Anfechtung Kaufvertrag durch Möbelhaus

14. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Heero77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Anfechtung Kaufvertrag durch Möbelhaus

Anfechtung Kaufvertrag durch Möbelhaus
Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage
vorgestern habe ich in einem Möbelhaus einen Kaufvertrag geschlossen und eine Wohnwand inkl. 3 Zusätzlicher Elemente aus dem Typenplan des Programms , die man auch jeweils Separat nutzen kann, zu einem bestimmten Preis gekauft , der Verkäufer hat darauf bestanden das der Vertrag direkt unterschrieben und am gleichen Tag die Anzahlung geleistet wird, was auch erfolgt ist. Im Vertrag wird der Kaufgegenstand als Wohnwand - Bestseller inkl. der Teile bezeichnet. Jetzt möchte er vom Vertrag zurück treten und behauptet er hätte sich beim Preis geirrt und könne zu diesem Preis den Vertrag nicht erfüllen, er bietet an wieder wegen dem Sideboard zu verhandeln oder wenn ich die 3 Teile haben will den Preis neu anzupassen. Ausgangslage war das ich eine Wohnwand plus Sideboard für einen bestimmten Preis kaufen wollte, dieser Preis war angeblich nicht machbar und er hat mir die Wohnwand inkl. der 3 Zusätzlichen Elemente, die auch im Typenplan leicht als solche zu erkennen sind, zum von mir gewünschten Preis angeboten und ich habe daraufhin diesen Vertrag angenommen.
Alle Teile erscheinen sowohl im Kaufvertrag, in der Auftragsliste und auf der beigefügten Zeichnung und somit allen Dokumenten. Diese Dokumente haben nach ausführlicher Erläuterung sowohl ich als auch der Verkäufer unterschrieben.
Wie gesagt jetzt hat er per Mail darüber Informiert das er wegen Irrtum zurücktritt, gleichzeitig steht auf der Seite des Händlers wo ich den Lieferstatus nachverfolgen kann, ich hätte storniert, ich empfinde das schlicht als Betrug.
Ich habe das Möbelhaus angeschrieben und darauf verwiesen das ich auf die Vertragserfüllung bestehe, was kann ich noch tun?
Vielen Dank für die Hilfe


-- Editiert von Heero77 am 14.03.2018 18:02

-- Editiert von Heero77 am 14.03.2018 18:07

-- Editiert von Heero77 am 14.03.2018 18:29

-- Editiert von Heero77 am 14.03.2018 18:30

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich habe das Möbelhaus angeschrieben und darauf verwiesen das ich auf die Vertragserfüllung bestehe,
Das war ein grosser Fehler würde ich sagen!

Damit hast du dem VK den Beweis geliefert, dass dich das Schreiben erreicht hat.

Der VK hat also den Rücktritt vom KV ausgesprochen und es ist jetzt unstrittig, dass du davon Kenntniss hast.

Zitat:
was kann ich noch tun?
Höchstwahrscheinlich nur klagen, wenn der VK nicht liefert.
Dann entscheidet ein Richter, ob der Rücktritt wegen Irrtums rechtens war oder nicht. Gewinnst du, ist alles ok, verlierst du trägst DU alle Kosten, die es gibt, Gericht Anwalt des VK, deinen Anwalt etc!

Wenn ein VK einen Vertrag wegen Irrtums anfechten will, muss er das nachweislich gegenüber dem K machen, geschieht das nicht nachweislich, hat der Vertrag Bestand. Meisst geschieht das dan via Mail, Telefon oder dergleichen, sprich ohne Nachweis, dass diese Anfechtung den Kunden erreicht hat. Dann hat der VK ein Problem, den wenn er das erst nach mehr wie 14 Tagen macht, ist eine ANfechtung unwirksam.

Daher solltre man eigentlich meisst 14 Tage warten, ob man sowas als Einschreiben oder dergleichen bekommt. Mit deiner Antwort an den VK hast du ihm jetzt einen Astreinen Beweis geliefert, dass du die Anfechtung bekommen hast, somit hast du dich jetzt in die schlechtere Lage gebraucht und wirst irgendwann entscheiden müssen, willst du das Kostenrisiko einer Klage eingehen oder nicht...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Ich kann in der Schilderung keinen Irrtum erkennen mit dem man wirksam den Vertrag würde anfechten können.

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ich finde im Eingangsbeitrag keinen Hinweis auf eine Anfechtung.

Diese ist erst von ldh ins Spiel gebracht worden (warum auch immer).

Der TS selbst schreibt vom Rücktritt.

Ob ein Rücktritt möglich ist, sollte der TS erst selbst in seinen Vertragsunterlagen nachlesen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Zitat:
Diese ist erst von ldh ins Spiel gebracht worden (warum auch immer).

Threadtopic: Anfechtung Kaufvertrag durch Möbelhaus
Zitat:
Wie gesagt jetzt hat er per Mail darüber Informiert das er wegen Irrtum zurücktritt


Jetzt darfst du lieber Sir Berry...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Heero77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zuerst Danke für die Rückantworten,
Den Begriff Anfechtung habe ich eingebracht weil es aussreicht zu erklären ,man habe sich Geirrt und den deshalb Rücktritt vom Vertrag erklärt, man muss nicht Zwangsläufig den Begriff Anfechten verwenden.
Warum hätte ich auf die Mail nicht reagieren und 14 Tage warten sollen ? Zum einen geht es um Glaubwürdigkeit und zum anderen will ich den Ablauf nicht vezögern, auch ist es meiner Meinung nach nicht sicher, ob in der heutigen Zeit jeder Richter der Auffassung folgt ,das ein Mail hier nicht aussreicht.Zum anderen bin ich sicher ,das von dem xx...Möbelhaus noch etwas schriftliches hinterher kommt die wissen sicher das eine Mail alleine unter Umständen als Nachweis nicht reicht. Darum geht es auch nicht, ich bin sicher das der Verkäufer weder einen Erklärungs noch Kalkulattionsirrtum nachweisen kann ,was er aber tun müsste um den Vertrag erfolgreich anzugreifen, auf der anderen Seite kann eine Klage auf Vertragserfüllung für mich Langwierig werden, deshalb habe ich vor den Verkäufer mit letzter Fristsetzung, jetzt aufzufordern zu Erklären das er den Vertrag so wie abgeschlossen erfüllt und das ich falls er das Entgültig ablehnt, die gleiche Ware bei einem anderen Händler kaufe auch wenn der Preis dort höher ist und ich ihn für den daraus entstehenden Schaden haftbar mache . So komme ich Zeitnah an meine Möbel das Prozessrisiko ist das gleiche ich kann wenn es sein muß auch durch mehrere Instanzen gehen und stehe nicht die ganze Zeit ohne Möbel da .
Was meint ihr dazu?
Erwähnen sollte ich vieleicht noch das mich der Verkäufer extrem unter Druck gesetzt hat er wollte mir das Ganze weder als Angebot mit geben so das ich mich zu Hause besprechen kann, ja ich durfte den Vertrag nicht mitnehmen als ich im Hauseigenen Restaurant zum Essen war.
Wörtlich hat er gesagt ich habe diesen Bestsellerpreis extra für sie mit meinem Abteilungsleiter abgestimmt er ist nur jetzt hier und heute gültig wenn sie am Tisch unterschreiben.
Bitte um Eure Hilfe! Danke für jeden Ratschlag

-- Editiert von Heero77 am 15.03.2018 12:15

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Threadtopic: Anfechtung Kaufvertrag durch Möbelhaus


Wer lesen kann ist klar im Vorteil - sagt man(n). Ich konnte es in diesem Beitrag offensichtlich nicht. Die Überschrift hatte ich nicht mehr beachtet. Entschuldigung ldh.

Der Rücktrit vom Vertrag und die Anfechtung sind unterschiedliche Rechtsmittel, gegen die man sich mit unterschiedlicher Starategie zur Wehr setzen muss.
Deshalb kann gerade von einem juristischen Laien keine Umdeutung einer formalen Falschaussage erwartet werden.

Ein Rücktritt von einem Kaufvertrag ist grundsätzlich auch für einen Händler möglich, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Die Rücktrittsmöglichkeit kann z.B. in den Fällen A, B, C und D vertraglich vereinbart sein.
Ob das hier gegeben ist, wissen wir nicht.

Die Irrtumsanfechtung (§ 119 BGB ) halte ich im angesprochenen Fall für gegeben. Der Preissirrtum gehört schließlich zu den Klassikern im Kaufvertragsrecht.

§ 121 BGB normiert die Frist, innert derer die Anfechtung erfolgen muss. Die erwähnten 14 Tage können da schon sehr hoch gegriffen sein, sind aber vereinzelt schon als noch angemessen angesehen worden.
Danach ist aber definitiv Schluss, da es sich um eine Ausschlussfrist handelt.

Ist die Frist verstrichen, kann ein möglicherweise ungwirksamer Rücktritt nicht mehr durch eine dann ja verfristete Anfechtung geheilt werden.

Ich denke, dass der Verkäufer einen Weg gesucht hat um sich von dem Vertrag zu lösen ohne die für ihn negativen Folgen des
§ 122 BGB fürchten zu müssen.
Übersetzt: der Rücktritt erzeugt ein Rückgewährschuldverhältnis, welches hier ohne Auswirkungen bleiben würde, weil noch nichts passiert ist;
eine Anfechtung öffnet der Schadenersatzforderung Tür und Tor, wobei bei einem Möbelkauf mit großer Wahrscheinlichkeit von einem Ersatzkauf auszugehen ist.

Aufgabe Heero77, in den vertraglichen Vereinbarungen incl. AGB nachsehn, ob es eine Rücktrittsmöglichkeit des Verkaäufers gibt. Falls nein, standhaft bleiben.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10630 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Die Irrtumsanfechtung (§ 119 BGB ) halte ich im angesprochenen Fall für gegeben. Der Preissirrtum gehört schließlich zu den Klassikern im Kaufvertragsrecht.


Wobei ich das in diesem Fall auch nicht als Selbstläufer sehe.
Denn der Klassiker wäre eher 119,99 € anstatt 1199,90 €.
Immerhin haben Käufer und Verkäufer "stundenlang" zusammengesessen, verhandelt, und die Möbel passend zum Preis zusammengestellt.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Immerhin haben Käufer und Verkäufer "stundenlang" zusammengesessen, verhandelt, und die Möbel passend zum Preis zusammengestellt.
So sehe ich das auch. Der VK hat sich hier verkalkuliert. Bei einem Kalkulationsirrtum ist es eben nicht so einfach den Vertrag wirksam anzufechten. Beim verdeckten Kalkulationsirrtum hat der VK Pech, das wäre sein Problem. Bei einem offenen Kalkulationsirrtum würde man sich das alles noch genauer ansehen müssen um zu einer Einzelfallentscheidung zu gelangen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Heero77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo
Wörtlich hat der Verkäufer geschrieben" Ich werde den Vertrag wegen Erklärungsirrtum wieder stornieren es ist keine Option für mich diesen Auftrag auszuführen."
Auf der Webseite von XX... wo ich den Auftrag Nachverfolgen kann steht dieser auf Kunde hat Auftrag storniert.
Für mich beginnt hier schon Betrug denn ich habe nicht storniert und das weiß der VK. genau.
Einzige Rücktrittsmöglichkeit laut Vertrag wäre das der Hersteller nicht mehr Liefern kann ,aber das ist nicht der Fall ich habe die Bestätigung das die Ware aktuell und Lieferbar ist.
Für Tipps wie ich mich jetzt erstmal Verhalten soll wäre ich sehr Dankbar!


-- Editiert von Heero77 am 17.03.2018 08:15

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119350 Beiträge, 39714x hilfreich)

Per Einschreiben mitteilen, das kein Anfechtungsgrund vorliegt, man die ordnungsgemäße Lieferung erwartet und im Falle der Weigerung das ganze gerichtlich klären lässt.


Natürlich nur, wenn man das ganze dann auch tatsächlich vor Gericht bringen will. Sonst macht man sich lächerlich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Heero77):
" Ich werde den Vertrag wegen Erklärungsirrtum wieder stornieren es ist keine Option für mich diesen Auftrag auszuführen."
Jackpot! Es liegt nämlich überhaupt kein Erklärungsirrtum vor!

Signatur:

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