Alarmanlage defekt-Geld erst später zurück?

20. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
snoopy37
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Alarmanlage defekt-Geld erst später zurück?

In einem EFH wurde eine Alarmanlage installiert , die selbst nach mehrmaliger Nachbesserung nicht einwandfrei funktionierte . Die Anlage soll nun wieder ausgebaut werden.Der Verkäufer will nun zuerst die Anlage ausbauen und dann den Kaufpreis zurück überweisen . Außerdem verlangt er eine Verzichtserklärung , in der der Käufer auf "alle weiteren Ansprüche" verzichtet.
Der Käufer hingegen möchte sein Geld zuerst zurück , bevor die Anlage demontiert wird. Außerdem befürchtet er , daß durch diese Verzichtserklärung eventuelle Schäden , die beim Ausbau der Anlage entstehen könnten nicht abgedeckt sind .
Wie ist die Rechtslage und wie soll sich der Käufer hier verhalten ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Außerdem verlangt er eine Verzichtserklärung , in der der Käufer auf alle weiteren Ansprüche verzichtet.

Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Die Rechte des K bei Mängeln sind von der Abgabe irgendwelcher 'Erklärungen' unabhängig.

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#2
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Kein Verkäufer wird zuerst zahlen, bevor er die Ware in seinen Händen hat...

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