Als Defekt Verkauft nun Rückgabe gefordert

7. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
soulstorm1983
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Als Defekt Verkauft nun Rückgabe gefordert

Hallo, ich habe auf Ebay als Privatperson ein Mountainbike verkauft, welches keine Mängel besitzt. Die eingebaute Federgabel ist jedoch defekt und ich habe dies 5mal in der Artikelbeschreibung ausdrücklich erwähnt.

Nun möchte der Käufer das Rad zurück geben, da für die Federgabel eine spezielle Unterlegscheibe fehlt.

Wenn ich die Gabel ausdrücklich mehrmals als defekt deklariere hatte ich mich auf der sicheren Seite gewähnt?

Vielen Dank für Ihre Antworten

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von soulstorm1983):
welches keine Mängel besitzt. Die eingebaute Federgabel ist jedoch defekt
Wenn ich sowas lese Zweifel ich an dem Rest der Geschichte...

Zitat (von soulstorm1983):
hatte ich mich auf der sicheren Seite gewähnt?
Kommunikation mit Käufer einstellen. Sein Radel, sein Problem

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
soulstorm1983
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
welches keine Mängel besitzt. Die eingebaute Federgabel ist jedoch defe



Dank für Ihre Antwort. Die "Geschichte" können Sie mir schon glauben. Defekte Gabeln kommen ja nicht so selten vor und trotzdem ist das Rad ja noch völlig in Ordnung

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120193 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von soulstorm1983):
ein Mountainbike verkauft, welches keine Mängel besitzt. Die eingebaute Federgabel ist jedoch defekt

Finde den Widerspruch... Wenn die Artikelbeschreibung ähnlich verfasst war ...


Ist hier aber egal, denn er hat ja nicht den Defekt reklamiert, sondern die unvollständige Lieferung.
Und auf eine Lieferung dessen was er gekauft hat, hat er einen durchsetzbaren Rechtsanspruch, das gilt natürlich auch, wenn das Teil defekt ist.

Wenn dem Verkäufer beim Verkauf / Versand das fehlen bekannt war, sind wir sogar ganz schnell bei arglistiger Täuschung / Betrug.



Zitat (von radfahrer999):
Kommunikation mit Käufer einstellen. Sein Radel, sein Problem

Grundsätzlich absolut richtig.
Der Käufer ist in der vollen Beweislast, das die Lieferung unvollständig war.
Gelingt ihm dies, hat der Verkäufer ein Problem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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