Amazon- Adidas Schuhe Problem Garantie

15. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
matthaes
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Amazon- Adidas Schuhe Problem Garantie

Hallo,

ich habe vor ca. 1 1/2 Monaten auf Amazon adidas Schuhe gekauft. Diese wurden geliefert und ich habe diese 14 Tage getragen. Jetzt ist auf der rechten Seite das Leder aufgegangen und der Ärger ging los.

Habe mich beim Händler gemeldet welche Bilder sehen wollte. Diese habe ich natürlich gemacht und Ihm gesendet.
--> Antwort: Ich habe mir das Selbst zuzuschreiben weil ich daran schuld bin das diese Schuhe Kaputt gegangen sind.

Das kann nicht sein also habe ich mich an den Hersteller adidas gewendet. Habe den Fall erklärt und auch hier Bilder gesendet.
--> Antwort: Es ist ein Material Fehler und ich sollte das über den Händler klären dieser würde die Schuhe erstattet bekommen.

Gut mit dieser Information den Händler wieder angeschrieben natürlich mit der E-Mail von adidas. Daraufhin wurde mir ein retouren laben zugesendet für die Rücksendung. Das habe ich natürlich gemacht.

Der Händler hat mir jetzt nur 50% meines Geldbetrages erstattet und meine Schuhe behalten. Bedeutet er bekommt die Schuhe von adidas ersetzt und hat noch 50% meines Geldes einbehalten.

Daraufhin habe ich Ihm geschrieben das dies nicht Okay ist und Ihm eine Rechnung über die Ganze Zeit gestellt welche mich der Fall hier kostet.
Leider noch keine Antwort erhalten.

Nach den Fakten bin ich im Recht. Wie kann man jetzt vorgehen.

MFG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat:
Nach den Fakten bin ich im Recht.

Nö, die Kosten Deiner Zeit kannst Du nicht erfolgreich eintreiben.



Zitat:
Wie kann man jetzt vorgehen.

Dem Händler eine Frist nach Datum setzen (14 Tage mindestens), mit Zustellnachweis und Geld oder neue, einwandfreie Ware fordern.
Danach geht man zum Anwalt und verklagt ihn.

Eventuell kann man das ganze auch abkürzen, wenn man über die Amazon Beschwerdestelle geht ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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