Altteilpfand Rückzahlung

5. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sminta
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Altteilpfand Rückzahlung

Guten Tag Zusammen,

bei meiner Anfrage geht es sich um folgendes Thema :

Gekauft wurde ein generalüberholter Turbolader einer Namenhaften Firma.
Bei gebrauchten Turboladern ist es üblich, dass man seinen alten, defekten, Turbolader im Austausch mit einem generalüberholten Lader bekommt.

Um die Rücksendung des Altteils zu gewähren, wird ein "Pfand" erhoben, den man sobald die Rücksendung bei der Firma eingetroffen ist, zurück erhält.

Meine Rücksendung ist laut DHL seit 3 Wochen angekommen, eine Rückzahlung meines Altteilpfandes habe ich bis heute nicht erhalten.
Die Firma antwortet weder auf Emails, noch geht sie ans Telefon.

Die Summe beträgt 100 EURO.

Was bleiben mir nun für Möglichkeiten? Ich bin leider nicht rechtsschutzversichert und ich denke jeder Anwalt würde die Kosten von 100 Euro weit übertreffen?
Kann ich die Firma anzeigen?

Über einige Tipps für mein weiteres Vorgehen würde ich mich sehr freuen!

Grüße

Probleme nach Kauf?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sminta):
Kann ich die Firma anzeigen?

Klar. Ist nur mangels strafbaren Verhaltens genauso nutzlos wie nicht nachweisbare Kommunikationsformen.



Zitat (von Sminta):
Was bleiben mir nun für Möglichkeiten?

Entgegen diverser Gerüchte existiert die Erfindung des seligen Fürsten von Thurn und Taxis auch heute noch. Was spräche dagegen diese einfach mal zu nutzen?

Wobei man darauf achten sollte, dass es ein Zustellnachweis in Form mindestens eines Einwurf-Einschreibens gibt und eine Zahlungsfrist nach Datum von mindestens 14 Tagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sminta
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Klar. Ist nur mangels strafbaren Verhaltens genauso nutzlos wie nicht nachweisbare Kommunikationsformen.


Liegt denn hier keine Straftat vor? Vertraglich wurde festgehalten, dass für meinen alten Turbolader 100 Euro gezahlt werden. Die Firma ist ihrem Teil des Vertrages nicht nachgekommen. Ist es denn so einfach Käufer zu beschei*en?

Zitat:
Entgegen diverser Gerüchte existiert die Erfindung des seligen Fürsten von Thurn und Taxis auch heute noch. Was spräche dagegen diese einfach mal zu nutzen?
Zitat:


Ich würde mich nicht als ungebildet beschreiben, aber davon habe ich noch nie gehört, was ist das? :grins:

Zitat:
Wobei man darauf achten sollte, dass es ein Zustellnachweis in Form mindestens eines Einwurf-Einschreibens gibt und eine Zahlungsfrist nach Datum von mindestens 14 Tagen.


Ich habe die Quittung der Sendung, darauf vermerkt ist ja die Sendungsnummer, da lässt sich sicherlich bei der DHL auch schriftlich feststellen, dass mein Paket dort angekommen ist. Irgendjemand muss dort ja unterschrieben haben.

DANKE für deine Antwort.

Grüße


-- Editiert von Sminta am 05.12.2018 15:41

-- Editiert von Sminta am 05.12.2018 15:42

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sminta):
Liegt denn hier keine Straftat vor?

Nein, keine erkennbare.
Unhöflichkeit und schlechter Kundenservice sind nicht strafbar.



Zitat (von Sminta):
Ich würde mich nicht als ungebildet beschreiben, aber davon habe ich noch nie gehört, was ist das?

Man kennt es heute unter der Bezeichnung "Briefpost". :)



Zitat (von Sminta):
da lässt sich sicherlich bei der DHL auch schriftlich feststellen, dass mein Paket dort angekommen ist.

Das lässt sich normalerweise über das Internet abfragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Sminta):
Die Firma ist ihrem Teil des Vertrages nicht nachgekommen.
Nun ja, 3 Wochen ist ja evtl. noch erträglich oder steht was von kürzer, zB innerhalb 3 Werktagen drin?
Zitat (von Sminta):
Um die Rücksendung des Altteils zu gewähren, wird ein "Pfand" erhoben, den man sobald die Rücksendung bei der Firma eingetroffen ist, zurück erhält.
Was genau steht genau im Vertrag zu dieser Pfandrückgewähr?
Wie ist das *sobald* definiert?
Wenn dein Nachweis-BRIEF nicht in der Frist beantwortet wird, kannst du als Absender zunächst einen Nachforschungsauftrag bei DHL anleiern.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sminta
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Nein, keine erkennbare.
Unhöflichkeit und schlechter Kundenservice sind nicht strafbar.


Moment, das bedeutet: Jede Firma darf eine Kaution erheben, welche sie danach nicht zurück zahlt? Und Ihre Kunden um 100 Euro betrügen?Ich werde hier doch ganz eindeutig "abgezogen".

Zitat:
Man kennt es heute unter der Bezeichnung "Briefpost"


Na also das war vor meiner Generation :-)

Zitat:
Das lässt sich normalerweise über das Internet abfragen.


Wie schon gesagt, auf der DHL App kann man sehen, dass mein Paket dort angekommen ist.


Zitat (von Anami):
Was genau steht genau im Vertrag zu dieser Pfandrückgewähr?
Wie ist das *sobald* definiert?


Hier der Auszug aus der Altteil-Kautions PDF:

"Altteil/Kaution Rückgabe:
Bei der Rücksendung Ihres alten Turboladers fügen Sie bitte dieses Formular
bei.
Die Kaution wird Ihnen nach Erhalt und Prüfung des Altteils auf
Vollständigkeit innerhalb von einer Woche auf die von Ihnen anzugebende
Bankverbindung überwiesen. Bitte senden Sie uns Ihren alten Turbolader
so
schnell wie es Ihnen möglich ist zu.
Wenn es bei Ihnen mit der Rücksendung des alten Turboladers etwas länger
dauern sollte, freuen wir uns trotzdem Ihren alten Turbolader zu erhalten.
Ihre gezahlte Kaution bekommen Sie in jedem Fall wieder zurück"


Zitat (von Anami):
Wenn dein Nachweis-BRIEF nicht in der Frist beantwortet wird, kannst du als Absender zunächst einen Nachforschungsauftrag bei DHL anleiern.


Ok, dieser Nachforschungsantrag sagt mir dann, dass mein Paket angekommen ist?

Vielen Dank für Eure Antworten

Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sminta):
Ok, dieser Nachforschungsantrag sagt mir dann, dass mein Paket angekommen ist?

Den Nachweis hat man doch offenbar schon?
Normalerweise sollte da auch Unterschrift und Name des Unterschreibenden zu sehen sein.



Zitat (von Sminta):
Moment, das bedeutet: Jede Firma darf eine Kaution erheben, welche sie danach nicht zurück zahlt?

Nö.



Zitat (von Sminta):
Ich werde hier doch ganz eindeutig "abgezogen".

Da ist nichts von erkennbar.



Zitat (von Sminta):
Die Kaution wird Ihnen nach Erhalt und Prüfung des Altteils auf Vollständigkeit innerhalb von einer Woche auf die von Ihnen anzugebende Bankverbindung überwiesen.

Also erst mal wie oben erwähnt Frist setzen und dann abwarten wie die reagieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sminta
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Sminta):
Ok, dieser Nachforschungsantrag sagt mir dann, dass mein Paket angekommen ist?

Den Nachweis hat man doch offenbar schon?
Normalerweise sollte da auch Unterschrift und Name des Unterschreibenden zu sehen sein.



Zitat (von Sminta):
Moment, das bedeutet: Jede Firma darf eine Kaution erheben, welche sie danach nicht zurück zahlt?

Nö.



Zitat (von Sminta):
Ich werde hier doch ganz eindeutig "abgezogen".

Da ist nichts von erkennbar.



Zitat (von Sminta):
Die Kaution wird Ihnen nach Erhalt und Prüfung des Altteils auf Vollständigkeit innerhalb von einer Woche auf die von Ihnen anzugebende Bankverbindung überwiesen.

Also erst mal wie oben erwähnt Frist setzen und dann abwarten wie die reagieren.


Kurz zum aktuellen Stand:

Brief ist per Einschreiben rausgegangen, wurde beim ersten Mal nicht abgeholt. Beim zweiten Mal wurde er angenommen.

Bis heute leider keine Reaktion seitens der Fa.

Auf einer Social Media Plattform habe ich weitere 5 Betroffene gefunden, die ihre Kohle nicht zurück bekommen haben.

Wie sollte man weiter vorgehen?

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Wie sollte man weiter vorgehen?
Du solltest dir überlegen wie hoch deine Chancen sind von denen Geld zu bekommen!

Wenn du Chancen siehst das Geld bekommen zu können, kannst du Geld in einen Mahnbescheid investieren...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sminta
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo

Zitat:
Wie sollte man weiter vorgehen?
Du solltest dir überlegen wie hoch deine Chancen sind von denen Geld zu bekommen!

Wenn du Chancen siehst das Geld bekommen zu können, kannst du Geld in einen Mahnbescheid investieren...


Ich glaube nicht, dass das Unternehmen pleite ist, deshalb gehe ich davon aus das die auch noch zahlungsfähig sind.

Ein Mahnbescheid wäre dann meine Mahnung, welche ich als Brief gesendet habe, in offizieller Form?Oder was genau ist ein Mahnbescheid?

Hätte nicht gedacht das es in Deutschland so einfach ist jemanden über den Tisch zu ziehen.Traurig.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Ein Mahnbescheid wäre dann meine Mahnung, welche ich als Brief gesendet habe, in offizieller Form?Oder was genau ist ein Mahnbescheid?
Einen Mahnbescheid bezahlst du schon, der Schuldner wird dann vom gericht angeschrieben.

kannst du z.B auf mahnbescheid.de beantragen...

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sminta
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Ein Mahnbescheid wäre dann meine Mahnung, welche ich als Brief gesendet habe, in offizieller Form?Oder was genau ist ein Mahnbescheid?
Einen Mahnbescheid bezahlst du schon, der Schuldner wird dann vom gericht angeschrieben.

kannst du z.B auf mahnbescheid.de beantragen...


Würde allerdings bedeuten, wenn ich die Informationen der Seite richtig verstanden habe bedeuten, dass es ggf. zu Gerichtskosten kommen könnte, falls der Gegner bestreitet mir Geld zu Schulden, korrekt?

Der Mahnbescheid liegt bei 25Euro inkl. MwSt, kann man absehen wie hoch die Gerichtskosten wären?

Grüße

-- Editiert von Sminta am 09.01.2019 01:40

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sminta):
Bis heute leider keine Reaktion seitens der Fa.

Auf einer Social Media Plattform habe ich weitere 5 Betroffene gefunden, die ihre Kohle nicht zurück bekommen haben.

Wie sollte man weiter vorgehen?

1. Mahnbescheid erwirken.
2. sich mit den anderen Betroffenen in der Form organisieren, das alle 6 Strafanzeige bei der gleichen Staatsanwaltschaft stellen (z.B. Sitz der Firma) und man in der Anzeige jeweils auf die anderen 5 als Betroffene verweist.
Am besten alle 6 Strafanzeigen in einem Brief versenden.


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