Amazon kassiert 1,75 für Rücksendung

27. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
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(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)
Amazon kassiert 1,75 für Rücksendung

Amazon kassiert wohl nun 1,75 bei Rückversand aufgrund Widerrufsrecht.

- ein Artikel einer über 100 Euro hohen Bestellung war unter 40 Euro
- es wurde kein Grund angegeben (Speicher für ebenfalls zurück gegebenem Handy, also erkennbarer Grund :-))

Auf tel. Beschwerde zeigt man sich aber sehr kulant und erstattet sofort.

Lustige Rechtsauffassung. Wer sich nicht beschwert hat Pech

K.


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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Lustiger Beitrag. Was wollen sie uns damit mitteilen, das sie sich noch nie die AGBs von Amazon durchgelesen haben? Amazon
Nun, müssen sie ja auch nicht.
Schön das Amazon Kulant war, aber das ist und bleib Kulanz, nicht etwa ihr anspruch, falls sie das meinen.

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-- Editiert am 27.04.2010 17:14

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Das Widerufsgesetz sagt ab 40 Euro keine Rückgabelosten. Amazon meint nun jedes Zubehörteil das man extra kauft ist ein neuer Kaufvertrag. Ob das nun im Sinne des Gesetz ist.

Und AGB gelten solange bis die Verbraucherzentrale mit der Klage durch ist.

Hätte ich das gewusst hätte ich den Versand selbst organisiert und MEINEM Paket die zweite Ware kostenlos beigelegt.

K.

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#3
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

quote:
amazon meint nun jedes Zubehörteil das man extra kauft ist ein neuer Kaufvertrag.


Ich glaube das sieht nicht nur amazon so, sondern eigentlich jeder, auch jedes Gericht...
Oder sind sie nicht der Meinung das sie z.B. auch die Speicherkarte allein hätten zurückschicken dürfen? Davon dürfte wohl jeder ausgehen.
Wenn Sie meinen das sei ein "einheitlicher Kaufvertrag", dann dürften sie ja auch nur entweder alles zusammen, oder gar nichts zurück schicken. Das kann ja nun wirklich nicht gewollt sein.

Also bei dieser Rechtsaufassung wird ihnen wohl niemand zustimmen.

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-- Editiert am 27.04.2010 17:39

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#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Das kann ja nun wirklich nicht gewollt sein.


Doch, ist bei "Zubehör" wohl auch üblich.

K.

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#5
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Nicht wirklich, aber ich zu streiten hat da wohl keinen Sinn.

Vielleicht bei "untrennbaren Sachen", die dann aber meistens als Set verkauft werden (z.B. "eine Uhr" und nicht "ein Ziffernblatt, zwei Zeiger usw..") - aber wenn sie optionales Zubehör zusätzlich kaufen, dann sind es rechtlich mehrere Kaufverträge.




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