Amazon liefert nicht, hat aber Kreditkarte belastet

8. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Schobo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Amazon liefert nicht, hat aber Kreditkarte belastet

Hallo, habe bei einem Versender wie z.B. Amazon ein Handy bestellt. Paket kam, war auch ein Handykarton drin, aber das Handy war nicht drin.

Direkt diesem Versender benachrichtigt. Antwort war, dass ich eine eidesstattliche Erklärung schicken müsste. Ein Muster war der e-Mail angehängt. Habe das Ding ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und gefaxt (wie gewünscht). Dann habe ich noch mal nachgefragt, wann ich denn nun das Handy bekäme. Antwort war dann, dass man leider versäumt hätte mir mitzuteilen, dass der Online-Händler auch eine Niederschrift bei der Post bräuchte, um seine Forderungen bei seinem Lieferanten geltend zu machen.
(Muss ich dem Versender wirklich helfen seine Ansprüche zu regeln???)

Dann habe ich gestreikt. Ich habe den Schaden und der Schädiger kann mich von Pontius zu Pilatus schicken. Außerdem ist es ja auch keine Art, seinem Kunden nicht zu glauben.

Außerdem kann ich beweisen, dass ich das Handy nicht erhalten habe. Habe das, was ich geliefert bekommen habe gewogen. Entspricht ziemlich genau dem, was auf dem Paketaufkleber des Shops steht. Wenn das Handy (laut Hersteller 125 Gramm) drinnen gewesen wäre, dann hätte es ja eine Differenz zwischen dem, was ich gewogen habe und dem was von dem Versender auf dem Paketaufkleber deklariert war, sein müssen.

Ich habe üppig bemessene Zeit zur Vertragserfüllung gewährt. Leider war das dem Versender egal. Jetzt weiß ich auch warum. Der Händler hat bereits meine Kreditkarte belastet. Und mit zwei Milliarden-Unternehmen werde ich wohl kaum fertig.

Meine Frage ist, muss ich nun wirklich alles machen, was mir dieser Internet-Anbieter diktiert? Obwohl ich ja den von mir behaupteten Sachverhalt beweisen kann?

Kann ich, wenn ich mich dem Diktat vom Versender beuge auch nachträglich noch Schadensersatz verlangen? Ich meine, wenn ich zur Niederschrift zum Postamt gehe, dann entstehen mir Taxi-Kosten, meine Zeit usw. Den Wertverlust des Handys seit der eigentlichen Lieferung usw.

Mir ging es nicht um Streit. Ich bestelle ja kein Handy in der Hoffnung, dass was bei der Lieferung schief geht. Habe ja auch sofort die gewünschte Erklärung gefaxt. Aber irgendwann ists gut. Ich habe ja gar keinen Fehler gemacht, habe aber nur Aufwand. Das gefällt mir nicht.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Gehen Sie zu Ihrer Bank und lassen Sie den Betrag zurückbuchen . Ich hoffe Ihre Frist war nicht zu großzügig bemessen und die Bankfrist für eine solche Rückbuchung ist noch nicht überschritten ( Findet sich in denAGBs der Bank - separate Erklärung zur nachträglichen Genehmigung von Einzugsermächtigungen) .

Das wäre der einfachste Weg .

Ansonsten Kaufvertrag widerrufen und zur Rückzahlung auffordern ...

Sollte sich der Händler querstellen trotz der sehr eindeutigen Beweislage , gehen Sie zur Verbraucherzentrale . Diese werden den Händler dann auffordern seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen .

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