Amazon Kundenservice und Gewährleistung als zweiter Eigentümer

24. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 159x hilfreich)
Amazon Kundenservice und Gewährleistung als zweiter Eigentümer

Hallo zusammen,

ich verzweifle gerade am Amazon Kundenservice...
Und zwar habe ich vor etwa 2 Monaten ein ca. 200e teures PC Mainboard bei eBay Kleinanzeigen gebraucht von einer Privatperson gekauft.
Der hatte es im Juni vom Amazon gekauft und zum Zwecke der Garantieübernahme die original Amazon Rechnung mit an mich übergeben.

Nun ist das Mainboard defekt. Ich wollte es reklamieren. Das wird aber nicht so einfach. Als erstes habe ich in der Kundenhotline angerufen. Dort arbeiten offensichtlich deutschsprachige EU Ausländer...mal mit französischem, mal mit britischem Akzent...daher war ich erst nicht sicher, ob die mein Anliegen vielleicht nicht verstehen, aber ich glaube, das hat System.
Aber eins nach dem anderen.

Die Dame in der Hotline verstand mein Anliegen jedenfalls erst nicht. Ich hab es ihr 3 mal erklärt, bis sie verstanden hat, dass ich nicht der Käufer, Stefan T., von der Rechnung (Bestellnummer) bin, sondern ein anderer.
Dann musste sie Rücksprache halten. Dannach sagte sie mir, sie könne nichts für mich tun. Der Käufer müsste sich melden. Ich sagte dann aber noch mal, was ich den Käufer nicht kenne, aber die original Unterlagen alle da habe.

Sie sagte dann wieder, sie könne nichts für mich tun, verabschiedete sich und legte stumpf auf.

Ich rief also noch mal an. Hatte einen dieses mal männlichen Kollegen dran. auch ihm musste ich mehrfach erklären, was eigentlich los ist. Wieder musste auch er Rücksprache halten. Dann aber war ich am Ziel...dachte ich.
Er sagte mir zu, dass man eine Gutschrift in Höhe des Kaufpreises auf mein Amazon Konto bucht. Allerdings nur als Gutschein-Guthaben. Ich sagte, das sei völlig ok, denn ich wollte dann ja ohnehin sofort ein neues bestellen.

Auf Nachfrage sagte er mir, ich müsse das defekte Board nicht zurück schicken. Das kam mir komisch vor bei einem 200€ Artikel. Da kann doch jeder kommen...na egal...ich bekam eine Mail, wo noch mal drin stand, dass ich den Betrag als Gutschrift bekomme.

Es kam aber keine Gutschrift. Also rief ich Nachmittags erneut an. Wieder musste ich mehrfach erklären, was los ist. Wieder Rücksprache. Dann sagte mir der Kollege, dass es ihm leid tut, aber der andere Kollege hatte keine Ahnung und es gibt keine Gutschrift. Er kann für mich nichts tun. Wenn ich das Teil bei eBay gekauft habe, soll ich mich an eBay wenden.

Er hatte es also immer noch nicht begriffen. Dennoch ließ er sich auf keine weiteren Diskussionen ein.

Ich entschied mich also, es auf schriftlichem Wege zu versuchen. Erklärte per Mail den gesamten Vorgang und wies explizit darauf hin, dass ich nicht der Erstkäufer, Herr Stefan T., sondern der jetzige Eigentümer, Dennis R., bin.
Ich bekam als Antwort, dass ich doch bitte ein Bild der original Rechnung schicken soll. Das tat ich dann auch.

Daraufhin bekam ich dann wieder als Antwort, dass ich von einer alternativen eMail Adresse schreibe. Man habe die Antwort auf mein Anliegen an die Mail Adresse aus dem Amazon Account geschickt, also an die von Herrn T.
Man wies mich darauf hin, dass ich doch meine Mail Adresse im Account ändern solle, wenn ich jetzt diese benutze.
Also wieder hielt man mich angeblich für Herrn T.

Ich schrieb wieder eine Mail und wurde jetzt wirklich sauer. Ich schrieb sinngemäß, dass ich nicht Stefan T., sondern Dennis R. bin und das Board von T. gekauft habe. Es ist jetzt kaputt und ich möchte es reklamieren. Man solle mir jetzt bitte endlich sagen, wie wir das lösen.

Bisher bekam ich darauf keine Antwort.
Ich drehe echt durch mit dem Laden.

Auf den Amazon FAQ steht, dass man sich, sofern man den Artikel nicht selbst gekauft hat, mit dem Käufer in Verbindung setzen und Bestelldaten und einen Kaufnachweis organisieren. Den bräuchte man, um den Artikel zu reklamieren. Das habe ich ja alles. Bestellnummer, Datum, Name, Adresse, original Rechnung...aber man will mir scheinbar nicht helfen.

Was kann ich tun?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111109 Beiträge, 38552x hilfreich)

Zitat (von XxBombermanxX):
Gewährleistung als zweiter Eigentümer

Gewährleistung gibt es seit über 15 Jahren nicht mehr. Die wurde durch die gesetzlichen Sachmängelhaftung ersetzt.



Zitat (von XxBombermanxX):
Der hatte es im Juni vom Amazon gekauft

War a. auch der tatsächliche Verkäufer? Oder nur der Versand und Abrechnungsdiensleister für den echten Verkäufer?



Zitat (von XxBombermanxX):
und zum Zwecke der Garantieübernahme die original Amazon Rechnung mit an mich übergeben.

Wenn man Garantie beanspruchen möchte, dann müsste man mal die Garantiebedingungen des Garantiegebers durchlesen. Ob der Übertrag überhaupt möglich ist und unter welchen Bedingungen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 749x hilfreich)

Möchte man denn a) Sachmängelhaftung oder b) Garantie nutzen?

Zu a)
- wurden die Rechte dazu an dich abgetreten, und lässt sich dies nachweisen?
- wurde der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach Kauf bei Amazon reklamiert?

Zu b)
- was sagen die Garantiebedingungen? Ist eine Übernahme möglich, und wurde dies nachweisbar zwischen euch vereinbart?
- wer ist Garantiegeber?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 159x hilfreich)

Also ja, der Artikel wurde direkt von Amazon verkauft. Nicht über einen Marketplace Händler.

Ich möchte das Teil reklamieren. Woher soll ich als Laie die Fachbegriffe dazu kennen. Ich bin soeben noch in den 6 Monaten. Taggenau... das Teil wurde am 23.06.2017 von Amazon in den Versand gegeben.

Zum Thema abtreten usw....Amazon schreibt ja selbst nicht vor, dass nur der Erstkäufer reklamieren kann.
Man muss nur die ursprünglichen bestelldaten und einen Kaufnachweis haben. Beides liegt mir vor.

Steht hier:
https://picload.org/view/ddrcplri/64f5beab-a8c0-4b40-909c-4456ec.jpg.html

0x Hilfreiche Antwort

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