Amazon Marketplace Verkäufer Retoure 80€

27. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Rene1400
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Amazon Marketplace Verkäufer Retoure 80€

Hallo zusammen,

zum Problem: habe für meinen Nachbarn ein EBike über Amazon bestellt , Gewöhnlich versandfertig in 4 bis 5 Tagen. Fahrrad war schon nach 2 Tagen bei mein Nachbarn :- Die Erste Bestellung die ich aufgegeben habe war falsch von mir weil ich ein Tag später gemerkt habe das die falsche Bankverbindung angegeben ist ( Meine) anstatt von meinen Nachbarn also stoniert und eine neue Bestellung aufgegeben mit der richtigen Bankverbindung etc natürlich auch sofort Verkäufer informiert bis mein Nachbar dann irgendwann 2 Fahrräder nun hat ich selbst habe davon keins Unterschrieben oder selbst angeommen der Verkäufer pocht jetzt darauf das ICH die Rücksendekosten von 80€ tragen soll weil er in Polen ist

was meint ihr vielleicht habt ihr ein Rat ? Lohnt es sich dagegen vorzugehen ?

LG rene

Liebe .....,
Entschuldigung für die verursachten Unannehmlichkeiten.
Das Rad wurde gestern verschickt.
Wenn Sie kein Fahrrad wollen. Bitte verweigern Sie die Unterschrift. Bitte verweigern Sie die Unterschrift.
Da es sich nicht um Qualitätsmängel handelt, trägt der Kunde die Fracht.
Also verweigern Sie bitte die Unterschrift.
Wir erstatten Ihnen den Betrag zurück, sobald wir die Rücksendung erhalten haben.
Aufrichtig,
SAMEBIKE

Wenn Sie eines davon zurücksenden, können wir einen Termin für eine Abholung zu Hause vereinbaren. Da es sich jedoch um ein Qualitätsproblem handelt und sich unser Lager in Polen befindet, müssen Sie die Fracht von 80 Euro tragen.
Wenn Sie einverstanden sind, können wir einen Abholtermin vereinbaren.
Vielen Dank für ihr Verständnis im voraus !
Mfg

Versandrichtlinien
Falls nicht anders im Bestellungsverlauf angemerkt, versendet bikebikebike alle Artikel innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt einer Bestellung. Sie werden über eine Verzögerung oder Stornierung Ihrer Bestellung informiert.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30508 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von Rene1400):
Lohnt es sich dagegen vorzugehen ?
Nö. Dein Nachbar hätte es allein vermutlich besser hingekriegt, etwas im Netz zu bestellen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116301 Beiträge, 39244x hilfreich)

Zitat (von Rene1400):
Lohnt es sich dagegen vorzugehen ?

Was konkret meint man mit "dagegen vorzugehen"?
Mit welcher Begründung genau sollte jemand anderer, als derjenige der den Fehler gemacht hat auch die Kosten dafür tragen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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