Hallo
Folgender fiktiver Fall ...
Jemand betreibt einen deutschen Online-Shop für physische Produkte.
Es handelt sich um ein Vollgewerbe (kein Kleingewerbe).
Es handelt sich um eine Einzelpersonen-Firma.
Ein Kunde aus Deutschland lässt sich vom Shop-Betreiber 3 Produkte besorgen, die nicht im Shop sind.
Es handelt sich um Produkte mit einem Gesamtpreis von 3600,- €.
Die Bestellung findet per Telefon statt.
Der Shop-Betreiber beschafft die gewünschten Produkte.
Der Kunde holt die Produkte persönlich beim Shop-Betreiber ab.
Der Kunde bezahlt die Produkte bei der Abholung mit 3600,- € in Bar.
Der Kunde möchte keine Rechnung haben.
Der Kunde möchte seine Adresse nicht nennen.
Der Shop-Betreiber muss für seine geschäftlichen Unterlagen ja jetzt eine Rechnung erstellen. Richtig?
Oder handelt es sich eher um eine Quittung?
Ist es rechtlich sauber und zulässig, wenn auf der Rechnung bzw. Quittung keine Adresse des Kunden steht, sondern nur sein Name?
Gruß
Herbert
Adresse den Kunden auf Rechnung/Quittung bei Bar-Kauf erforderlich?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Quittungen haben in der Regel eine maximale Höhe von 250 EUR, was die Summe betrifft
https://www.dhw-stb.de/2021/11/kleinbetragsrechnung/#:~:text=Eine%20Rechnung%20kann%20zur%20Quittung,250%20Euro%20handelt%20(Kleinbetragsrechnung).
ZitatQuittungen haben in der Regel eine maximale Höhe von 250 EUR, was die Summe betrifft :
Ah OK alles klar. Also ist hier vom Shopbetreiber zwingend eine Rechnung für die eigene Buchführung zu erstellen?
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ZitatAh OK alles klar. Also ist hier vom Shopbetreiber zwingend eine Rechnung für die eigene Buchführung zu erstellen? :
Wie soll denn auch sonst verbucht werden?
ZitatWie soll denn auch sonst verbucht werden? :
Ja genau, das war ja auch mein Gedanke. Und nun ist ja meine Frage, ob auf diese Rechnung auch die vollständige Adresse des Kunden muss. das würde ja bedeuten, dass der Kunde bei mir nichts per Abholung und Barzahlung kaufen kann, wenn er mir nicht seine Adresse gibt.
Das kommt mir irgendwie komisch vor.
Wenn ich also zum Bäcker gehe und dort für 400,- € Kuchen kaufe, muss der Bäcker mich also tatsächlich nach meiner Adresse fragen?
ZitatDer Shop-Betreiber muss für seine geschäftlichen Unterlagen ja jetzt eine Rechnung erstellen. Richtig? :
Oder handelt es sich eher um eine Quittung?
Er muss den Umsatz aufzeichnen. Das kann, muss aber nicht zwangsläufig, eine Rechnung sein.
Eine Rechnung ist nur verpflichtend, wenn dein Käufer ein Unternehmer ist, der diese Rechnung zum Vorsteuerabzug benötigt. Wenn er sich nicht als Unternehmer zu erkennen gibt und keine Rechnung will, brauchst du auch keine ausstellen.
Wenn ich z.b. im Möbelhaus einkaufe, bekomme ich auch meistens einen Kassenbon mit mehr als 250€ Betrag. Da steht auch kein Empfänger drauf (ähnlich wie dein Bäcker Beispiel.)
ZitatWie soll denn auch sonst verbucht werden? :
Ganeinfach, ach den Vorgaben des Gesetzgebers und der Rechtsprechung.
ZitatAdresse den Kunden auf Rechnung/Quittung bei Bar-Kauf erforderlich? :
In der Regel nicht.
ZitatDer Shop-Betreiber muss für seine geschäftlichen Unterlagen ja jetzt eine Rechnung erstellen. Richtig? :
Oder handelt es sich eher um eine Quittung?
Falsch.
Weder noch.
Da einem offenbar die elementarsten Grundkenntnisse fehlen, sollte man sich diese schnellstens aneignen.
Sonst läuft man Gefahr, das die nächsten Fragen lauten
Wieso hat die Steuerfahndung eine Hausdurchsuchung gemacht und alle Konten gesperrt?
Wie kommt das Finanzamt zu der horrenden Schätzung von Umsatz und Gewinn?
-- Editiert von User am 16. September 2023 13:21
Es wird darauf ankommen, welcher Natur der Vertrag mit dem "30-Tage-Später zahlen" ist.
Wenn das ein Kreditvertrag mit Klarna ist, dann ist der Händler bereits bezahlt und man schuldet Klarna die Tilgung des Kredits.
Wenn es aber ein Zahlungsdienstleistungsverhältnis ist, bei dem Klarna im Namen des Gläubigers nur die Zahlung vermittelt, dann kann man gegenüber dem Gläubiger die Zurückbehaltung eines (Teil-)Betrages bis zur erfolgten Nachbesserung geltend machen und der muss das dann mit seinem Zahlungsdienstleister klären.
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