Ärger mit Mobilfunkbetreiber, Gewährleistung

23. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Kngz90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärger mit Mobilfunkbetreiber, Gewährleistung

Hallo, habe mal eine Frage ob mein bisheriges Vorgehen so korrekt war/ist.

1. Grundliegendes/Tatbestand

Handyvertrag verlängert bei den "Roten" und ein neues Handy bekommen Datum 30.04.13. Nun Anfang des Monats 05.09.13 hat das Handy einen Wackelkontakt bekommen beim Laden ging teilweise nicht usw.

Gerät zur Reparatur angemeldet mit Fehlerangabe und auch ein Retourenlabel bekommen und zur Reparatur eingesandt.

Dann 15 Tage später die Mail von dem Servicecenter, Gerät defekt Fremdeinwirkung kostenpflichtige Reparatur 150 EUR.

Ich nun direkt eine Mail geschrieben an den Service, das Sie doch bitte im Rahmen der GEwährleistung (Stichwort §476 BGB Beweislastumkehr) nachbessern sollen, ich habe diesen Schaden nicht verursacht.

Der Service verweigert die Nacherfüllung nach §439 BGB jedesmal in den Mails, ich habe eine Nachfrist gesetzt welche verstrichen ist.

Aufgrund der Verweigerung der Nachbesserung habe ich dann aufgrund der Vertragsverletzung seitens Provider die außerordentliche Kündigung ausgesprochen. Habe Ihnen seperat jedoch die Chance gegeben das ich auf diese verzichte wenn Sie im Rahmen der GW nachbessern

Als Antwort bekam ich lediglich folgende Nachricht:

quote:<hr size=1 noshade>Eine fristlose Kündigung Ihres Vertrages lehnen wir ab, da es sich bei dem Defekt um eine Selbstverschuldung Ihrerseits handelt. Gern können Sie das von einem unabhängigen Gutachter überprüfen lassen.
<hr size=1 noshade>


2. Frage

Nun stehe ich da und frage mich wo soll das hin führen ? Ich habe hier doch alles richtig gemahct der Provider ist doch in der Beweislast und muss nachbessern bzw den Schaden "beweisen" ich muss das doch erst nach 6 Monaten.

Kann ich dem eine Standard phrase schicken mit dem man ihm "das Maul stopfen" kann oder sollte man diesbezüglich einen Anwalt kontaktieren, ich bin äußerst unzufrieden, kann der Anwalt eine GW Nachbesserunge rzielen bzw eine außerodentliche Kündigung ?

Was würdet ihr dem Provider schreiben ?


Vielen Dank für eure Antworten

mfg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Was hat das Servicecenter mit Vodoofone zu tun? Ein Handy-Servicecenter kann keine Vertragsdinge bearbeiten.

Beweislastumkehr gilt nicht für z.B. mechanische Beschädigungen. Typisch hier Glasbruch des Displays. Der beschriebene Defekt ist grenzwertig. Man müßte in das Handy reinschauen können. Gab es einen Sturz mit angeschlossenem Ladekabel und die Platine ist gerissen=Hinweis auf Eigenverschulden. Wackler an Ladebuchse=Qualitätsmangel.
Grundsätzlich besteht Nachweispflicht des VK für Eigenverschulden und das behauptet der jetzt nachweisen zu können. Ich würde weitere Belege(Fotos) verlangen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#3
 Von 
Kngz90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Mit Service meine ich der Support von Vodoofone.

DrDrMandell, dieses urteilt ist ja im sinne des Käufers gefällt wurden, man kann dieses daher auch als präferenz mit Vodoofone nutzen oder ?

Wie wären denn eure nächsten Schritte, habe denen ja bereits gemailt das laut paragraphen 439 BGB eine Nacherfüllung samt §476 BGB vorliegt und sollte dies nicht bis zum 27.09.2013 letzmalig erfolgreich sein wird es nach §440 BGB zum Rücktritt vom KV kommen samt außerordentlicher Kündigung des Mobilfunkvertrages wegen Pflichtverletzung seitens Provider (Gewährleistungsverweigerung)

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#4
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

So einfach ist das nicht unbedingt. Wurde das Handy gegen Hardwarezuschlag oder Miete zum Vertrag mitbestellt? Dann kann es sein, das es ein separates Geschäft darstellt.

Verlange einfach Reparatur bzw. neues Gerät. Bei dem Schaden wird es V schwer haben. Wenn die sich wie üblich stur stellen, musst du einfach klagen.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

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