Hallo, habe mal eine Frage ob mein bisheriges Vorgehen so korrekt war/ist.
1. Grundliegendes/Tatbestand
Handyvertrag verlängert bei den "Roten" und ein neues Handy bekommen Datum 30.04.13. Nun Anfang des Monats 05.09.13 hat das Handy einen Wackelkontakt bekommen beim Laden ging teilweise nicht usw.
Gerät zur Reparatur
angemeldet mit Fehlerangabe und auch ein Retourenlabel bekommen und zur Reparatur eingesandt.
Dann 15 Tage später die Mail von dem Servicecenter, Gerät defekt Fremdeinwirkung kostenpflichtige Reparatur 150 EUR.
Ich nun direkt eine Mail geschrieben an den Service, das Sie doch bitte im Rahmen der GEwährleistung (Stichwort §476 BGB
Beweislastumkehr) nachbessern sollen, ich habe diesen Schaden nicht verursacht.
Der Service verweigert die Nacherfüllung nach §439 BGB
jedesmal in den Mails, ich habe eine Nachfrist gesetzt welche verstrichen ist.
Aufgrund der Verweigerung der Nachbesserung habe ich dann aufgrund der Vertragsverletzung seitens Provider die außerordentliche Kündigung ausgesprochen. Habe Ihnen seperat jedoch die Chance gegeben das ich auf diese verzichte wenn Sie im Rahmen der GW nachbessern
Als Antwort bekam ich lediglich folgende Nachricht:
quote:<hr size=1 noshade>Eine fristlose Kündigung Ihres Vertrages lehnen wir ab, da es sich bei dem Defekt um eine Selbstverschuldung Ihrerseits handelt. Gern können Sie das von einem unabhängigen Gutachter überprüfen lassen.
<hr size=1 noshade>
2. Frage
Nun stehe ich da und frage mich wo soll das hin führen ? Ich habe hier doch alles richtig gemahct der Provider ist doch in der Beweislast und muss nachbessern bzw den Schaden "beweisen" ich muss das doch erst nach 6 Monaten.
Kann ich dem eine Standard phrase schicken mit dem man ihm "das Maul stopfen" kann oder sollte man diesbezüglich einen Anwalt kontaktieren, ich bin äußerst unzufrieden, kann der Anwalt eine GW Nachbesserunge rzielen bzw eine außerodentliche Kündigung ?
Was würdet ihr dem Provider schreiben ?
Vielen Dank für eure Antworten
mfg
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