, unbenutzten Artikels aufgefordert, da der Artikel weiterhin bei Ebay angeboten wird. Verfügbare Stückzahl: 7.

Er ist darauf nicht eingegangen und bietet lediglich an, dass ich das Gerät per Versandetikett zurücksende und das Geld erstattet bekomme.

Für mich ist recht offensichtlich, dass es keine Neugeräte gibt, sonst hätte man einen Austausch angeboten.
Eine typische Masche bei Ebay. Das Recht auf Nacherfüllung besteht. Der Wiederbeschaffungswert liegt bei 70 Euro. Der Schaden aber nur bei 39 Euro. Da stellt sich keiner auf die Hinterbeine. Was mich mehr belastet ist, dass ich den durchgenudelten Schrott jetzt mit meinem PKW und auf meine Spritkosten in die 10 Kilometer entfernte Postfiliale karren soll. Das natürlich unter Fristsetzung, da sonst mein Anspruch verfällt. Besonders schön, wenn man zudem aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst fahren kann.

Meine Frage:
Ist der Verkäufer, bei offensichtlich schuldhaft falsch gelieferter Ware, zu einer Abholung verpflichtet? Muß ich vorsetzlich falsch gelieferte Ware überhaupt zurücksenden?

Vielen Dank für Eure Meinung.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6400 Beiträge, 1374x hilfreich)

Sie haben eine Mitwirkungspflicht. Sie können den Artikel auch dem DHL Boten mitgeben, der die Post bringt. Oder in eine DHL Packstation einliefern....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116107 Beiträge, 39209x hilfreich)

Zitat (von ZwergNase7):
Ist der Verkäufer, bei offensichtlich schuldhaft falsch gelieferter Ware, zu einer Abholung verpflichtet?

Nö.

Im übrigen fehlt es hier ganz offensichtlich am "offensichtlich".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2062 Beiträge, 315x hilfreich)

Wenn man sich auf die Hinterbeine stellt, könnte man vielleicht noch 241a einwenden.
Die gelieferte Ware wurde unverlangt zugesendet und die bestellte Ware wurde noch gar nicht geliefert.

Damit wäre durch "zur Abholung bereithalten" der Mitwirkungspflicht genüge getan.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ZwergNase7
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Verstehe. Verkäufer verschickt Backsteine statt dem bestellten Artikel und hat hinterher noch Ansprüche, was den Rückversand angeht.
Ja, für mich ist es Vorsatz, da zugestanden würde, es handele sich um einen Irrtum. Ein Austausch wird allerdings nicht angeboten. Folglich gibt es nur Gebrauchtwarte, die als Neuware verkauft wird.
In diesem Fall halte ich eine Bereitstellung zur Abholung für angemessen. Aber offenbar liege ich da falsch.

-- Editiert von User am 9. Januar 2023 14:10

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