Abwicklung der Nachbesserung bei sperriger Ware

25. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
amz625694-47
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Abwicklung der Nachbesserung bei sperriger Ware

Hallo zusammen,

ich habe im Versandhandel ein Sofa gekauft welches zwei Mängel aufweist.
Nun liege ich im Streit mit dem Händler was die Art und Weise der Nachbesserung angeht.
Dieser möchte die Couch abholen, teilreparieren und wieder anliefern lassen.
Bei einer Reparatur ist er der Meinung dass diese nicht sein muss da diese die Funktion nicht beeinträchtigt.
Dies sehe ich jedoch anders, ich habe Anspruch auf absolut mangelfreie Ware.
Dauer ca. 2 Wochen.
Die Logistik würde der Händler übernehmen (Abholung und Bezahlung)
Dies ist für mich aus folgenden Gründen nicht zumutbar:
1.) 2 Tage Urlaub um die Ware abholen zu lassen bzw. wieder anliefern zu können.
2.) 2 Wochen ohne Sitzgelegenheit im Wohnzimmer (Zitat Händler: setzen Sie sich doch aufs Bett)
3.) erheblicher Aufwand (Couch zerlegen, Wohnung umräumen, Transportfreiheit schaffen)

Ich habe dem Händler einen 1:1 Tausch, eine Reparatur vor Ort oder eine Rückabwicklung auf seine Kosten angeboten oder eine angemessene Gutschrift. Der Händler besteht jedoch auf die Abwicklung die mir die meisten Umstände bereitet. Damit bin ich nicht einverstanden.
Ich meine gelesen zu haben dass der Händler eine Vor Ort Reparatur leisten muss wenn der Ab und Antransport einen erheblichen Aufwand für den Käufer bedeutet.

Wer hat Recht, wie geht man hier am klügsten vor?
Die vom Händler favorisierte Art der Abwicklung ist für mich keine Option und nicht zumutbar.

Danke für eure Infos. :-)

Lg Michael

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19 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von amz625694-47):
ich habe Anspruch auf absolut mangelfreie Ware.

Dummerweise sehen das Gesetz und Rechtsprechung aber anders.



Zitat (von amz625694-47):
1.) 2 Tage Urlaub um die Ware abholen zu lassen bzw. wieder anliefern zu können.

Das kann man auch ohne Urlaub lösen.
Wenn man persönlich vor Ort sein will, ist das ein Extra das man sich auf eigenen Kosten gönnen muss.



Zitat (von amz625694-47):
2.) 2 Wochen ohne Sitzgelegenheit im Wohnzimmer (Zitat Händler: setzen Sie sich doch aufs Bett)

Ein Wohnzimmer mit nur einer einzigen Sitzgelegenheit ist ja nun durchaus ungewöhnlich.
Aber das wäre dann in der Tat Pech, muss man sich dann halt solange einen Stuhl nehmen.



Zitat (von amz625694-47):
3.) erheblicher Aufwand (Couch zerlegen, Wohnung umräumen, Transportfreiheit schaffen)

Und was interessiert das den Kunden, was der Händler bzw. seine Beauftragten da für einen Aufwand haben?



Zitat (von amz625694-47):
Wer hat Recht,

Keiner.



Zitat (von amz625694-47):
wie geht man hier am klügsten vor?

Entweder man akzeptiert das Sofa so wie es ist, oder man zieht vor Gericht und versucht dort sein Glück.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
amz625694-47
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dummerweise sehen das Gesetz und Rechtsprechung aber anders.


Wie denn genau? Ausführungen? Ich muss als Kunde teildefekte Ware akzeptieren?
Kann ich nicht glauben.

Zitat (von Harry van Sell):
Das kann man auch ohne Urlaub lösen.
Wenn man persönlich vor Ort sein will, ist das ein Extra das man sich auf eigenen Kosten gönnen muss.


Wie soll das gehen? Soll ich die Spedition alleine in meine Wohnung lassen?
Eine persönliche Anwesenheit vor Ort ist in dem Falle unabdingbar, nicht jeder hat die Möglichkeit einer Vertretung.

Zitat (von Harry van Sell):
Ein Wohnzimmer mit nur einer einzigen Sitzgelegenheit ist ja nun durchaus ungewöhnlich.
Aber das wäre dann in der Tat Pech, muss man sich dann halt solange einen Stuhl nehmen.


Wir reden hier von einer Couch, und nicht von "einer" Sitzgelegenheit. Ich kenne viele Wohnzimmer wo tatsächlich nur eine Couch vorhanden ist?!

Zitat (von Harry van Sell):
Und was interessiert das den Kunden, was der Händler bzw. seine Beauftragten da für einen Aufwand haben?


Ich nenne das unternehmerisches Risiko. Der Händler möchte mit dem Verkauf Geld verdienen, Reklamationen gehören zu seinen Geschäft. Gegenfrage: Warum muss als Kunde ich diese äußerst unangenehme Lösung in Kauf nehmen. In der Summe betrachtet erleide ich als Käufer mehr Nachteile durch die umständliche Vorgehensweise als der Verkäufer. Ich kann hier kein gesundes Gleichgewicht sehen. Hier wird die gesamte Verantwortung auf mich abgewälzt. Ich habe dem Händler durchaus mehrere annehmbare Lösungsvorschläge unterbreitet.


Zitat (von Harry van Sell):
Entweder man akzeptiert das Sofa so wie es ist, oder man zieht vor Gericht und versucht dort sein Glück.


Warum sollte ich das so hinnehmen? Um dem Händler einen Gefallen zu tun? Sicher nicht.

Zusammengefasst war Ihre Antwort wenig hilfreich - fundierte rechtliche Grundlagen / Argumente waren da leider nicht zu finden.

Beste Grüsse

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von amz625694-47):
Abwicklung der Nachbesserung bei sperriger Ware
Und was findet sich im Kaufvertrag?
Wer hier im *Recht* ist, kann leider nicht mit `nem Schiri-Pfiff entschieden werden.
Zitat (von amz625694-47):
Ich habe Anspruch auf absolut mangelfreie Ware.
Ja, stimmt fast. Wozu aber streitest du dich dann über Nachbesserung/Reparatur, die der Verkäufer dir anbietet? Er möchte dir mangelfreie Ware liefern.
Zitat (von amz625694-47):
Ich meine gelesen zu haben
Wo hast du das gelesen?
Zitat (von amz625694-47):
fundierte rechtliche Grundlagen / Argumente waren da leider nicht zu finden.
Wozu auch?
Dafür gibt es Anwälte, die meist erstmal Einsicht in alle vertragl. Unterlagen haben wollen, damit sie erkennen, welche Rechte du als Käufer hast. Dann evtl. sogar noch, wie diese durchzusetzen sind.

Hier kann höchstens diskutiert werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amz625694-47
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ja, stimmt fast. Wozu aber streitest du dich dann über Nachbesserung/Reparatur, die der Verkäufer dir anbietet? Er möchte dir mangelfreie Ware liefern.


Das Problem ist eben, die Bedingungen zu dem das der Verkäufer leisten will sind für mich als Kunde in allen Punkten untragbar. Hier muss ich Ihm tatsächlich gar unterstellen dass er diese mit Vorsatz derart schwierig für mich gestaltet um die Nachbesserung zu vereiteln.
Ich kann nicht 2 Tage Urlaub nehmen, 2 Wochen auf dem Boden sitzen mit der entsprechenden Aussicht, dass die Reparatur nur teilweise ausgeführt wird weil der VK der Meinung ist dass ein Mangel nicht nennenswert sei in seinen Augen.
Für mich ist hier tatsächlich eine "Vor Ort Reparatur" das Mittel der Wahl.
Ich habe die Couch noch einmal auseinandergebaut, zahlreiche Bilder gemacht, irgendwann ist man als Kunde dann auch genug strapaziert worden. Ich erkenne hier keine Mühe des Verkäufers die Sache für den Käufer annehmbar zu lösen.

Ok, ich sehe schon hier komme ich nicht weiter, ich werde die Angelegenheit rechtlich prüfen lassen.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7219 Beiträge, 1517x hilfreich)

Zitat (von amz625694-47):
Das Problem ist eben, die Bedingungen zu dem das der Verkäufer leisten will sind für mich als Kunde in allen Punkten untragbar. Hier muss ich Ihm tatsächlich gar unterstellen dass er diese mit Vorsatz derart schwierig für mich gestaltet um die Nachbesserung zu vereiteln.


Sehe ich nicht so. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht des Kunden sehe ich da keine Schikane

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
amz625694-47
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Sehe ich nicht so. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht des Kunden sehe ich da keine Schikane


Schikane villeicht nicht, aber die "Last" ist hier ungleich verteilt. Wird die Ware vor Ort repariert muss ich auch zu Hause sein und Urlaub nehmen - das ist ja durchaus machbar. Noch einen zusätzlichen Tag Urlaub, 14 Tage auf dem Bodem sitzen, das Teil wieder auseinandernehmen und transportfertig machen - das ist echt zuviel des Guten. Ich habe ien großes Problem damit dass ich aufgrund der mangelhaften Ware, an der ich keine Schuld habe derart viel in Kauf nehmen muss. Hier sucht sich der Händler den für sich bequemsten Weg ohne ein Stück Kompromisswillen. Das ist der Punkt der mich stört und den ich nicht so richtig einsehe. Dazu kommt ja erschwerend hinzu, dasses bereits jetzt schon klar ist, dass der Händler die Ware nur teilweise reparieren wird, weil er der Meinung ist dass ein Mangel nicht reparapel sei und auch nicht schlimm sei für mich. Dafür diesen Aufwand betreiben? Ehrlich? Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von amz625694-47):
Das Problem ist eben, die Bedingungen zu dem das der Verkäufer leisten will sind für mich als Kunde in allen Punkten untragbar.
Wie gesagt--- dann sollte sich ein Anwalt drum kümmern und letzten Endes evtl. sogar ein Gericht entscheiden. Bis dahin würde das Sofa (montiert oder in Teilen) bei dir bleiben, du würdest es trotz der Mängel vermutlich sogar nutzen uswusf.

Und WAS steht nun im Vertrag? Worauf lt. Vertrag berufst du dich überhaupt?
Du schreibst nur wiederholt, was DU nicht willst und nicht einsiehst--der Händler wird vermutlich auf die Vertragsbedingungen pochen.
Woher willst du wissen, ob eine Reparatur des Teils überhaupt vor Ort und organisatorisch machbar ist ?
Versandhandel klingt nicht so, als könne da mal eben ein versierter Möbeltischler/Polsterer osä mit dem Werkzeugkoffer bei dir anrücken.

Zitat (von amz625694-47):
Ok, ich sehe schon hier komme ich nicht weiter,
Ja, wie denn auch, wenn man kein Wort des Vertrages lesen kann.
Zitat (von amz625694-47):
dass ein Mangel nicht reparapel sei und auch nicht schlimm sei für mich.
Das dachte ich mir schon. Denn nicht alle Mängel müssen repariert/nachgebessert/beseitigt werden. Betrifft nicht nur Sofas. Streitpunkt dürfte dann die Hinnehmbarkeit eines Mangels sein.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
amz625694-47
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Versandhandel klingt nicht so, als könne da mal eben ein versierter Möbeltischler/Polsterer osä mit dem Werkzeugkoffer bei dir anrücken.


Hier handelt es sich um ein Möbelhaus, was auch vor Ort ein Geschäft betreibt. Hier kann man auch externe Dienstleister beauftragen. Bekommen andere Händler ja auch hin.

Zitat (von Anami):
Das dachte ich mir schon. Denn nicht alle Mängel müssen repariert/nachgebessert/beseitigt werden. Betrifft nicht nur Sofas. Streitpunkt dürfte dann die Hinnehmbarkeit eines Mangels sein.


Wenn dem so ist frage ich mich aber ernsthaft warum ich für ein fehlerhaftes Produkt den vollen Kaufpreis zahlen soll. Das kann nicht fair und gerecht sein. Dann sollte der Verkäufer auch "hinnehmen" das er einen Teil des Kaufpreises zu erstatten hat.



0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von amz625694-47):
warum ich für ein fehlerhaftes Produkt den vollen Kaufpreis zahlen soll.
Wer sagt denn sowas? Bitte nochmal lesen:
Zitat (von Anami):
Streitpunkt dürfte dann die Hinnehmbarkeit eines Mangels sein.
Also viel Spaß beim Streiten.
Zitat (von amz625694-47):
Dann sollte der Verkäufer auch "hinnehmen" das er einen Teil des Kaufpreises zu erstatten hat.
Vielleicht sieht er das anders? Vielleicht gibt es ein Ergebnis nach dem Rechtsstreit? Nennt sich oft Urteil oder Beschluss des Gerichts.

Wenn du hier deinen Frust ablassen willst, hast du das zur Genüge getan. Rechtliche Fragen zu deinem Vertrag und deinen Rechten beantwortet dir dann sicher dein Anwalt, wenn er ihn gelesen hat.

Viel Glück!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von amz625694-47):
Das kann nicht fair und gerecht sein. Dann sollte der Verkäufer auch "hinnehmen" das er einen Teil des Kaufpreises zu erstatten hat.

Zum einen gibt es da das Konstrukt der "Minderung".
Zum anderen gibt es tatsächlich "Bagatellmängel", da hat man schlicht Pech gehabt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16512 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat (von amz625694-47):
Wie denn genau? Ausführungen? Ich muss als Kunde teildefekte Ware akzeptieren?

Nein.
Aber der Verkäufer sieht die Ware nicht als "teildefekt" an, sondern nach der Reparatur des einen Mangels als repariert. Denn der zweite von Ihnen reklamierte Mangel ist nach Ansicht des Verkäufers keiner. Die Beweispflicht, dass der zweite von Ihnen reklamierte Mangel auch tatsächlich ein Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts ist, liegt bei Ihnen.

Zitat:
Schikane villeicht nicht, aber die "Last" ist hier ungleich verteilt. Wird die Ware vor Ort repariert muss ich auch zu Hause sein und Urlaub nehmen - das ist ja durchaus machbar. Noch einen zusätzlichen Tag Urlaub, 14 Tage auf dem Bodem sitzen, das Teil wieder auseinandernehmen und transportfertig machen - das ist echt zuviel des Guten.

Das "auseinandernehmen und transportfähig machen" ist Aufgabe des Verkäufers. Das müssen Sie nicht selbst machen.
Ansonsten: Zeitverlust (Urlaub nehmen) und Unannehmlichkeiten (auf dem Boden sitzen) haben im deutschen Recht einen äußerst geringen Stellenwert - das ist ärgerlich, ist aber nun mal so. Es mag sein, dass ein Brief vom Anwalt den Verkäufer einknicken lässt. Es gibt Verkäufer, die sich nicht mit Anwälten anlegen wollen. Aber wenn es tatsächlich zu einem Rechtsstreit vor Gericht kommen sollte, werden Sie mit den Argumenten "Ich muss Urlaub nehmen" und "ich bin 2 Wochen ohne Sitzgelegenheit im Wohnzimmer" keinen Blumentopf gewinnen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
amz625694-47
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Nein.
Aber der Verkäufer sieht die Ware nicht als "teildefekt" an, sondern nach der Reparatur des einen Mangels als repariert. Denn der zweite von Ihnen reklamierte Mangel ist nach Ansicht des Verkäufers keiner. Die Beweispflicht, dass der zweite von Ihnen reklamierte Mangel auch tatsächlich ein Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts ist, liegt bei Ihnen.


Ja, mag ja sein, das der Verkäufer das so sieht. Die Ware hat aber 2 verschiedene Mängel die nichts miteinander zu tun haben. Mangel 1: abgebrochenes Plasteteil an der Mechanik. Mangel 2: Formschlüssige Montage nicht möglich. VK will nur Mangel 2 beheben, ich erwarte aber die Behebung beider Mängel. Repariert der VK nur den Mangel 1 so ist die Ware ja immer noch mangelhaft, sprich nicht in dem Zustand in dem sie angepreisen und für den letztlich auch bezahlt worden ist.

Zitat (von drkabo):
Ansonsten: Zeitverlust (Urlaub nehmen) und Unannehmlichkeiten (auf dem Boden sitzen) haben im deutschen Recht einen äußerst geringen Stellenwert


Ich meine das es so ist, dass mir der VK sogar die Aufwendungen bezahlen muss die mir dadurch enstehen. Soweit will ich es gar nicht treiben. Ich bin an einer Lösung interessiert die für beide machbar sind. 2 Tage Urlaub und eine Couchlose Wohnung für mind. 2 Wochen - das geht gar nicht. Hier wird die grösste "Arbeit" auf mich abgewälzt was ich insgesamt als nicht wirklich kundenorientiert empfinde.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von amz625694-47):
Dies ist für mich aus folgenden Gründen nicht zumutbar:
1.) 2 Tage Urlaub um die Ware abholen zu lassen bzw. wieder anliefern zu können.
2.) 2 Wochen ohne Sitzgelegenheit im Wohnzimmer (Zitat Händler: setzen Sie sich doch aufs Bett)
3.) erheblicher Aufwand (Couch zerlegen, Wohnung umräumen, Transportfreiheit schaffen)


Zitat (von amz625694-47):
Ich habe dem Händler einen 1:1 Tausch, eine Reparatur vor Ort oder eine Rückabwicklung auf seine Kosten angeboten
1:1 Tausch => ebenfalls 2 Tage Urlaub, Reparatur vor Ort => 1 Tag Urlaub

Zitat (von amz625694-47):
Ich kann nicht 2 Tage Urlaub nehmen
Du hast dem VK doch schon den 1:1 Tausch angeboten ... dafür brauchst Du doch auch Urlaub.

Zitat (von amz625694-47):
Ich habe die Couch noch einmal auseinandergebaut
Also ist die Couch jetzt zerlegt und die Sitzgelegenheit auch nicht vorhanden.

Zitat (von amz625694-47):
Ich bin an einer Lösung interessiert die für beide machbar sind.
Und der VK bietet Dir eine gesetzmäßige Lösung an.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
amz625694-47
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
1:1 Tausch => ebenfalls 2 Tage Urlaub, Reparatur vor Ort => 1 Tag Urlaub


EIn Tag Urlaub. 1:1 Heist: Alte Couch holen, neue hinstellen - Zug um Zug

Zitat (von bostonxl):
Also ist die Couch jetzt zerlegt und die Sitzgelegenheit auch nicht vorhanden.

Sie ist natürlich nicht mehr zerlegt - das habe ich nur für die Fotos gemacht.
Ich habe doch hier nicht auf Dauer eine zerlegte Couch rumstehen.


Zitat (von bostonxl):
Du hast dem VK doch schon den 1:1 Tausch angeboten ... dafür brauchst Du doch auch Urlaub.


Nennt man Kompromiss, besser als 2 Tage zu nehmen, keine unvollständige Reparatur, abschliessende Lösung des Problems in kurzer Zeit ohne 2 Wochen im leeren Wohnzimmer zu hocken.

Zitat (von bostonxl):
Und der VK bietet Dir eine gesetzmäßige Lösung an.


Da habe ich meine Zweifel dass ich tatsächlich derart viele Umstände in Kauf nehmen muss.
Ich sehe hier tatsächlich in starkes Ungleichgewicht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16512 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat (von amz625694-47):
Ich meine das es so ist, dass mir der VK sogar die Aufwendungen bezahlen muss die mir dadurch enstehen.

Grundsätzlich richtig - aber "Urlaub nehmen" und "auf dem Boden sitzen" sind keine Aufwendungen im rechtlichen Sinne. Zeitverlust (unnötiger genommener Urlaub) und Unbequemlichkeit (Boden sitzen) haben halt keinen oder kaum einen Stellenwert im deutschen Recht.

Zitat (von amz625694-47):
Mangel 1: abgebrochenes Plasteteil an der Mechanik.

Wenn das Teil weder während der Benutzung des Sofas sichtbar ist, noch die Funktionsfähigkeit beeinflusst, dann könnte es schwierig werden, deswegen Rechte durchzusetzen. Man kann das aus der Ferne kaum beurteilen - aber ein Selbstläufer wird das nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
amz625694-47
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn das Teil weder während der Benutzung des Sofas sichtbar ist, noch die Funktionsfähigkeit beeinflusst, dann könnte es schwierig werden, deswegen Rechte durchzusetzen. Man kann das aus der Ferne kaum beurteilen - aber ein Selbstläufer wird das nicht.


Für mich als Endkunde ist es nicht ersichtlich und beurteilbar ob das Plasteteil langfristig die Funktion beeinträchtigt. Dieses befindet sich an einem Gelenk und wurde vom Konstrukteur sicherlich nicht aus "Langerweile" dort plaziert. Das hat da sicher seinen Sinn und Zweck. Ein abgebrochenes Teil stellt für mich ganz klar einen Defekt dar und ist zumindest durch Reduzierung des Kaufpreises zu entschädigen.

Zitat (von drkabo):
Grundsätzlich richtig - aber "Urlaub nehmen" und "auf dem Boden sitzen" sind keine Aufwendungen im rechtlichen Sinne. Zeitverlust (unnötiger genommener Urlaub) und Unbequemlichkeit (Boden sitzen) haben halt keinen oder kaum einen Stellenwert im deutschen Recht.


Urlaub nehmen betrachte ich schon als Aufwendung, da mir dieser Aufgrund fehlerhafter Ware und Sturstellen des Lieferanten verloren geht.

Mir ist es völlig unbegreiflich warum sich der Händler den bequemsten Weg heraussuchen können soll, denn schließlich hat er ja letztlich die Situation durch die Lieferung derart mangelhafter Ware verursacht.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von amz625694-47):
Ein abgebrochenes Teil stellt für mich ganz klar einen Defekt dar und ist zumindest durch Reduzierung des Kaufpreises zu entschädigen.


Und an wieviel hast du da gedacht?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16512 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat (von amz625694-47):
Urlaub nehmen betrachte ich schon als Aufwendung, da mir dieser Aufgrund fehlerhafter Ware und Sturstellen des Lieferanten verloren geht.

Das sehen Sie so - und ich kann das völlig verstehen.
Aber der Gesetzgeber sieht es nicht so.

Zitat (von amz625694-47):
Ein abgebrochenes Teil stellt für mich ganz klar einen Defekt dar und ist zumindest durch Reduzierung des Kaufpreises zu entschädigen.

Wenn Sie weder eine optische Beeinträchtigung noch eine Funktionsbeeinträchtigung glaubhaft machen können, sind Ihre Chancen vor Gericht maximal bei 50:50.

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von amz625694-47):
Ok, ich sehe schon hier komme ich nicht weiter, ich werde die Angelegenheit rechtlich prüfen lassen.
Soweit warst du schon in #4

...manche Fragesteller sind einfach noch in #16 derart beratungsresistent, denen möchte uU nicht mal ein Anwalt helfen?

Erst recht, wenn gar nicht klar ist, wer das abgebrochene Plastikteil zu verantworten hat, wenn man selbst das Sofa 1x montiert, dann selbst 1x zerlegt, dann selbst wieder 1x montiert hat.
:augenroll:


Lass uns bitte wissen, was dabei rauskommt.
Vielen Dank im Voraus.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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