Anfechtung Autokauf - arglistige Täuschung?

30. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Volvetis
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Anfechtung Autokauf - arglistige Täuschung?

Hallo zusammen,

Ich habe ein Problem mit einem Autokauf, privat an privat.

Gekauft habe ich ihn vor ca. 3 Wochen, Freitags. Kommentar des Vorbesitzers war, dass er technisch soweit einwandfrei sei, ohne Vorschaden oder größer Mängel. Der Kühler sei in der Vergangenheit einmal getauscht worden, seit dem keine Probleme mehr. Lediglich ein ABS-Sensor müsse gewechselt werden (ABS-Leuchte leuchtet dauerhaft) sowie beide Radlager vorne.

Über's Wochenende habe ich den Wagen (weil er noch auf den Vorbesitzer zugelassen war) nicht gefahren. Montags dann erst zur Zulassungsstelle ummelden, dann auf die Arbeit. Abends leuchtete dann groß "STOP" auf, Kühlflüssigkeit prüfen. Nach mittlerweile 3 Wochen habe ich das mal testen lassen (ich ging davon aus, dass sich die Flüssigkeit im "neuen" Kühler vllt. erst noch setzen musste) und es kam dabei raus, dass die Kopfdichtung hin ist. Flüssigkeitsverlust ca. 250ml alle 120km. Außerdem hat sich herausgestellt, dass beide Achslager hinten kaputt sind und getauscht werden müssen.

Jetzt meine Frage: Das Auto ist mir als Mängelfrei verkauft worden, im Kaufvertrag (Vordruck vom ADAC) ist vermerkt "gekauft wie gesehen" und das keine Mängel dran sind. Eine kaputte Kopfdichtung entwickelt sich doch nicht übers Wochenende, wo das Auto kaum bewegt wurde. Es liegt also die Vermutung nahe, dass das Auto im Wissen des Mangels schnell verkauft werden sollte, um es los zu werden.

Kann man das als Täuschung werten und den Kauf anfechten? Wie würdet ihr vorgehen?

Danke schonmal für eure Hilfe und Kommentare.

-----------------
""

-- Editiert Volvetis am 30.01.2015 08:32

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Eine kaputte Kopfdichtung entwickelt sich doch nicht übers Wochenende, wo das Auto kaum bewegt wurde.


Wenn der Kaufvertrag die Gewährleistung ausschließt, nützt dir der Nachweis des Vorliegens bei Übergabe nichts. Du müßtest dem VK beweisen, daß er den Mangel kannte und arglistig verschwiegen hat.

quote:
Kann man das als Täuschung werten und den Kauf anfechten?


Wenn du als Beweis lediglich "liegt also die Vermutung nahe" anführen kannst, wirst du damit vor Gericht keinen Erfolg haben.

NB. Ich verstehe nach wie vor nicht, wie man ein Auto kaufen kann, ohne die 50 EUR für einen Dekra-Check investiert zu haben. Am falschen Ende gespart.

-- Editiert NinaONina am 30.01.2015 11:54

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Volvetis
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

250ml sind in diesem Fall schon eine Menge Holz, zumal beim Golf sofort das Display wie beschrieben auf "STOP" springt. Der Flüssigkeitspegel ist in dem Fall innerhalb von 120km um 2cm abgesackt. Und das, ohne das Auto wirklich bewegt zu haben, alle 2 Tage regelmäßig. Müsste man klären, ob ein Sachverständiger das im Streitfall nachweisen könnte.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Eine kaputte Kopfdichtung entwickelt sich doch nicht übers Wochenende, wo das Auto kaum bewegt wurde. <hr size=1 noshade>

Nö, aber es kann sein, das der "große Durchbruch" erst nach Kauf entstanden ist und der Verlust zuvor nicht sehe hoch war.



Für arglistige Täuschung trägt der Käufer die volle Beweislast.
Und so ein Gutachten ist nicht billig ...





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Harry van Sell am 31.01.2015 01:35

Und so ein Gutachten ist nicht billig ...

Das aber auch nicht beweist, dass der Verkäufer davon wusste.

-----------------
"Skype: radfahrer999 123recht.net"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

Richtig, ein Gutachten ist relativ sinnfrei, selbst wenn es das Auftreten des Mangels in die Besitzzeit des VK einordnen kann.
Dafür müßte auch geklärt werden, ob der Fehler überhaupt bemerkbar war (vor allem, wenn der VK sich womöglich auf den Standpunkt stellt, er habe das Kfz seit Monaten nicht bewegt).

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dafür müßte auch geklärt werden, ob der Fehler überhaupt bemerkbar war <hr size=1 noshade>

Das sollte ein Sachverständigengutachten wegen arglistiger Täuschung doch beinhalten?
Jedenfalls entspricht das meiner Erfahrung.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

quote:

Montags dann erst zur Zulassungsstelle ummelden, dann auf die Arbeit. Abends leuchtete dann groß "STOP" auf, Kühlflüssigkeit prüfen.


Was haben Sie dann gemacht? Flüssigkeit nachgefüllt?
Oder sind Sie erst 3 Wochen dem leuchtendend STOP weitergefahren?
quote:

Nach mittlerweile 3 Wochen habe ich das mal testen lassen (ich ging davon aus, dass sich die Flüssigkeit im "neuen" Kühler vllt. erst noch setzen musste) und es kam dabei raus, dass die Kopfdichtung hin ist. Flüssigkeitsverlust ca. 250ml alle 120km.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen