In einem EFH wurde eine Alarmanlage installiert , die selbst nach mehrmaliger Nachbesserung nicht einwandfrei funktionierte . Die Anlage soll nun wieder ausgebaut werden.Der Verkäufer will nun zuerst die Anlage ausbauen und dann den Kaufpreis zurück überweisen . Außerdem verlangt er eine Verzichtserklärung , in der der Käufer auf "alle weiteren Ansprüche" verzichtet.
Der Käufer hingegen möchte sein Geld zuerst zurück , bevor die Anlage demontiert wird. Außerdem befürchtet er , daß durch diese Verzichtserklärung eventuelle Schäden , die beim Ausbau der Anlage entstehen könnten nicht abgedeckt sind .
Wie ist die Rechtslage und wie soll sich der Käufer hier verhalten ?
Alarmanlage defekt-Geld erst später zurück?
20. Juni 2007
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Frage vom 20. Juni 2007 | 09:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Alarmanlage defekt-Geld erst später zurück?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 20. Juni 2007 | 10:27
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Außerdem verlangt er eine Verzichtserklärung , in der der Käufer auf alle weiteren Ansprüche verzichtet.
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Die Rechte des K bei Mängeln sind von der Abgabe irgendwelcher 'Erklärungen' unabhängig.
#2
Antwort vom 20. Juni 2007 | 11:38
Von
Status: Lehrling (1828 Beiträge, 211x hilfreich)
Kein Verkäufer wird zuerst zahlen, bevor er die Ware in seinen Händen hat...
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