Amazon lehnt A-z-Garantieantrag unbegründet ab.

27. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb526797-41
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Amazon lehnt A-z-Garantieantrag unbegründet ab.

Hallo,

ich habe über den Amazon.de Marketplace ein Produkt für € 300.- bestellt. Der Händler hat nicht geliefert und auch keine Anfrage nach einer Sendenummer beantwortet. Im Verkäuferprofil finde ich dann 30 negative Bewertungen mit dem gleichen Problem: Ware nicht geliefert, keine Kontakt möglich. Keine einzige Bewertung ist positiv. Klarer Fall, denke ich und beantrage eine Rückerstattung über die A-z-Garantie. Kurz darauf finde ich diese Antwort von Amazon:

Antrag abgelehnt
Wir konnten Ihren Antrag auf Erstattung, der am Okt 21 angefochten wurde, nicht genehmigen.


Der 21. Oktober liegt in der Zukunft! Und die Sachlage ist klar wie Klossbrühe!

In den negativen Bewertungen finde ich dann einige, die Amazon danken, dass sie ihr Geld über die A-z-Garantie zurückerhalten haben.

Seither versuche ich über den Kundenservice herauszufinden, warum mein Antrag abgelehnt wurde, und was ich weiter unternehmen soll. Die Mitarbeiter sind sehr freundlich, stimmen mir zu, dass ich offensichtlich recht habe, wissen nicht warum mein Antrag abgelehnt wurde und hoffen, dass mir damit geholfen sei.

Ich spiele jetzt mit der Idee, über die Kreditkartenfirma ein Chargeback-Verfahren einzuleiten. Allerdings wird mir Amazon dann mit einiger Sicherheit das Konto sperren, und ich kann meinen geliebter Kindle-Reader als Buchstütze verwenden.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen, oder eine Idee was noch möglich wäre?

Grüsse
Thomas

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Diese A-Z-Garantie beinhaltet offenbar keinen Anspruch auf Begründung, nur auf Prüfung

A) amazon verklagen in der Hoffenung das eine Begründungslose Ablehungen nach BGB rechtswidrig und die AGB insofern nichtig wären.
B) den Käufer auf Rückzahung verklagen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb526797-41
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
A) amazon verklagen in der Hoffenung das eine Begründungslose Ablehungen nach BGB rechtswidrig und die AGB insofern nichtig wären.
B) den Käufer auf Rückzahung verklagen


Danke, aber Amazon zu verklagen, kann ich mir nicht leisten :) . Zudem sperren sie mein Kindle-Konto dann wohl auch. Vom Verkäufer kenne ich nur einen kryptischen Namen (LKFFD). Er verkauft auch nicht mehr auf Amazon. Ich werde noch versuchen, über Amazon eine Adresse zu erhalten, aber vermutlich rücken sie die nicht raus.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Thomas,

Zitat (von fb526797-41):
Wir konnten Ihren Antrag auf Erstattung, der am Okt 21 angefochten wurde, nicht genehmigen.


das war alles, was Du dazu von Amazon erhalten hast. In der Regel begründet A. die Entscheidung.

Zitat (von fb526797-41):
Seither versuche ich über den Kundenservice herauszufinden, warum mein Antrag abgelehnt wurde, und was ich weiter unternehmen soll. Die Mitarbeiter sind sehr freundlich, stimmen mir zu, dass ich offensichtlich recht habe, wissen nicht warum mein Antrag abgelehnt wurde und hoffen, dass mir damit geholfen sei.

Mach es schriftlich, nicht per Telefon.

Zitat (von fb526797-41):
Amazon zu verklagen, kann ich mir nicht leisten
Kostet nicht mehr, als wenn Du Lieschen Müller verklagen würdest.

Berry

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#4
 Von 
fb526797-41
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Berry,

danke für die Antwort.

Zitat (von Sir Berry):
Mach es schriftlich, nicht per Telefon.


Ich habe beide Wege versucht. Per Mail kriege ich vor allem vordefinierte Textblöcke mit einigen Floskeln.

Telefonisch hat mir ein Mitarbeiter zumindest zugesagt, eine interne Untersuchung zu veranlassen. Mal schauen ob das was wird.

Zitat (von Sir Berry):
Kostet nicht mehr, als wenn Du Lieschen Müller verklagen würdest.


Nur hat Amazon die besseren Anwälte als Lieschen Müller. Bei €300.- wäre so ein Prozess auch unverhältnismässig. Mit einem Chargeback-Verfahren käme ich vermutlich zu meinem Geld, wäre aber den Kindle-Shop los.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von fb526797-41):
Ich habe beide Wege versucht. Per Mail kriege ich vor allem vordefinierte Textblöcke mit einigen Floskeln.
Dann halt nochmal per Einwurfeinschreiben. Wenn sich dann aber nichts tut, bleibt nur die Klage. Dan müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die 300 Euro in den Wind schießen oder es durchziehen.... :sad:

Gleiches beim Chargeback. Einen Tod werden Sie, wenn sich das nicht klärt, sterben müssen.

Allerdings muß ich ebenfalls zugeben, daß mir ein solches Verhalten von Amazon gänzlich unbekannt ist. Da hat irgendein Drösel was falsch ins System eingepflegt (21. Oktober..) und keiner scheint da entscheiden zu wollen/können - daher nochmal schriftlich per Einschreiben. Auf die 4 Euro kommt es auch nicht mehr an.

-- Editiert von fb367463-2 am 27.09.2019 16:55

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
fb526797-41
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Hier noch die Fortsetzung meines Amazon-Ärgers:

Letzte Woche ist mir noch aufgefallen, dass auf der Versandbestätigung des Händlers 'DHL ohne Sendungsverfolgung' aufgeführt ist. Das ist aber nur bei Päckchen bis 2 KG möglich. Das bestellte Produkt wiegt jedoch 7.5 KG. Das habe ich dem Kundendienst gemeldet und um die Adresse des Händlers gebeten. Die Adresse bekam ich nicht, aber eine Bestätigung, dass ich mein Geld zurückerhalte:

"I have checked the seller status and can see that the seller has left amazon platform and I can see that we have already filed A-to-Z guarantee claim, which for full refund. Please be rest assured that you will receive refund via A-to-Z claim.".

Ich freute mich natürlich ... leider zu früh. Am nächsten Morgen kam die endgültige Ablehnung der A-z Garantie, wieder ohne Begründung aber mit dem Hinweis, dass der Kundendienst diesen Fall nicht mehr behandeln werde.

Bin jetzt natürlich ziemlich sauer auf das "kundenfreundlichste Unternehmen der Welt" und versuche über die Kreditkartenfirma mein Geld zurück zu holen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HansSommer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Leider ist der Artikel hinter einer Bezahlschranke verborgen... :sad:

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb526797-41
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von HansSommer):
Falls noch relevant, gibt es gute Neuigkeiten. Amazon zahlt nunmehr (scheinbar) das Geld bei diesem Händler doch zurück:

https://www.heise.de/select/ct/2019/24/1574172362745539


Ich habe den Fall bei Heise gemeldet und daraufhin ist der Artikel in der c't entstanden. Kurz später hat Amazon das Geld zurückerstattet. Ich kann nur allen empfehlen, in solchen Fällen die Presse einzuschalten. Es wirkt Wunder.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Super, dann haben Sie ja Glück gehabt. Frohes neues Jahr!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Seni123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
leider habe ich seit November mit Amazon das gleiche Problem.
Meine bestellte Ware kam nicht zum genannten Zeitpunkt an und verschob sich immer wieder. Daher habe ich bei amazon nachgefragt und genau im Kundengespräch wurde die Zustellung mit 2 Tagen vorher eingetragen. Dies fiel selbst der Kundenberaterin komisch auf. Auf Rückfrage beim Verkäufer hat dieser behauptet, dass ich die Ware erhalten und dafür unterschrieben habe.
Ich kann nachweisen, dass ich zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause war. Außerdem hat auch kein anderer Nachbar die Ware entgegen genommen. Die Unterschrift möchte der Verkäufer mir nicht zukommen lassen.
Die A-Z-Garantie wurde bereits 3x - auch immer ohne Begründung - abglehnt. In allen Fällen übrigens auch vordatiert!
Ich bin schon seit vielen Jahren Kunde, aber das Problem hatte ich noch nie. Wöchentliche Nachfragen bei ständig anderen Kundendienstmitarbeitern, obwohl diese den Verlauf einsehen können.
Es handelt sich um einen Betrag von 86,00 Euro. Allerdings sehe ich nicht ein, dass ich den Artikel bezahlen muss, obwohl ich ihn nicht erhalten habe!
Zumal ich im gleichen Zeitraum einen TV für einen viel höheren Preis erworben habe. Dieser wurde einfach offensichtlich im Hof abgestellt, was Nachbarin bezeugen kann.
Ich finde es schlimm, dass man als Betrüger hingestellt wird.
Bzgl. einer Beschwerde komme ich einfach nicht weiter.
Jeder erkennt die Problematik, allerdings kann mir keiner wirklich weiter helfen.
Emails werden total ignoriert.
Könnte mir bitte jemand einen Rat geben?
Herzlichen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Seni123):
Könnte mir bitte jemand einen Rat geben?

Eigenes Problem = Eigener Beitrag



Zitat (von Seni123):
Daher habe ich bei amazon nachgefragt

Ist amazon der Verkäufer?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Übrigens -> wenn Amazon schriftlich einen "full refund" zusichert, ist ein Chargeback über die Kreditkarte sehr einfach.

"Nachweisbar zugesagte Rückerstattung nicht erhalten" ist ein wirksamer Grund für eine Rückbuchung (Chargeback) der Kreditkartentransaktion.

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