Amazon Marketplace

9. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
danielr81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Amazon Marketplace

Guten Abend,

ich habe am Mittwoch in der Früh ein Gerät sehr günstig beim Amazon Marketplace gekauft. Das Gerät war ungefähr 150€ günstiger als bei anderen Anbietern.
Ich habe bestellt und eine Auftragsbestätigung bekommen. Schon Nachmittags habe ich eine Versandbestätigung von Amazon bekommen. Der Artikel wird nicht direkt von Amazon verschickt, ein externer Händler benutzt den Marketplace um seine Ware zu verkaufen.
Am Donnerstag habe ich eine eMail an den Verkäufer geschickt, mit der Bitte mir die Trackingnummer zu senden. Darauf habe ich zur Antwort bekommen, dass man mir diese noch per eMail sendet.
Ich war wirklich überrascht das der Artikel verschickt wurde und habe mich schon gefreut!
Bis heute ist nichts angekommen. Also habe ich den Verkäufer noch einmal nach der Trackingnummer gefragt. Als Antwort kam nur, dass der Artikel wegen einem Preisfehler wohl noch nicht versendet wurde! Ich fand das natürlich seltsam, denn schon am Mittwoch kam doch die Versandbestätigung!?
Nun zu meiner Frage: Ist es nicht so, dass mit der Versandbestätigung der Kauf gültig gemacht wird??? Natürlich kann der Verkäufer das Geschäft anfechten, aber das muss doch unverzüglich passieren und nicht erst Tage später?!
Das Geld wurde mir übrigens schon am Freitag von meinem Konto abgebucht.
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.

LG
Daniel

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

Nun zu meiner Frage: Ist es nicht so, dass mit der Versandbestätigung der Kauf gültig gemacht wird???

Im Prinzip ja. Im konkreten Einzelfall käme es auf die AGB des Verkäufers an. In manchen AGB wird bedingt, dass der Vertrag erst mit Lieferung zustande kommt.

Natürlich kann der Verkäufer das Geschäft anfechten, aber das muss doch unverzüglich passieren und nicht erst Tage später?!

'Unverzüglich' kann durchaus auch noch 2 Wochen nach dem Ereignis (Vertragsschluss) anerkannt werden (vgl. Landgericht Bonn, Az. 2 O 455/04 ). Sofort muss sie aber nach Erkennen des Fehlers erfolgen. Der Verkäufer könnte allerdings sein Anfechtungsrecht durch die eigenhändige (nicht automatisch generierte) Bestätigungsmail verloren haben.

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"Die Kompetenz der Justiz hat ihre Grenzen stets mit denen, die unter ihrem Namen walten."

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#2
 Von 
danielr81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort :)

In den AGBs des Verkäufers steht folgendes: "Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald wir dem Kunden eine Auftragsbestätigung zukommen lassen oder die bestellte Ware ausliefern und dem Kunden den Versand bestätigen"

Ich habe die Versandbestätigung bereits am Mittwoch bekommen.
Wenn sich der Verkäufer jetzt quer stellt, was für Möglichkeiten hab ich dann??

LG

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#3
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

Ich habe die Versandbestätigung bereits am Mittwoch bekommen.

Interessant wäre, ob die automatisch generiert wurde oder manuell durch den Verkäufer veranlasst wurde. Spätestens aber die Versandanzeige dürfte aber nicht ohne Zutun des Verkäufers von statten gegangen sein, weshalb ich meine, dass unter Einbezug der AGB a) ein Vertrag geschlossen wurde und b) eine Irrtumsanfechtung nicht mehr möglich ist.

Wenn sich der Verkäufer jetzt quer stellt, was für Möglichkeiten hab ich dann??

Dann bliebe wohl erstmal nur der Versuch, den Verkäufer mit Darlegung dieser Fakten die Rechtslage nahe zu bringen und ihm andernfalls eine Klage in Aussicht zu stellen. Vielleicht bewegt ihn das zum Einlenken. Führt das nicht zum Erfolg, bliebe wohl tatsächlich nur die Möglichkeit, die Erfüllung einzuklagen.

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"Die Kompetenz der Justiz hat ihre Grenzen stets mit denen, die unter ihrem Namen walten."

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#4
 Von 
danielr81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe dem Verkäufer geschrieben und warte nun auf Antwort.
Da das Ganze über Amazon abgewickelt wurde, werde ich am Montag auch dort direkt mal nach Rat fragen.

LG

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