Aktionsgutschein nicht berrechnet - Betrug?

28. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
CADS-MTM
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aktionsgutschein nicht berrechnet - Betrug?

Eine Onlineplatform lockt mit Aktionsgutscheinen und verweigert dann den Rabatt. Konkret habe ich einen Aktionsgutschein über 8% erfolgreich beim Kauf einer Ware eingelöst. Der eingelöste Gutschein und die abgezogene Summe wurde mir auch im Bestellvorgang bestätigt (davon habe ich einen Screenshot angerfertigt). Bei der ersten Kontaktaufnahme hieß es ich habe den 'Button' zum Einlösen nicht betätgigt. Seitdem ich als Beweis den Screenshot schickte und den Rabatt einforderte kommt keine Reaktion mehr seitens der Platform!

Wie ist das rechtlich einzuordnen - Irreführung oder sogar Betrug? Lohnt es dagegen rechtlich vorzugehen?
(Es handelt sich dabei 'nur' um knapp €30,-- Rabatt/Preisnachlass - gesamter Warenwert unter €400,--)

Danke!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119659 Beiträge, 39759x hilfreich)

Wie wurde bezahlt?
Wann wurde bezahlt?
Wurde die Ware schon geliefert?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
CADS-MTM
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

...mit Kreditkarte, ja Karte wurde unmittelbar belastet und Ware ist bereits geliefert; Widerrufsfrist ist auch schon vorbei. Ich habe eine Frist von 14 Tagen zur Erstattung des Aktionsgutscheins/Rabatts gestellt - die 14 Tage sind auch ohne jegliche Reaktion seitens der Platform rum.

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119659 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von CADS-MTM):
Ich habe eine Frist von 14 Tagen zur Erstattung des Aktionsgutscheins/Rabatts gestellt

Mit gerichtsfestem Zustellnachweis?



Wenn von mir der Betrag X zur Zahlung autorisiert wurde und der Betrag Y abgebucht wird, dann schreiche ich das meinem Kreditkartenunternehmen unter Beifügung von Beweisen.
Die buchen das dann recht schnell zurück.

Danach würde ich dann den korrekten Betrag direkt an die Firma überweisen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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