Hallo,
habe soeben erfahren, dass das Herstellungsdatum eines Bosch Herdsets (Backofen + Ceranfeld), welches ich im letzten Jahr für 565,- Euro erworben habe, bereits 6 Jahre (Backofen) bzw. 13 Jahre (Ceranfeld) zurückliegt.
Die Verwunderung war groß und wurde mittlerweile von großer Verärgerung abgelöst.
Der Händler hat nie darauf hingewiesen, dass es sich um ein so altes Gerät handelt.
Wie ist dieser Fall juristisch zu handhaben. Handelt es sich um Betrug oder Irreführung?
Bitte um einen Ratschlag.
MfG
-- Editiert am 02.12.2010 19:17
Altes Gerät verkauft
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Hast Du denn mit dem Händler schon mal Kontakt aufgenommen und ihn um Auskunft gefragt, wieso er Dir dieses uralte Set verkauft hat ? 13 Jahre altes Ceranfeld und 6 Jahre alter Herd , ich kann mir das kaum vorstellen. Wenn es so ist , dann würde ich wegen Täuschung die Rücknahme verlangen.
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Hallo,
ja, habe Rücksprache genommen. Er war genauso "verwundert" und konnte es sich nicht vorstellen. Er hat vorgeschlagen einen Techniker vorbeizuschicken, der sich die Sache mal anschaut. Anhand der Seriennummer war es für Bosch kein Problem das Herstellungsdatum auf den Monat genau zu identifizieren.
Gibt es denn für so einen Fall eine Rechtsgrundlage?
Gegen welches Gesetz hat der Händler verstoßen?
MfG
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-- Editiert am 02.12.2010 23:34
Ist die Möglichkeit einer doppelten Vergabe der Nummer ausgeschlossen (ich hatte mal so einen Fall mit einem Notebook)?
Ein Zahlendreher wäre mit Sicherheit bemerkt worden ...
Bliebe noch ein Übermittlungsfehler/Irrtum seitens des Herstellers.
Oder es ist tasächlich die Dreistigkeit des Jahrzents und er hat tatsächlich sein 'Altmetall' so entsorgt...
Ich bin schon sehr gespannt was der Händler und sein Techniker dazu sagen ...
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-- Editiert am 02.12.2010 23:46
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