Adventskranz von DHL nicht geliefert - Versender verweigert Erstattung und will was Anderes liefern

11. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
a.str
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Adventskranz von DHL nicht geliefert - Versender verweigert Erstattung und will was Anderes liefern

Eine Adventskranzbestellung vom 29.11.18 hätte am Sa, 1.2. ausgeliefert werden sollen. DHL hat aber weder geläutet noch eine Karte eingeworfen. Reklamation bei DHL nicht möglich, ich konnte nur Zweitzustellung auslösen (Abholung in Filiale kam nicht in Frage). Diese "Zweitzustellung" (eigentlich ja Erstzustellung) wird seitdem trotz mehrfacher Reklamation bei DHL nicht durchgeführt. Der Blumenlieferant schreibt nur, er sei für die Zustellung nicht verantwortlich. DHL hat mir nun mitgeteilt, der Versender müsse selbst einen Nachforschungsauftrag stellen.
Das habe ich dem Blumenversand mitgeteilt. Außerdem will ich jetzt mein Geld zurück. Der Versender ist aber der Meinung, das geht nicht, weil ich eine nicht abgeschlossene Zweitzustellung ausgelöst habe, aber ich kann eine Ersatzlieferung aus Kulanz bekommen.
Will ich aber nicht, ich habe widerrufen. Jetzt kommt der mit "verderblicher Ware", die nicht widerrufen werden kann. Das aber ein Adventskranz mindestens 4 Wochen haltbar sein muss und die Widerrufsfrist 2 Wochen beträgt, ist das doch nicht wie bei Schnittblumen?
Irgendwie komme ich mir veräppelt vor. Zwar nur 50 Euronen, aber trotzdem saudoof.

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von a.str):
Der Blumenlieferant schreibt nur, er sei für die Zustellung nicht verantwortlich.

Der Zustelldienstleister ist Erfüllungsgehlife des Blumenlieferanten - somit ist er haftbar für dessen Versagen.
Abgesehen davon das er per Gesetz das Transportrisiko trägt.



Zitat (von a.str):
Jetzt kommt der mit "verderblicher Ware", die nicht widerrufen werden kann.

Die sammeln wohl im Kundenservice Unfugantworten?


Allerdings würde ich nicht nur widerrufen, sondern auch hilfsweise den Rücktritt wegen Nichterfüllung erklären.


Streiten könnte man allerdings darüber, ob man hier nicht noch eine Nacherfüllung gewähren müsse - der Advent ist ja noch nicht vorrüber.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.992 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen