Hallo an alle,
bei dem folgenden (kurz zusammengefassten) Sachverhalt benötige ich dringend Hilfe. Würde mich über jegliche Ratschläge freuen.
Ein Mitarbeiter eines Online-Shops verrechnet sich bei einem Preis und dadurch kommt der Kaufvertrag mit einem deutlich niedrigeren Preis zustande. Ein Tag später bemerkt der Geschäftsführer den Fehler und will den Kaufvertrag anfechten. Allerdings sagt er dem Kunden nicht den richtigen Grund der Anfechtung ( nämlich, dass der Mitarbeiter einen Fehler bei der Berechnung gemacht hat), sondern sagt, dass es sich um einen Systemfehler gehandelt hat. Der Kunde ahnt, dass es keinen Systemfehler war, da er bereits wusste, dass der Preis im Normalfall deutlich höher sein sollte und besteht auf der Erfüllung des Kaufvertrags.
Nomalerweise würde ich die Anfechtung wirksam durchgehen lassen, sodass der Kunde keinen Anspruch auf Übergabe und Übereignung der Sache hat. Meine Frage lautet aber nun, ob es einen Unterschied macht, dass der Geschäftsführer einen anderen Grund genannt hat als den eigentlichen. Wichtig ist natürlich auch, dass der Kunde sich bewusst auf den Kaufvertrag mit einem falschen Preis verlassen hat.
Vielen Dank für die Antworten im Voraus.
LG
Anfechtung, Online-Shop
22. Februar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 22. Februar 2017 | 14:18
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Anfechtung, Online-Shop
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. Februar 2017 | 14:34
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
Das kann der Kunde glatt vergessen, denn wenn ihm der Fehler bekannt war, oder bekannt sein musste, so hat er rechtsmissbräuchlich gehandelt und hat keinerlei Anspruch auf die Ware oder Schadenersatz!ZitatDer Kunde ahnt, dass es keinen Systemfehler war, da er bereits wusste, dass der Preis im Normalfall deutlich höher sein sollte und besteht auf der Erfüllung des Kaufvertrags. :
Siehe dazu z.B. §122 Absatz 2 BGB und §242BGB, oder lies mal hier: http://www.internetrecht-rostock.de/falscher-preis-onlineshop-rechtsmissbrauch.htm
Nein, da dem Kunde der Fehler bewusst war nicht.ZitatMeine Frage lautet aber nun, ob es einen Unterschied macht, dass der Geschäftsführer einen anderen Grund genannt hat als den eigentlichen. :
Nein, das ist in diesem Fall unwichtig.ZitatWichtig ist natürlich auch, dass der Kunde sich bewusst auf den Kaufvertrag mit einem falschen Preis verlassen hat. :
-- Editiert von micbu am 22.02.2017 14:46
#2
Antwort vom 22. Februar 2017 | 14:43
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke erstmal für die schnelle Antwort.
Kann der Kunde aber eventuell dem Geschäftsführer vorwerfen, dass er quasi den richtigen Grund verheimlichen wollte? Ist denn das Verhalten des GF nicht eine ,,Täuchung', da er ja einen unrichtigen Anfechtungsgrund genannt hat?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Kaufrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 22. Februar 2017 | 14:48
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
Da der K rechtsmissbräuchlich handeln würde wenn er auf dem Vertrag bestehen würde spielt das keinerlei Rolle.
Und jetzt?
Schon
268.374
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
18 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten