Ablehnung der Reklamation!

11. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Hakiii
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablehnung der Reklamation!

Hallo Leute,

als erstes mal ein Hallo an alle. Ich bin neu hier :) Falls ich hier im falschen Unterbereich sein sollte, tut es mir leid :D

Zu meinem Porblem:

Ich habe im Dezember letzten Jahres 4 Winterreifen für mein Auto gekauft. Dies habe ich online gemacht auf einer Internetseite, die ausschließlich nur Reifen verkauft. Nachdem ich die Reifen bekommen habe, bin ich mit ihnen zur Werkstatt gefahren um sie auf die Felgen aufzuziehen. Bei drei der vier Reifen ging das Aufziehen ohne Probleme, doch bei einem Reifen war eine Stelle sehr dünn und man konnte mit den bloßen Fingern problemlos an der Stelle drücken. Dieser Fehler wurde beim Aufziehen auf die Felge vom Werkstatt Meister bemerkt und der Reifen wurde gleich wieder von der Felge abgezogen.

Ich habe der Firma eine e-mail geschrieben und den Fehler beschrieben. Sie meinten, dass ich ihnen den Reifen zuschicken soll und dass sie den Reifen erstmal an den Hersteller zurück schicken würden und dieser sich den Reifen genauer anschauen wird.
Sie haben mir dafür einen neuen nicht-defekten Reifen zugeschickt.

Heute habe ich eine e-mail bekommen mit dem Betreff, dass die Reklamation abgelehnt wurde. Ich hätte bis zum 18.04. Zeit das Ablehnungsschreiben (im Anhang) auszufüllen und unterschrieben zurück zu schicken. Falls ich das nicht tun sollte, werden sie mir den Reifen kostenpflichtig zurück schicken, zu ihrer eigenen Entlastung. Und in den nächsten Tagen werde ich eine Rechnung über die Reklamation erhalten.

Der Grund für die Ablehnung steht auf dem Ablehnungsschreiben: Ich zitiere einfach mal,
"Während der technischen Prüfung stellte sich heraus, dass der vorzeitige Defekt nicht durch einen Produktions- oder Qualitätsfehler verursacht wurde.

Ursachen:
Deformation der Seitenwand/ zu geringer Druck -
Bremswirkung - Belastung-Kontakt mit Hindernis"


Ich finde, dass das eine Frechheit ist. Ich meine, dieser Fehler am Reifen wurde nicht von uns verursacht und deswegen sehe ich es auch nicht ein irgendeinen Cent für die zu bezahlen.

Ich wollte euch fragen, wie es rechtens ausschaut. Soll ich denen eine e-mail schreiben, dass das vielleicht ein Versandbeschädigung sein könnte und ihnen mit einem Anwalt drohen?!

Ich weiß, es ist ein sehr langer Text, aber vielleicht findet sich jemanden der mir Rat geben kann :)

Vielen Dank schon mal im Vorraus.

Viele Grüße

Probleme nach Kauf?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Soll ich denen eine e-mail schreiben, dass das vielleicht ein Versandbeschädigung sein könnte


Ein "könnte" hilft dir aber nichts.

Es reicht aber, wenn du beweisen kannst, daß die Ware bei Übergabe an dich mangelhaft war (ob das dann vor oder während des Transportes passiert ist, kann dir bei gewerblichem VK egal sein).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

nur mal so gefragt, der reifen war schon neu den du zurückgesendet hast oder? Wen der Reifen noch nichtmal einen Meter gefahren ist, dann kann es kaum an zu gerimgem Druck liegen, oder an sonstigen Kontakten, das sollte man denen dnn nochmal mitteilen...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hakiii
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

erstmal danke für eure Antworten :)

@TheSilence
wie genau kann ich das beweisen? Reicht der Werkstatt Meister als Zeuge aus oder ein Famlienangehöriger der bezeugen kann, dass die Ware mangelhaft war?

@lesen-denken-handeln
ja genau. Mit dem Reifen wurde kein einziger Zentimeter gefahren.


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Ich würde an deiner Stelle dem Händler nochmal genau mitteilen, dass du nicht einen Meter mit dem Reifen gefahren bist, was auch am Reifen selber ersichtlich sein sollte!

Weise ihn auch darauf hin, dass er in der Beweispflicht wäre, wen er die Gewährleisstung ablehnt...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):
Es reicht aber, wenn du beweisen kannst, daß die Ware bei Übergabe an dich mangelhaft war

Das muss er mitnichten beweisen. Vielmehr müsste der Händler das Gegenteil beweisen.

Ich würde dem Händler nur schreiben, dass sie in der Beweislast wären, dass Du den Schaden verursacht hast, Du die Rücksendung nicht annehmen wirst und wenn sie was von Dir wollen gerne den Rechtsweg beschreiten dürfen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat:
Ursachen:
Deformation der Seitenwand/ zu geringer Druck -
Bremswirkung - Belastung-Kontakt mit Hindernis"

Schön das der Händler gleich 3 mögliche Gründe anführt, weshalb der Refen einen Defekt haben könnte.
Mit so einer unsbstantierten Behauptung wird er es vor Gericht nicht gerade leicht haben, denn er hat offenbar selbst keine Ahnung was die Ursache ist.

Der Händler trägt die Beweislast und dafür sind Behauptungen denkbar ungeeignet.
Und mindestens 2 der Gründe können in seiner Risikosphäre passiert sein. Noch ein Minuspunkt für ihn.



Ich überlege gerade, ob es taktisch klug wäre die Schreiben erstmal zu ignorieren und erst zu einem späteren Zeitpunkt zu antworten.



Die Zeugenaussagen würde ich mir auf jeden Fall schon mal schriftlich sichern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hakiii
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Hilfe :)

Ich werde morgen oder übermorgen das schreiben, was JogyB vorgeschlagen hat :)

0x Hilfreiche Antwort

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