Ärger beim Laptop-Verkauf

23. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Swineshead
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärger beim Laptop-Verkauf

Hallo!
Ich hab' über Ebay-Kleinanzeigen einen Laptop verkauft. Käuferin war eine Frau, die Ihren Ehemann zum Abholen und Bezahlen schickte. Der Mann hatte ausreichend Gelegenheit, das Gerät in Augenschein zu nehmen. Am nächsten Tag bekam ich eine Nachricht der Käuferin. Sie nannte mich "Betrüger", weil der Laptop so schlecht erhalten war. In meiner Anzeige stand "guter Zustand". Das war zugegebenermaßen eine optimistische Bewertung. Aber selbst wenn: Der Mann hatte ausreichend Gelegenheit zu prüfen; er hatte keine Beanstandungen. Die Frau hat den Rechner jetzt zurückgeschickt und will ihr Geld zurück innerhalb von 2 Tagen. Andernfalls gehe die Sache zum Rechtsanwalt. Dann hat der Mann noch 20€ für einen zweiten Rechner angezahlt. Den will die Frau nicht mehr, statt dessen die Anzahlung zurück.
Wie stehen meine Chancen, wenn es zur Verhandlung kommt?
Danke.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120337 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Swineshead):
Das war zugegebenermaßen eine optimistische Bewertung.

Und das war aus der Anzeige auch für Laien unzweifelhaft ersichtlich?



Zitat (von Swineshead):
Wie stehen meine Chancen, wenn es zur Verhandlung kommt?

Irgendwo zwischen 0% und 100%, je nach den uns unbekannten Details und den juristischen Fähigkeiten der Parteien.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2333 Beiträge, 364x hilfreich)

Für den ersten Fall:
Die Dame hat (noch) nicht das Recht zurückzutreten sondern erstmal nur ein Anrecht darauf, dass der vertraglich vereinbarte Zustand "guter Zustand" hergestellt wird.

Für den zweiten Fall:
Das ist eine Sache zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Die Dame hat da weder etwas zu melden noch etwas zu fordern.

Für beide Fälle:
Es ist zu prüfen, ob man den beiden Vertragspartnern implizit oder explizit ein Widerrufsrecht eingeräumt hat, welches diese wahrnehmen könnten.


-- Editiert von Kalanndok am 24.05.2022 17:09

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von Swineshead):
Das war zugegebenermaßen eine optimistische Bewertung.


Dann solltest du alles rückabwickeln und beim nächsten mal dein Inserat den Tatsachen anpassen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Swineshead
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Dann solltest du alles rückabwickeln und beim nächsten mal dein Inserat den Tatsachen anpassen.


Eben da bin ich mir nicht sicher. Der Mann hatte ausreichend Gelegenheit, den Laptop zu begutachten. Er hat ihn gekauft und sich dadurch mit dem Zustand einverstanden erklärt - so zumindest meine (juristisch nicht belegte) Meinung. Oder liege ich da falsch?

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