Angeblich Wasserschaden

21. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go458100-60
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Angeblich Wasserschaden

Hallo,
ein Familienmitglied hat ein Smartphone bei einem Mobilfunkanbieter tauschen lassen also das alte abgegeben und sofort ein neues bekommen. Heute kam der schock eine Rechnung von 400 Euro da angeblich ein Wasserschaden am alten Smartphone vorliegt. Laut dem Service kann der Tausch nicht mehr rückgängig gemacht werden da das alte Smartphone vernichtet wurde.
Die Beweislastumkehr liegt leider nicht mehr beim VK, da die 6 Monate abelaufen sind.
Ich weiß ich habe etwas wenig Infos ich habe das ganze bisher auch nur übers Telefon mitbekommen

-- Editier von go458100-60 am 21.01.2017 23:59

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Warum wurde denn überhaupt getauscht? Wie sehen die vertraglichen Vereinbarungen dazu aus?
Wie alt war das Gerät?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Hat man den schon Beweise geliefert, dafür das Dein Gerät einen Wasserschaden hat?



Zitat (von go458100-60):
Laut dem Service kann der Tausch nicht mehr rückgängig gemacht werden da das alte Smartphone vernichtet wurde.

Das könnte sich bei einer gerichtlichen Auseinadersetzung als Nachteil für den Händler erweisen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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