Hallo,
ich habe über den Amazon.de Marketplace ein Produkt für € 300.- bestellt. Der Händler hat nicht geliefert und auch keine Anfrage nach einer Sendenummer beantwortet. Im Verkäuferprofil finde ich dann 30 negative Bewertungen mit dem gleichen Problem: Ware nicht geliefert, keine Kontakt möglich. Keine einzige Bewertung ist positiv. Klarer Fall, denke ich und beantrage eine Rückerstattung über die A-z-Garantie. Kurz darauf finde ich diese Antwort von Amazon:
Antrag abgelehnt
Wir konnten Ihren Antrag auf Erstattung, der am Okt 21 angefochten wurde, nicht genehmigen.
Der 21. Oktober liegt in der Zukunft! Und die Sachlage ist klar wie Klossbrühe!
In den negativen Bewertungen finde ich dann einige, die Amazon danken, dass sie ihr Geld über die A-z-Garantie zurückerhalten haben.
Seither versuche ich über den Kundenservice herauszufinden, warum mein Antrag abgelehnt wurde, und was ich weiter unternehmen soll. Die Mitarbeiter sind sehr freundlich, stimmen mir zu, dass ich offensichtlich recht habe, wissen nicht warum mein Antrag abgelehnt wurde und hoffen, dass mir damit geholfen sei.
Ich spiele jetzt mit der Idee, über die Kreditkartenfirma ein Chargeback-Verfahren einzuleiten. Allerdings wird mir Amazon dann mit einiger Sicherheit das Konto sperren, und ich kann meinen geliebter Kindle-Reader als Buchstütze verwenden.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen, oder eine Idee was noch möglich wäre?
Grüsse
Thomas
Amazon lehnt A-z-Garantieantrag unbegründet ab.
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Diese A-Z-Garantie beinhaltet offenbar keinen Anspruch auf Begründung, nur auf Prüfung
A) amazon verklagen in der Hoffenung das eine Begründungslose Ablehungen nach BGB rechtswidrig und die AGB insofern nichtig wären.
B) den Käufer auf Rückzahung verklagen
ZitatA) amazon verklagen in der Hoffenung das eine Begründungslose Ablehungen nach BGB rechtswidrig und die AGB insofern nichtig wären. :
B) den Käufer auf Rückzahung verklagen
Danke, aber Amazon zu verklagen, kann ich mir nicht leisten . Zudem sperren sie mein Kindle-Konto dann wohl auch. Vom Verkäufer kenne ich nur einen kryptischen Namen (LKFFD). Er verkauft auch nicht mehr auf Amazon. Ich werde noch versuchen, über Amazon eine Adresse zu erhalten, aber vermutlich rücken sie die nicht raus.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo Thomas,
ZitatWir konnten Ihren Antrag auf Erstattung, der am Okt 21 angefochten wurde, nicht genehmigen. :
das war alles, was Du dazu von Amazon erhalten hast. In der Regel begründet A. die Entscheidung.
ZitatSeither versuche ich über den Kundenservice herauszufinden, warum mein Antrag abgelehnt wurde, und was ich weiter unternehmen soll. Die Mitarbeiter sind sehr freundlich, stimmen mir zu, dass ich offensichtlich recht habe, wissen nicht warum mein Antrag abgelehnt wurde und hoffen, dass mir damit geholfen sei. :
Mach es schriftlich, nicht per Telefon.
Kostet nicht mehr, als wenn Du Lieschen Müller verklagen würdest.ZitatAmazon zu verklagen, kann ich mir nicht leisten :
Berry
Hallo Berry,
danke für die Antwort.
ZitatMach es schriftlich, nicht per Telefon. :
Ich habe beide Wege versucht. Per Mail kriege ich vor allem vordefinierte Textblöcke mit einigen Floskeln.
Telefonisch hat mir ein Mitarbeiter zumindest zugesagt, eine interne Untersuchung zu veranlassen. Mal schauen ob das was wird.
ZitatKostet nicht mehr, als wenn Du Lieschen Müller verklagen würdest. :
Nur hat Amazon die besseren Anwälte als Lieschen Müller. Bei €300.- wäre so ein Prozess auch unverhältnismässig. Mit einem Chargeback-Verfahren käme ich vermutlich zu meinem Geld, wäre aber den Kindle-Shop los.
Dann halt nochmal per Einwurfeinschreiben. Wenn sich dann aber nichts tut, bleibt nur die Klage. Dan müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die 300 Euro in den Wind schießen oder es durchziehen....ZitatIch habe beide Wege versucht. Per Mail kriege ich vor allem vordefinierte Textblöcke mit einigen Floskeln. :
Gleiches beim Chargeback. Einen Tod werden Sie, wenn sich das nicht klärt, sterben müssen.
Allerdings muß ich ebenfalls zugeben, daß mir ein solches Verhalten von Amazon gänzlich unbekannt ist. Da hat irgendein Drösel was falsch ins System eingepflegt (21. Oktober..) und keiner scheint da entscheiden zu wollen/können - daher nochmal schriftlich per Einschreiben. Auf die 4 Euro kommt es auch nicht mehr an.
-- Editiert von fb367463-2 am 27.09.2019 16:55
Hier noch die Fortsetzung meines Amazon-Ärgers:
Letzte Woche ist mir noch aufgefallen, dass auf der Versandbestätigung des Händlers 'DHL ohne Sendungsverfolgung' aufgeführt ist. Das ist aber nur bei Päckchen bis 2 KG möglich. Das bestellte Produkt wiegt jedoch 7.5 KG. Das habe ich dem Kundendienst gemeldet und um die Adresse des Händlers gebeten. Die Adresse bekam ich nicht, aber eine Bestätigung, dass ich mein Geld zurückerhalte:
"I have checked the seller status and can see that the seller has left amazon platform and I can see that we have already filed A-to-Z guarantee claim, which for full refund. Please be rest assured that you will receive refund via A-to-Z claim.".
Ich freute mich natürlich ... leider zu früh. Am nächsten Morgen kam die endgültige Ablehnung der A-z Garantie, wieder ohne Begründung aber mit dem Hinweis, dass der Kundendienst diesen Fall nicht mehr behandeln werde.
Bin jetzt natürlich ziemlich sauer auf das "kundenfreundlichste Unternehmen der Welt" und versuche über die Kreditkartenfirma mein Geld zurück zu holen.
Falls noch relevant, gibt es gute Neuigkeiten. Amazon zahlt nunmehr (scheinbar) das Geld bei diesem Händler doch zurück:
https://www.heise.de/select/ct/2019/24/1574172362745539
Leider ist der Artikel hinter einer Bezahlschranke verborgen...
ZitatFalls noch relevant, gibt es gute Neuigkeiten. Amazon zahlt nunmehr (scheinbar) das Geld bei diesem Händler doch zurück: :
https://www.heise.de/select/ct/2019/24/1574172362745539
Ich habe den Fall bei Heise gemeldet und daraufhin ist der Artikel in der c't entstanden. Kurz später hat Amazon das Geld zurückerstattet. Ich kann nur allen empfehlen, in solchen Fällen die Presse einzuschalten. Es wirkt Wunder.
Super, dann haben Sie ja Glück gehabt. Frohes neues Jahr!
Hallo,
leider habe ich seit November mit Amazon das gleiche Problem.
Meine bestellte Ware kam nicht zum genannten Zeitpunkt an und verschob sich immer wieder. Daher habe ich bei amazon nachgefragt und genau im Kundengespräch wurde die Zustellung mit 2 Tagen vorher eingetragen. Dies fiel selbst der Kundenberaterin komisch auf. Auf Rückfrage beim Verkäufer hat dieser behauptet, dass ich die Ware erhalten und dafür unterschrieben habe.
Ich kann nachweisen, dass ich zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause war. Außerdem hat auch kein anderer Nachbar die Ware entgegen genommen. Die Unterschrift möchte der Verkäufer mir nicht zukommen lassen.
Die A-Z-Garantie wurde bereits 3x - auch immer ohne Begründung - abglehnt. In allen Fällen übrigens auch vordatiert!
Ich bin schon seit vielen Jahren Kunde, aber das Problem hatte ich noch nie. Wöchentliche Nachfragen bei ständig anderen Kundendienstmitarbeitern, obwohl diese den Verlauf einsehen können.
Es handelt sich um einen Betrag von 86,00 Euro. Allerdings sehe ich nicht ein, dass ich den Artikel bezahlen muss, obwohl ich ihn nicht erhalten habe!
Zumal ich im gleichen Zeitraum einen TV für einen viel höheren Preis erworben habe. Dieser wurde einfach offensichtlich im Hof abgestellt, was Nachbarin bezeugen kann.
Ich finde es schlimm, dass man als Betrüger hingestellt wird.
Bzgl. einer Beschwerde komme ich einfach nicht weiter.
Jeder erkennt die Problematik, allerdings kann mir keiner wirklich weiter helfen.
Emails werden total ignoriert.
Könnte mir bitte jemand einen Rat geben?
Herzlichen Dank!
ZitatKönnte mir bitte jemand einen Rat geben? :
Eigenes Problem = Eigener Beitrag
ZitatDaher habe ich bei amazon nachgefragt :
Ist amazon der Verkäufer?
Übrigens -> wenn Amazon schriftlich einen "full refund" zusichert, ist ein Chargeback über die Kreditkarte sehr einfach.
"Nachweisbar zugesagte Rückerstattung nicht erhalten" ist ein wirksamer Grund für eine Rückbuchung (Chargeback) der Kreditkartentransaktion.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten