Als Käufer Auflösung des Kaufvertrags statt Reparatur fordern

26. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
kundecr
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Als Käufer Auflösung des Kaufvertrags statt Reparatur fordern

Hallo zusammen,

Kunde A bestellt bei einem großen Onlineversand ein Notebook. Nach 3 Monaten tauchen bei dem Gerät Fehler (sporadische Abstürze) auf. Eine Internetrecherche zeigt, dass dieser Fehler beim Gerätetyp häufiger vorkommt und nicht zu reparieren ist.

Der Onlinehändler bietet dem Kunden als einzige Option das Einsenden des Geräts zu einem Reparaturpartner an.
Kunde A ist sicher, dass der Mangel nicht behoben werden kann und hätte lieber ein Ersatzgerät, zumal das Notebook dringend gebraucht wird.
Da es sich um ein Auslaufmodell handelt, kann der Onlineversand das Gerät jedoch vorraussichtlich nicht mehr liefern.

Kann Kunde A nun verlangen, direkt das Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben?
Wenn nicht: Kann Kunde A verlangen, dass für die Zeit, die der bzw. die Reparaturversuche inkl. Versanddauer in Anspruch nehmen ein vergleichbares Ersatzgerät zur Verfügung gestellt wird?

Gruß, kundecr

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von kundecr):
Der Onlinehändler bietet dem Kunden als einzige Option das Einsenden des Geräts zu einem Reparaturpartner an

Man hat das Recht auf Nacherfüllung, das bedeutet das man erst mal zwischen Reparatur oder Lieferung eines Neugerätes frei wählen kann.

Die getroffene Wahl sollte man dem Händler per Einschreiben mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage) zur Erfüllung mitteilen und sich auf keinerlei Diskussion einlassen.



Zitat (von kundecr):
Kann Kunde A nun verlangen, direkt das Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben?

Zitat (von kundecr):
Kann Kunde A verlangen, dass für die Zeit, die der bzw. die Reparaturversuche inkl. Versanddauer in Anspruch nehmen ein vergleichbares Ersatzgerät zur Verfügung gestellt wird?

Verlangen kann man fast alles. Ob man es bekommt ist dann eine andere Sache, denn das wäre reine Kulanz.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
kundecr
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

In welcher Reihenfolge müsste ein Umtausch erfolgen? Muss der Kunde das Notebook zuerst zurückschicken und dann auf die Ersatzlieferung warten?

lg, kundecr

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von kundecr):
In welcher Reihenfolge müsste ein Umtausch erfolgen? Muss der Kunde das Notebook zuerst zurückschicken und dann auf die Ersatzlieferung warten?

Ja, dem Verkäufer steht ein Prüfrecht zu.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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