Amazon marketplace - falsches Produkt

12. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
sarartoa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Amazon marketplace - falsches Produkt

Ich habe bei einem Händler via amazon marketplace ein Produkt etwa 80€ unter dem aktuell üblichen Marktpreis gekauft.
Webseiten Angaben beim Marketplace, sowie auf der Rechnung sind alle korrekt, allerdings wurde mir nicht das gewünschte Modell, sondern ein altes "kleineres" und älteres Vorserienmodell geliefert. Es wäre zu einer Verwechslung gekommen.
Dazu ist zu sagen, ich hatte nochmals 1x das gleiche Produkt ein paar Stunden erneut geordert, daraufhin rief mich der Verkäufer persönlich an, ob das richtig ist mit 2 Lieferung, ich bejahte dies und wies hin auf den günstigen Preis. Alles klar, bekam auch für die 2. Lieferung alle Bestätigungen.
Nun habe ich wie gesagt 2x das "kleinere Modell". Der Verkäufer möchte nur Rückabwickeln, aber meiner Meinung nach, muss er mir das gewünschte oder ein vergleichbares Produkt liefern oder?
Dazu kommt, der neu bestellte Artikel, sollte einen anderen Artikel bei mir ersetzen, welchen ich (nachdem der neue Artikel in den Versand ging) bereits privat verkauft habe.
Liefert der Verkäufer mir nicht das richtige Produkt, habe ich jetzt nicht nur Ärger, ich bleibe auch auf Unkosten sitzen.
Welche rechtliche Handhabe habe ich hier und bekomme ich Unterstützung von Amazon?

Vielleicht noch interessant:
Das vom Händler gelieferte Modell kostet am Markt aktuell etwa 160€, ich hab 200€ bezahlt. Das von mir erwartete Modell kostet jedoch etwa 280€.
Gruß

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

mehrfaches Crossposting - was soll das?

-----------------
" Gruss aus Offenbach"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124090 Beiträge, 40323x hilfreich)

quote:
Der Verkäufer möchte nur Rückabwickeln, aber meiner Meinung nach, muss er mir das gewünschte oder ein vergleichbares Produkt liefern oder?

Du hast das Recht auf Vertragserfüllung.
Beweissicherung betreiben, also auch das Amazon Angebot ausdrucken.



quote:
Dazu kommt, der neu bestellte Artikel, sollte einen anderen Artikel bei mir ersetzen, welchen ich (nachdem der neue Artikel in den Versand ging) bereits privat verkauft habe.

Die Probleme die dir aus dem verfrühten Verkauf entstehen, dürften alleine dein Problem sein.



quote:
Welche rechtliche Handhabe habe ich hier

Notfalls könnte man sogar klagen.

Manchmal reicht auch schon ein Schreiben. Mal schauel ob ich noch so etwas hier herumliegen habe ...



quote:
und bekomme ich Unterstützung von Amazon?

Ich möcht es nicht ausschliesen.
Aber derzeit würde ich noch nichts machen um Amazon zu aktivieren.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 996x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Verkäufer möchte nur Rückabwickeln, aber meiner Meinung nach, muss er mir das gewünschte oder ein vergleichbares Produkt liefern oder? <hr size=1 noshade>

Richtig!
Es steht einem Sachmangel gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache als der bestellten liefert. Dies berechtigt zu ihrer gewünschten Nacherfüllung, d.h. Lieferung der bestellten Ware.
§§, 434 III, 439 I BGB

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.325 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.622 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen