Anfechtung, Online-Shop

22. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Esr_Jura
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Anfechtung, Online-Shop

Hallo an alle,

bei dem folgenden (kurz zusammengefassten) Sachverhalt benötige ich dringend Hilfe. Würde mich über jegliche Ratschläge freuen.

Ein Mitarbeiter eines Online-Shops verrechnet sich bei einem Preis und dadurch kommt der Kaufvertrag mit einem deutlich niedrigeren Preis zustande. Ein Tag später bemerkt der Geschäftsführer den Fehler und will den Kaufvertrag anfechten. Allerdings sagt er dem Kunden nicht den richtigen Grund der Anfechtung ( nämlich, dass der Mitarbeiter einen Fehler bei der Berechnung gemacht hat), sondern sagt, dass es sich um einen Systemfehler gehandelt hat. Der Kunde ahnt, dass es keinen Systemfehler war, da er bereits wusste, dass der Preis im Normalfall deutlich höher sein sollte und besteht auf der Erfüllung des Kaufvertrags.

Nomalerweise würde ich die Anfechtung wirksam durchgehen lassen, sodass der Kunde keinen Anspruch auf Übergabe und Übereignung der Sache hat. Meine Frage lautet aber nun, ob es einen Unterschied macht, dass der Geschäftsführer einen anderen Grund genannt hat als den eigentlichen. Wichtig ist natürlich auch, dass der Kunde sich bewusst auf den Kaufvertrag mit einem falschen Preis verlassen hat.

Vielen Dank für die Antworten im Voraus.

LG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Esr_Jura):
Der Kunde ahnt, dass es keinen Systemfehler war, da er bereits wusste, dass der Preis im Normalfall deutlich höher sein sollte und besteht auf der Erfüllung des Kaufvertrags.
Das kann der Kunde glatt vergessen, denn wenn ihm der Fehler bekannt war, oder bekannt sein musste, so hat er rechtsmissbräuchlich gehandelt und hat keinerlei Anspruch auf die Ware oder Schadenersatz!
Siehe dazu z.B. §122 Absatz 2 BGB und §242BGB, oder lies mal hier: http://www.internetrecht-rostock.de/falscher-preis-onlineshop-rechtsmissbrauch.htm

Zitat (von Esr_Jura):
Meine Frage lautet aber nun, ob es einen Unterschied macht, dass der Geschäftsführer einen anderen Grund genannt hat als den eigentlichen.
Nein, da dem Kunde der Fehler bewusst war nicht.

Zitat (von Esr_Jura):
Wichtig ist natürlich auch, dass der Kunde sich bewusst auf den Kaufvertrag mit einem falschen Preis verlassen hat.
Nein, das ist in diesem Fall unwichtig.

-- Editiert von micbu am 22.02.2017 14:46

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Esr_Jura
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke erstmal für die schnelle Antwort.

Kann der Kunde aber eventuell dem Geschäftsführer vorwerfen, dass er quasi den richtigen Grund verheimlichen wollte? Ist denn das Verhalten des GF nicht eine ,,Täuchung', da er ja einen unrichtigen Anfechtungsgrund genannt hat?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Da der K rechtsmissbräuchlich handeln würde wenn er auf dem Vertrag bestehen würde spielt das keinerlei Rolle.

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