Hallo, ich habe auf Ebay als Privatperson ein Mountainbike verkauft, welches keine Mängel besitzt. Die eingebaute Federgabel ist jedoch defekt und ich habe dies 5mal in der Artikelbeschreibung ausdrücklich erwähnt.
Nun möchte der Käufer das Rad zurück geben, da für die Federgabel eine spezielle Unterlegscheibe fehlt.
Wenn ich die Gabel ausdrücklich mehrmals als defekt deklariere hatte ich mich auf der sicheren Seite gewähnt?
Vielen Dank für Ihre Antworten
Als Defekt Verkauft nun Rückgabe gefordert
7. April 2021
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Frage vom 7. April 2021 | 13:30
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Als Defekt Verkauft nun Rückgabe gefordert
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 7. April 2021 | 14:23
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Wenn ich sowas lese Zweifel ich an dem Rest der Geschichte...Zitatwelches keine Mängel besitzt. Die eingebaute Federgabel ist jedoch defekt :
Kommunikation mit Käufer einstellen. Sein Radel, sein ProblemZitathatte ich mich auf der sicheren Seite gewähnt? :
#2
Antwort vom 7. April 2021 | 15:20
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatwelches keine Mängel besitzt. Die eingebaute Federgabel ist jedoch defe :
Dank für Ihre Antwort. Die "Geschichte" können Sie mir schon glauben. Defekte Gabeln kommen ja nicht so selten vor und trotzdem ist das Rad ja noch völlig in Ordnung
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. April 2021 | 18:37
Von
Status: Unbeschreiblich (120193 Beiträge, 39848x hilfreich)
Zitatein Mountainbike verkauft, welches keine Mängel besitzt. Die eingebaute Federgabel ist jedoch defekt :
Finde den Widerspruch... Wenn die Artikelbeschreibung ähnlich verfasst war ...
Ist hier aber egal, denn er hat ja nicht den Defekt reklamiert, sondern die unvollständige Lieferung.
Und auf eine Lieferung dessen was er gekauft hat, hat er einen durchsetzbaren Rechtsanspruch, das gilt natürlich auch, wenn das Teil defekt ist.
Wenn dem Verkäufer beim Verkauf / Versand das fehlen bekannt war, sind wir sogar ganz schnell bei arglistiger Täuschung / Betrug.
ZitatKommunikation mit Käufer einstellen. Sein Radel, sein Problem :
Grundsätzlich absolut richtig.
Der Käufer ist in der vollen Beweislast, das die Lieferung unvollständig war.
Gelingt ihm dies, hat der Verkäufer ein Problem.
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