Hallo,
ich bin vor kurzem in meine neue Wohnung eingezogen. Für die Küche die in der Wohnung vorhanden ist, soll eine Ablöse von 300€ gezahlt werden. Dessen habe ich auch bei der Besichtigung zugestimmt. Nach kurzer Zeit sind mir einige Mängel aufgefallen. Einen davon hatte mir der Vormieter auch genannt. Da die Mängel die ich festgestellt habe, keine 300€ rechtfertigen habe ich auch die Ablöse noch nicht gezahlt. Nun beruft sich mein Vormieter darauf das ich eine mündliche zusage gemacht habe und ich die 300€ zuzahlen habe, wenn ich das nicht täte würde er vor Gericht gehen. Ich gehe mal stark davon aus das er von den Mängeln gewusst hat und er sie mir absichtlich nicht gezeigt bzw. gesagt hat (Verschleierung). Außerdem hatte er mir auch gesagt, dass er bei seinem Vormieter auch 300€ Ablöse gezahlt hat, weswegen er eigentlich nicht verlangen kann das ich ebenso 300€ zahlen muss. Ist der Preis überhaupt gerechtfertigt? Bzw. habe ich evtl. irgendwelche Möglichkeiten das ich eben keine 300€ zuzahlen hab?
Abstand für Küche zugesagt, später die Mängel entdeckt
16. Juli 2012
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Frage vom 16. Juli 2012 | 21:29
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 3x hilfreich)
Abstand für Küche zugesagt, später die Mängel entdeckt
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#1
Antwort vom 16. Juli 2012 | 21:35
Von
Status: Richter (8421 Beiträge, 4037x hilfreich)
Hallo
quote:Und wie genau kannst du das beweisen?
Ich gehe mal stark davon aus das er von den Mängeln gewusst hat und er sie mir absichtlich nicht gezeigt bzw. gesagt hat (Verschleierung).
quote:Was er gehzahlt hat ist irrelevant. Er kann den Preis setzen wie er will, auch 350 oder mehr wären gerechtfertigt, hat dich ja keiner gezwungen dort einzuziehen...
Außerdem hatte er mir auch gesagt, dass er bei seinem Vormieter auch 300€ Ablöse gezahlt hat, weswegen er eigentlich nicht verlangen kann das ich ebenso 300€ zahlen muss. Ist der Preis überhaupt gerechtfertigt?
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#2
Antwort vom 17. Juli 2012 | 00:54
Von
Status: Unbeschreiblich (114520 Beiträge, 39009x hilfreich)
quote:
wenn ich das nicht täte würde er vor Gericht gehen.
Ist dem Verkäufer eingentlich klar, das er 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung geben muss?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 17. Juli 2012 | 08:42
Von
Status: Richter (8341 Beiträge, 3736x hilfreich)
Um welche Mängel handelt es sich denn?
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" "
#5
Antwort vom 17. Juli 2012 | 16:03
Von
Status: Beginner (137 Beiträge, 70x hilfreich)
quote:
Ist dem Verkäufer eingentlich klar, das er 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung geben muss?
Wofür?
Worauf soll sich die gesetzliche Gewährleistung beziehen?
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" "
@TE: Woher sollen wir wissen, welcher Preis gerechtfertigt ist? Wir kennen weder den Zustand der Küche, noch deren Alter, das Zubehör und sonstige Dinge.
Welche Mängel sind denn derart wermindernd, wie Sie annehmen?
-- Editiert michatubbie am 17.07.2012 16:05
#6
Antwort vom 17. Juli 2012 | 22:08
Von
Status: Unbeschreiblich (114520 Beiträge, 39009x hilfreich)
quote:
Wofür?
Natürlich für den Kaufgegenstand, die Küche.
quote:
Worauf soll sich die gesetzliche Gewährleistung beziehen?
Darauf worauf sie sich immer bezieht: gewährleistungsrechtlich relevante Sachmängel.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#7
Antwort vom 22. Juli 2012 | 16:16
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 3x hilfreich)
Also es gibt hier einen Beitrag der meine Situation glaub ich ganz gut trifft: Klick
Ist fast genau die selbe Situation.
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#8
Antwort vom 22. Juli 2012 | 17:08
Von
Status: Schüler (178 Beiträge, 69x hilfreich)
Hallo,
auch wenn man mir das nun vermutlich übel nimmt. Aber was für eine Küche erwartet man denn für 300 Euro Ablöse?
Ist doch ein Schnäppchen und bei so einem geringen Preis sollte man dann schon kontrollieren, ob auch wirklich alles ok ist.
LG
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