Eine Adventskranzbestellung vom 29.11.18 hätte am Sa, 1.2. ausgeliefert werden sollen. DHL hat aber weder geläutet noch eine Karte eingeworfen. Reklamation bei DHL nicht möglich, ich konnte nur Zweitzustellung auslösen (Abholung in Filiale kam nicht in Frage). Diese "Zweitzustellung" (eigentlich ja Erstzustellung) wird seitdem trotz mehrfacher Reklamation bei DHL nicht durchgeführt. Der Blumenlieferant schreibt nur, er sei für die Zustellung nicht verantwortlich. DHL hat mir nun mitgeteilt, der Versender müsse selbst einen Nachforschungsauftrag stellen.
Das habe ich dem Blumenversand mitgeteilt. Außerdem will ich jetzt mein Geld zurück. Der Versender ist aber der Meinung, das geht nicht, weil ich eine nicht abgeschlossene Zweitzustellung ausgelöst habe, aber ich kann eine Ersatzlieferung aus Kulanz bekommen.
Will ich aber nicht, ich habe widerrufen. Jetzt kommt der mit "verderblicher Ware", die nicht widerrufen werden kann. Das aber ein Adventskranz mindestens 4 Wochen haltbar sein muss und die Widerrufsfrist 2 Wochen beträgt, ist das doch nicht wie bei Schnittblumen?
Irgendwie komme ich mir veräppelt vor. Zwar nur 50 Euronen, aber trotzdem saudoof.
Adventskranz von DHL nicht geliefert - Versender verweigert Erstattung und will was Anderes liefern
11. Dezember 2018
Thema abonnieren
Frage vom 11. Dezember 2018 | 23:35
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Adventskranz von DHL nicht geliefert - Versender verweigert Erstattung und will was Anderes liefern
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. Dezember 2018 | 23:58
Von
Status: Unbeschreiblich (120172 Beiträge, 39841x hilfreich)
ZitatDer Blumenlieferant schreibt nur, er sei für die Zustellung nicht verantwortlich. :
Der Zustelldienstleister ist Erfüllungsgehlife des Blumenlieferanten - somit ist er haftbar für dessen Versagen.
Abgesehen davon das er per Gesetz das Transportrisiko trägt.
ZitatJetzt kommt der mit "verderblicher Ware", die nicht widerrufen werden kann. :
Die sammeln wohl im Kundenservice Unfugantworten?
Allerdings würde ich nicht nur widerrufen, sondern auch hilfsweise den Rücktritt wegen Nichterfüllung erklären.
Streiten könnte man allerdings darüber, ob man hier nicht noch eine Nacherfüllung gewähren müsse - der Advent ist ja noch nicht vorrüber.
Und jetzt?
Schon
267.992
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
27 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
11 Antworten
-
2 Antworten