Ärger mit schwedischen Möbelhaus, Küche

12. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 49x hilfreich)
Ärger mit schwedischen Möbelhaus, Küche

Schönen guten Tag,
Person a hat bei einem schwedischen Möbelhaus eine Küche planen lassen und gekauft.
Der Vermesser kam, hat den Raum vermessen und auch alle Anschlüsse akribisch dokumentiert.

Wochen später wurde die küche geliefert und Vorort bezahlt.
2 Tage später kam der externe vom SM beauftragte Aufbaudienstleister, baute drei Unterschränke auf und merkte, dass die Anschlüsse nicht passen und musste den Aufbau abbrechen.
Nach Rücksprache mit dem SM wurde ein Klempner beauftragt die Anschlüsse umzulegen, was auch geschah. Kostenübernahme wurde vom SM zugesichert.
Nun sitzen wir seit Zweiwochen auf zahlreichen Kartons aber kriegen keinen Termin mehr für den endgültigen Aufbau. Vom SM werden wir nur vertröstet mit dem Hinweis der Auftrag wäre an den Dienstleister weitergeleitet und wir sol,ten auf Kontaktaufnahme beźüglich einex neuen Termins warten.

Was könnten und sollten wir nun machen um an unser Recht zukomme. In unserer Wohnung herrscht derzeit eine gewisse Campingplatz Atmosphäre und wir mussten den alten Herd nun wieder freistehend anschließen um nicht zu vrrhungern.

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116360 Beiträge, 39259x hilfreich)

Zitat (von daxus):
wir mussten den alten Herd nun wieder freistehend anschließen um nicht zu vrrhungern.

Welch tragisches Schicksal ...



Ich würde ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur Erfüllung des Vertrages
– Fristsetzung für die Beseitigung nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne entsprechende Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der vertraglichen Pflichten ansieht, dass man dann einen Anderen beauftragt und das bei einer Verweigerung der Zahlung der zusätzlichen Kosten das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 49x hilfreich)

Dieses Schreiben würde man mit der entsprechenden Auftragsnummer an die Firmenanschrift der entsprechenden Filiale schicken?
Nicht an den entsprechenden Verkäufer bei dem man gekauft hat ? (Ist namentlich bekannt)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116360 Beiträge, 39259x hilfreich)

Zitat (von daxus):
Dieses Schreiben würde man mit der entsprechenden Auftragsnummer an die Firmenanschrift der entsprechenden Filiale schicken?

Korrekt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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