Hallo zusammen,
Kunde A bestellt bei einem großen Onlineversand ein Notebook. Nach 3 Monaten tauchen bei dem Gerät Fehler (sporadische Abstürze) auf. Eine Internetrecherche zeigt, dass dieser Fehler beim Gerätetyp häufiger vorkommt und nicht zu reparieren ist.
Der Onlinehändler bietet dem Kunden als einzige Option das Einsenden des Geräts zu einem Reparaturpartner an.
Kunde A ist sicher, dass der Mangel nicht behoben werden kann und hätte lieber ein Ersatzgerät, zumal das Notebook dringend gebraucht wird.
Da es sich um ein Auslaufmodell handelt, kann der Onlineversand das Gerät jedoch vorraussichtlich nicht mehr liefern.
Kann Kunde A nun verlangen, direkt das Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben?
Wenn nicht: Kann Kunde A verlangen, dass für die Zeit, die der bzw. die Reparaturversuche inkl. Versanddauer in Anspruch nehmen ein vergleichbares Ersatzgerät zur Verfügung gestellt wird?
Gruß, kundecr
Als Käufer Auflösung des Kaufvertrags statt Reparatur fordern
26. Oktober 2016
Thema abonnieren
Frage vom 26. Oktober 2016 | 23:50
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 2x hilfreich)
Als Käufer Auflösung des Kaufvertrags statt Reparatur fordern
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. Oktober 2016 | 00:08
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatDer Onlinehändler bietet dem Kunden als einzige Option das Einsenden des Geräts zu einem Reparaturpartner an :
Man hat das Recht auf Nacherfüllung, das bedeutet das man erst mal zwischen Reparatur oder Lieferung eines Neugerätes frei wählen kann.
Die getroffene Wahl sollte man dem Händler per Einschreiben mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage) zur Erfüllung mitteilen und sich auf keinerlei Diskussion einlassen.
ZitatKann Kunde A nun verlangen, direkt das Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben? :
ZitatKann Kunde A verlangen, dass für die Zeit, die der bzw. die Reparaturversuche inkl. Versanddauer in Anspruch nehmen ein vergleichbares Ersatzgerät zur Verfügung gestellt wird? :
Verlangen kann man fast alles. Ob man es bekommt ist dann eine andere Sache, denn das wäre reine Kulanz.
#2
Antwort vom 27. Oktober 2016 | 00:11
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 2x hilfreich)
In welcher Reihenfolge müsste ein Umtausch erfolgen? Muss der Kunde das Notebook zuerst zurückschicken und dann auf die Ersatzlieferung warten?
lg, kundecr
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Kaufrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 27. Oktober 2016 | 00:58
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatIn welcher Reihenfolge müsste ein Umtausch erfolgen? Muss der Kunde das Notebook zuerst zurückschicken und dann auf die Ersatzlieferung warten? :
Ja, dem Verkäufer steht ein Prüfrecht zu.
Und jetzt?
Schon
268.153
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten